Mittwoch , 8. Mai 2024
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Was Sie jetzt wissen müssen: neue Regeln für den Straßenverkehr

Lesezeit 5 Min.

Was Sie jetzt wissen müssen: neue Regeln für den Straßenverkehr

Zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr – insbesondere für den Rad- und Fußverkehr – sind Änderungen der Buß- und Verwarngelder beschlossen worden, die bereits am 9. November 2021 in Kraft treten. In einigen Bereichen drohen bei Vergehen zwar teils deutlich höhere Bußgelder, die ursprünglich beschlossenen Fahrverbote, die ab April 2020 gelten sollten, kommen hingegen nicht. SEAT gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und stellt die neuen Verkehrszeichen vor.

Zu schnell fahren wird deutlich teurer

Der erneuerte Bußgeldkatalog sieht härtere Strafen bei Regelverstößen im Bereich der Geschwindigkeitsübertretung vor. Eine Überschreitung der Geschwindigkeit innerorts um beispielsweise 16 bis 20 km/h kostet ab dem 9. November 70 statt wie bisher 35 Euro. Außerorts schlagen 16 bis 20 km/h zu schnelles Fahren mit 60 statt 30 Euro zu Buche.

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Wer innerorts 31–40 km/h zu schnell unterwegs ist, dem droht nach wie vor ein Fahrverbot von einem Monat. Das Bußgeld erhöht sich allerdings um 100 Euro von 160 auf 260 Euro. Die höchste Strafe droht bei einer Geschwindigkeitsübertretung innerorts um über 70 km/h. Drei Monate Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg und 800 Euro Strafe statt wie bisher 680 Euro warten auf Verkehrssünder. Außerorts werden hierfür statt wie bisher 600 Euro nun 700 Euro fällig und auch hier gibt es zwei Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot.

Augen auf bei der Parkplatzsuche: Falsch parken wird teuer

Das Bundesverkehrsministerium will den Straßenverkehr nachhaltiger und sicherer machen und das Miteinander verbessern. Dazu gehört vor allem die Stärkung schwächerer Verkehrsteilnehmer*innen und die Durchsetzung höherer Strafen auch für Parkvergehen. Vor allem das unerlaubte Parken auf Geh- und Radwegen und das ab sofort unerlaubte Halten auf Schutzstreifen sowie das Parken und Halten in zweiter Reihe wird in Zukunft deutlich teurer. Dafür werden Geldbußen bis zu 110 Euro fällig. Das unberechtigte Parken auf Schwerbehinderten-Parkplätzen beispielsweise kostet nun 55 statt wie bisher 35 Euro, ebenso wie das Parken an unübersichtlichen Stellen – zum Beispiel in scharfen Kurven: Dies kostet nun 35 Euro anstatt wie bisher 15 Euro.

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Vorteile für Carsharing und E-Mobilität

Neu ist außerdem eine Geldbuße von 55 Euro für unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für Elektro- und Carsharing-Fahrzeuge. Hier helfen auch drei neue Symbole, die schon bald auf Schildern zu finden sein können. Eines davon ermöglicht es Gemeinden und Städten, Carsharing-Fahrzeuge beim Parken zu bevorzugen und entsprechende Abstellflächen eindeutig und rechtssicher zu kennzeichnen. Ein weiteres Symbol erleichtert die eindeutige Markierung von Parkplätzen für Elektrofahrzeuge, während das dritte stilisiert drei Personen in einem Fahrzeug von vorne zeigt und bei der versuchsweisen Freigabe einer Busspur für Fahrgemeinschaften ein entsprechend besetztes Fahrzeug meint.

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Bitte Abstand halten: mehr Schutz für schwache Verkehrsteilnehmer*innen

Um schwächere Verkehrsteilnehmer*innen besser zu schützen, müssen Autofahrer*innen beim Überholen von Radfahrer*innen, Fußgänger*innen und E-Scootern künftig einen Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts sowie zwei Metern außerorts einhalten. Bislang war im Gesetz nur von „ausreichendem Abstand“ die Rede. Die neuen Abstandsregeln gelten auch für das Überholen von Radfahrer*innen, die auf einem Radschutzstreifen unterwegs sind. Mit einem neuen Verkehrszeichen kann zudem das Überholen von einspurigen Fahrzeugen untersagt werden.

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Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht dürfen innerorts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen. Das soll Unfälle im toten Winkel des schweren Fahrzeugs insbesondere mit Radfahrer*innen und Fußgänger*innen verhindern. Wer sich nicht daran hält, zahlt 70 Euro und kassiert einen Punkt in Flensburg.

Die Rettungsgasse rettet Leben

Wer im Falle eines Staus die Rettungsgasse nicht bildet oder diese zum schnelleren Vorankommen missbraucht, zahlt künftig ein Bußgeld von 200 bis 320 Euro, erhält außerdem ein Fahrverbot von einem Monat und zwei Punkte in Flensburg.

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Eigene Zonen und Schilder: Stärkung des Radverkehrs

Für Gemeinden und Städte ist es künftig einfacher, sogenannte Fahrradzonen einzurichten: Hier gilt Höchsttempo 30 und Autos dürfen nur fahren, wenn ein Zusatzschild das erlaubt. Die neuen Zonen sollen die Verbreitung des Radverkehrs an geeigneten Stellen stärken und werden mit einem neuen Verkehrsschild gekennzeichnet.

Die immer populäreren Lastenräder, mit denen inzwischen in vielen Innenstädten Waren transportiert werden, bekommen ein eigenes Symbol für die Verwendung auf Schildern, um dieser Fahrzeugklasse beispielsweise eigene Parkzonen zuweisen zu können.

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Die Fahrrad-Autobahn

Ein weiteres neues Verkehrszeichen ist grasgrün, ähnelt dem Autobahn-Schild und weist sogenannte Radschnellwege (RS) aus. 50 Millionen Euro an Fördergeldern hat der Bund für den Ausbau eines solchen Wegenetzes eingeplant. In Nordrhein-Westfalen gibt es bereits die ersten Kilometer des RS1, der eines Tages Duisburg mit Hamm auf einer Strecke von insgesamt 101 Kilometern lückenlos verbinden soll. In der Metropolregion Hamburg soll ein Radschnellnetz von rund 300 Kilometern entstehen, das sich an ca. 500.000 Pendler*innen richtet.

Handhabe gegen „Auto-Poser“

In Zukunft bekommt die Polizei auch eine Möglichkeit, gegen das sogenannte Auto-Posing vorzugehen. Für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie das unnütze Hin- und Herfahren sind Bußgelder bis zu 100 Euro vorgesehen.

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Die einfachste Regel gilt weiter

Neben all den aufgeführten Neuerungen gilt eine Regel unverändert. Sie bewährt sich jeden Tag immer wieder und sollte von allen Menschen, die am Verkehr teilnehmen, stets beherzigt werden: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“ So heißt es in Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung. Wenn sich alle daran halten, ist schon viel für die Sicherheit und ein partnerschaftliches Miteinander getan. SEAT wünscht allen Verkehrsteilnehmer*innen eine gute und sichere Fahrt!

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Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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