Deutschland ist nicht nur Marktführer im Automobilbereich sondern ist auch im Bezug auf Tuning-Zubehör extrem beliebt. Tausende Tuning-Freaks kommen deshalb aus dem Ausland und lassen ihre Fahrzeuge in Deutschland veredeln. Doch besonders für Schweizer ist dies seit dem 1. Januar 2018 deutlich kostenintensiver und umständlicher. Möchte ein Schweizer in Deutschland sein Auto veredeln muss er bei der Einreise eine Kaution in Höhe von 10 % des Fahrzeugwertes und 19 % Umsatzsteuer hinterlegen und dazu jede Menge Bürokratie.
Die heimischen Schweizer Garagisten freut das natürlich denn dadurch werden potentielle Interessenten fast schon genötigt ihre Umbauten ausschließlich in der Schweiz durchführen zu lassen. Der deutsche Zoll setzt das Verfahren der «aktiven Veredelung» seit dem Jahreswechsel auch rigoros um und Ausnahmen gibt es scheinbar nicht. Hintergrund der neuen Regel ist der das man verhindern möchte das Fahrzeug in Deutschland deutlich aufgewertet werden (hochwertige Alufelgen, teure Bodykits, Leistungssteigerungen usw.) und damit im Wert steigen und dann verkauft werden ohne die Umsatzsteuer bei der Einfuhr abzuführen.
Der Ablauf:
- der Fahrer muss dem Zoll melden was am Auto gemacht werden soll und wie hoch in etwa die Kosten ausfallen. Das komplizierte dreiseitige Formular muss mit exaktem Fahrzeugtyp, gewünschten Zubehör und der Seriennummer ausgefüllt und dem Zoll übergeben werden
- 29 % müssen beim Zoll bar auf dem Tisch liegen (vom Fahrzeugwert 19 % Umsatzsteuer und 10% Zoll-Gebühren)
- bei der Einreise muss das Fahrzeug dem Zoll wieder vorgeführt werden und dieser muss es für Okay befinden. Erst dann gibt es die Kaution wieder zurück
wann gibt es eigentlich ein „Okay“ und wann nicht?
Besonders für Werkstätten im grenznahen Raum und natürlich für Schweizer Kunden ist das der absolute Horror. Selbst der Verbau einer Anhängerkupplung ist mit dem oben erwähnten Ablauf verbunden und in keinem Verhältnis zum Aufwand. 10 % des aktuellen Fahrzeugwertes und 19 % Umsatzsteuer in bar bei einer Anhängerkupplung für 300 €? Ohne Worte! „Vergisst“ man die Anmeldung so sind strafrechtliche Konsequenzen übrigens sicher. Es gibt noch nicht einmal einen Freibetrag. Die Maßnahme soll eigentlich verhindern, dass Fahrzeuge aus der Schweiz in Deutschland verkauft werden ohne die Umsatzsteuer bei der Einfuhr zu entrichten. Aktuell leiden ca. 800 Firmen im grenznahen Raum unter der neuen Regelung und das hoffen auf eine Vereinfachung des Verfahrens ist groß.
Ein Beispiel:
- Ein Schweizer möchte bei einem BMW M2 F87 Coupé einen Satz neuer Alufelgen montieren lassen. Eine schöne Schmiedefelge inklusive Bereifung kostet da samt Montage laut Voranschlag schon gut und gern 5.000 €. Diese Veredlung muss beim Zoll angemeldet werden. Und nun kommt es: Ein BMW M2 Facelift LCI (2017) mit DKG kostet um die 64.000 €. Es müssen also 10 % des Fahrzeugwertes in Höhe von 6.400 € hinterlegt werden und dazu kommen 12.160 € in Form der 19 % Umsatzsteuer.
Ein Gesamtpreis von 18.560 €.
Man darf dabei nicht vergessen, es handelt sich um ein M2 Coupé und keinen Lamborghini, Ferrari oder Porsche. Bei der Einreise kontrolliert ein Beamter dann die Räder/Felgen und wenn alles seine Richtigkeit hat gibt es das Geld zurück. Freundlicherweise darf man dann mit knapp 20.000 € im Gepäck die Heimreise antreten und wird wahrscheinlich bei der nächsten Routinekontrolle wegen Verdacht auf Geldschmuggel oder einer ähnlichen Vermutung eingebuchtet. Läuft…
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