Wohnmobile & Wohnwagen parken: Was ist erlaubt?

Wohnmobile Wohnwagen Parken Stadt Anhaenger

Ein Wohnmobil oder Wohnwagen, oft auch als Camper bezeichnet, ist für viele der Inbegriff des Traumurlaubs. Doch aufgrund der Größe stellt sich nach der Reise die Frage: Wo kann man das Fahrzeug eigentlich parken? Selbstverständlich ist das Parken auf dem eigenen Grundstück oder mit Erlaubnis auf einem anderen Privatgrundstück jederzeit erlaubt. Doch wie sieht es auf öffentlichen Straßen aus? Die großen Kisten sorgen häufig für Unmut bei den Anwohnern, primär in Gebieten mit begrenztem Parkraum. In den meisten Fällen ist das Parken jedoch völlig legal, solange das Fahrzeug zugelassen und versichert ist. Andernfalls, beispielsweise wenn es ohne Kennzeichen oder mit abgelaufenem Saisonkennzeichen abgestellt wird, können Probleme entstehen.

Wohnmobile & Wohnwagen parken

Das Parken an zu engen Stellen ist ebenfalls nicht erlaubt. Es muss stets ausreichend Platz für die Durchfahrt von Fahrzeugen mit größtmöglicher Breite (2,55 Meter plus mindestens 0,5 Meter Sicherheitsabstand) vorhanden sein. Hier können Wohnmobile und Wohnwagen, die in der Regel breiter als normale Pkw sind, Schwierigkeiten bereiten. Auch beim Parken gegenüber von Grundstückszufahrten sollte man vorsichtig sein. Um Anwohnern das problemlose Ein- und Ausfahren zu ermöglichen, muss in der Regel mindestens 3,5 Meter Platz gegenüber vorhanden sein.

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Grundsätzlich dürfen Wohnmobile mit eigenem Antrieb und bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen auf öffentlichen Straßen parken, solange keine entsprechenden Verkehrsschilder (z.B. Halteverbot oder „Parken nur für Pkw erlaubt“) dies untersagen. Es gibt hier auch keine spezielle zeitliche Begrenzung. Es gelten die gleichen Regeln wie für normale Pkw. Der Halter muss sein Fahrzeug aber regelmäßig kontrollieren, beispielsweise bei temporären Halteverboten, um teure Abschleppaktionen zu vermeiden. Und dies gilt auch für angehängte Wohnanhänger.

Abgestellter Wohnwagen: in Wohngebieten maximal zwei Wochen

Für abgekoppelte Wohnwagen gelten allerdings andere Regeln. In Wohngebieten dürfen sie maximal zwei Wochen auf demselben Parkplatz abgestellt werden. Und wer glaubt, einfach behaupten zu können, zwischendurch weggefahren zu sein, der irrt: Die Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung dokumentieren u.a. die Position der Reifenventile. Wenn der Wohnwagen nach Ablauf der zwei Wochen stattdessen tatsächlich einige Meter weiterbewegt wurde, dann sollte es zumindest keine Probleme mit den Verkehrswächtern geben. Allerdings schützt diese Methode nicht vor verärgerten Nachbarn, die auf der Suche nach einem Parkplatz sind.

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Das war es natürlich längst noch nicht gewesen!

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