Bevor wir uns der aktuellen Petition zuwenden, werfen wir einen Blick zurück: Fahrzeuge aus der DDR wie die Simson S51, S50 oder die Schwalbe dürfen dank Bestandsschutz bereits legal 60 km/h fahren. Diese Regelung hat sich seit der Wende bewährt und könnte als Vorbild für die geplante Änderung dienen. Bisher war es abseits der DDR-Klassiker nur illegal möglich, mit bis zu 60 km/h auf dem Motorroller durch die Stadt zu düsen. Doch das könnte sich bald ändern. Eine Petition, die Anfang des Jahres gestartet wurde, fordert die Erhöhung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für Kleinkrafträder bis 50 cm³/4 KW von 45 auf 60 km/h. Die Begründung: Die derzeitige Geschwindigkeitsbegrenzung macht die Roller zu rollenden Hindernissen im Stadtverkehr, was gefährliche Situationen provoziert.
Petition Tempolimit für 50er-Roller
Seit Januar 2023 wurden Unterschriften für die Petition gesammelt. Mit über 52.000 Unterzeichnern wurde das Ziel von 50.000 Unterschriften locker übertroffen. Der nächste Schritt ist nun die Einreichung der Petition beim Deutschen Bundestag. Der genaue Wortlaut der Petition lautet: „Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kleinkrafträder mit bis zu 50 cm³ Hubraum bzw. bei E-Scooter bis zu einer maximalen Dauernennleistung von 4 KW (6 PS), die mit dem im Führerschein der Klasse B integrierten Führerschein der Klasse AM geführt werden dürfen, von 45 km/h auf 60 km/h anzuheben.“
Die Herausforderung: Eine EU-weite Regelung!
Die größte Hürde für die Umsetzung der Petition ist jedoch die EU. Aktuell läuft ein Prozess zur Vereinheitlichung der Führerscheinrichtlinien in den Mitgliedsstaaten. Eine Ausnahme vom 45-km/h-Tempolimit für Roller nur für Deutschland zu beschließen, dürfte daher schwierig sein. Und eine europaweite Umsetzung könnte mit weiteren Hürden verbunden sein. Und ein weiteres Problem, eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h ermöglicht theoretisch den Zugang zu Autobahnen und Kraftfahrstraßen. Das wäre dann das gleiche Problem wie in der Stadt. Man wäre ein Hindernis. Trotzdem bleibt zu hoffen, dass die Petition bei der Politik Anklang findet. Wir drücken die Daumen!
Deshalb sind die DDR-Mopeds so beliebt!
Die Erlaubnis für DDR-Mopeds wie die Simson S51, S50 oder die Schwalbe, mit 60 km/h zu fahren, hat historische Gründe. Als die Fahrzeuge in der DDR produziert wurden, gab es keine Geschwindigkeitsbegrenzung von 45 km/h wie heute. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands wurde für diese Fahrzeuge ein Bestandsschutz eingeführt. Das bedeutet, dass sie weiterhin mit ihrer ursprünglichen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h fahren dürfen. Dieser Bestandsschutz wurde eingeführt, um die Besitzer der Fahrzeuge nicht zu benachteiligen und um das kulturelle Erbe der DDR-Motorradindustrie zu bewahren. Seitdem hat sich die Regelung bewährt und könnte als Vorbild für eine Anpassung der Geschwindigkeitsbegrenzung für moderne 50er-Roller dienen.
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Also das mit der Autobahn stimmt doch gar nicht, da man „mehr als 60“ also 61 fahren können muss, was ich dem Fall „bis 60“ nicht so ist.