Freitag , 26. April 2024
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Regelungen zu Schallzeichen mit Tonfolge: Melodiehupe!

Lesezeit 5 Min.

Regelungen zu Schallzeichen mit Tonfolge: Melodiehupe!

Um andere Verkehrsteilnehmer vor gefährlichen Situationen zu warnen, müssen Kraftfahrzeuge mit akustischen Signaleinrichtungen (einer Hupe) ausgerüstet sein. Gleichzeitig muss bei der Verwendung der Hupe darauf geachtet werden, dass andere nicht durch den Lärm erschreckt oder übermäßig belästigt werden. Der Gesetzgeber stellt daher spezifische Anforderungen an die jeweilige Einrichtung. Aber worauf sollte man genau achten? Kann die Hupe zum Beispiel „La Cucaracha“ oder andere Tonfolgen spielen? Gibt es Lärmschutzvorschriften? Welche Sanktionen können nach dem Bußgeldkatalog für eine sogenannte Melodiehupe verhängt werden? Der folgende Ratgeber gibt Auflösungen auf Fragen, die sich mit diesem Thema beschäftigen.

FAQ: Melodiehupe

Regelungen zu Schallzeichen mit Tonfolge: Melodiehupe!

Ist es legal, eine Hupe mit Melodie im Pkw zu verwenden?

  • Gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist es gesetzlich nicht erlaubt, wenn das Ertönen von Schallzeichen nicht mit einer gleichbleibenden Grundfrequenz ertönt. Daher darf eine Autohupe eine Melodie nicht abspielen.

Gibt es Ausnahmen?

  • Besondere Bestimmungen gelten für Kraftfahrzeuge, die mit einem blauen Blinklicht ausgerüstet sind. Diese müssen ein Warnzeichen abgeben, das aus einer Reihe von Tönen mit unterschiedlichen Grundfrequenzen besteht. Die Melodiehupe wird übrigens auch Einsatzhorn oder auch Sirene genannt.

Ist es erlaubt, im Fahrzeug eine Melodiehupe zu verbauen?

  • Wer ein Fahrzeug nutzt, in dem eine unerlaubte Vorrichtung zur Abgabe von Schallzeichen verbaut ist, muss ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 € zahlen. Es ist nicht erlaubt.

Bußgeldkatalog zu Schallzeichen

Regelungen zu Schallzeichen mit Tonfolge: Melodiehupe!

Tatvorwurf Strafe
Fahrzeug mit mangelhafter / unzulässiger Schalleinrichtung gefahren 15 €
Missbräuchlich Schallzeichen abgeben 5 €
… mit Belästigung anderer 10 €

Schallzeichen und deren Vorgaben!

Viele führen diverse Änderungen an ihren Fahrzeugen durch, um sich von der Masse abzuheben. Allerdings schränken diverse Vorschriften die Anpassungsmöglichkeiten ein. Aber was ist mit Geräten für Tonsignale? Ist es erlaubt, eine Melodie aus der Hupe vom Auto erklingen zu lassen? Die StVZO gibt Auskunft. Im Gesetzestext stehen alle Regelungen zu Schallsignalanlagen. Beispielsweise steht im § 55 Abs. 2 StVZO: Als Anlage zur Tonsignalisierung dürfen Hupen und Hörner mit konstanter Grundfrequenz (einschließlich harmonischer Akkorde) und ohne Nebengeräusche verbaut werden. Daher darf eine Melodie wie „La Cucaracha“ nicht als Hupensignal verwendet werden. Sie könnte nämlich dafür sorgen, dass sich andere Verkehrsteilnehmer erschrecken. Grundsätzlich können mehrere akustische Signale verbaut werden, sie dürfen jedoch nicht die Übertragung einer Reihe von Tönen mit unterschiedlichen Grundfrequenzen ermöglichen.

Regelungen zu Schallzeichen mit Tonfolge: Melodiehupe!

Ebenso ist es wichtig, die gesetzlichen Anforderungen bezüglich der Lautstärke einzuhalten. Der Grenzwert von 105 dB(A) in 7 m Entfernung darf in nicht überschritten werden. Damit ist ein sogenanntes Train Horn im Pkw verboten. Allerdings hat der Gesetzgeber für bestimmte Fahrzeugklassen Ausnahmen gemacht, sodass es dort sogar verpflichtend ist, eine Melodiehupe verbaut zu haben. Der § 55 Abs. 3 StVZO ergibt sich aus der Regelung. Dieses besagt:

Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Absatz 3 Kennleuchten für blaues Blinklicht führen, müssen mit mindestens einer Warneinrichtung mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) ausgerüstet sein. Ist mehr als ein Einsatzhorn angebracht, so muss sichergestellt sein, dass jeweils nur eines betätigt werden kann.

Bei Fahrzeugen der Polizei, Feuerwehr oder auch vom Rettungsdienst mit Blaulicht müssen Schalleinrichtungen, die eine Klangfolge abspielen, vorhanden sein. Das Einsatz- respektive Martinshorn kann damit im weiteren Sinne als Melodiehupe verstanden werden.

Ist es erlaubt, eine Melodiehupe zu besitzen, wenn man keine Erlaubnis für diese hat?

Wer die Regeln nicht beachtet, muss mit Strafen rechnen. Die detaillierte Strafe kann dem bundesweiten Tatbestandskatalog, auch Bußgeldverzeichnis genannt, entnommen werden. In einem Pkw gilt eine Melodiehupe als illegale Einrichtung für Schallzeichen. Wer ein solches Fahrzeug im Straßenverkehr nutzt, der begeht eine Ordnungswidrigkeit. Der Gesetzgeber hat hierfür eine Strafe von 15 Euro festgelegt. Ferner können aber auch Strafen für die missbräuchliche Nutzung von Tonsignalen verhängt werden. Das folgende Video fasst die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Verwendung von Hupen und die Situationen, in denen Fehlverhalten zu Bußgeldern führen kann, zusammen:

Wir hoffen, dass Euch unser Infobericht zum Thema/Begriff Melodiehupe (weitere Bezeichnungen/Stichworte sind: Melodiehupe, 5 Klang Fanfare, Dreirohr-Hupe, Dreirohrhupe, Drucklufthupe, Druckluft-Hupe, elektrisches Schneckenhorn, Druckluft Fanfare, Druckluftfanfare, Schnecken Klang Hupe, Dual Trompete, Dualtrompete, Zweiklang-Kompressorhorn, Lufthupe, Luft-Hupe, Luft Hupe, Signalhorn mit Kompressor) aus der Rubrik Autotuning gefallen hat. Unser Ziel ist es, das größte deutschsprachige Tuning Lexikon (Tuning-Wikipedia) zu erstellen und Tuning Fachbegriffe von A bis Z leicht und verständlich zu erklären. Nahezu täglich erweitern wir deshalb dieses Lexikon und wie weit wir schon sind, kann man HIER sehen. Und schon bald wird der nächste Tuning-Szene-Begriff von uns näher beleuchtet. Es gibt ein Thema, dass nicht in unserer Wikipedia zu finden ist? Dann schickt uns eine E-Mail an kontakt@tuningblog.eu und nennt uns den Begriff. Wir werden zeitnah einen passenden Beitrag verfassen. PS. Über neue Themen werdet Ihr übrigens informiert, wenn Ihr unseren Feed abonniert.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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