In letzter Zeit wird ja wirklich extrem viel über das Thema Klappenauspuffanlage und Sportauspuffanlage gesprochen, und wir möchten Euch jetzt mal über die wichtigsten Dinge zur Zulassung und zu den Rahmenbedingungen dieses Themas aufklären. Welche Dinge sind verboten und was muss man beachten, wenn man sich einen Auspuff selbst baut? Es ist davon abhängig, ob es eine Klappenauspuffanlage sein soll, oder ein normaler, gleichbleibender Auspuff, welcher seine Lautstärke nicht verändert, um eine Straßenzulassung für den Auspuff zu erhalten. In den sozialen Medien gab es immer wieder das Gerücht, dass Klappenauspuffanlagen generell verboten wurden, dies ist aber nicht der Fall. Die rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich in den letzten Jahren aber verschärft, und die Möglichkeiten der Einzelabnahme einer Abgasanlage durch den TÜV-Prüfer wurden drastisch eingeschränkt.
2016 – Reform der Geräusch Messverordnung
Es ist notwendig, dass das Auspuffsystem das Fahrgeräusch und das Standgeräusch einhält. Das Fahrgeräusch ist via EU-Verordnung vorgeschrieben und beträgt zwischen 74 und 75 Dezibel, und dort wird zwischen alten und neuen Autos sowie zwischen PKW und LKW differenziert. Es ist für Tuner wichtig, dass es im Jahre 2016 eine Reform der Geräusch Messverordnung gegen hat. Vor 2016 war es möglich, zwischen 50 und 60 km/h das Fahrgeräusch zu messen, indem man im dritten Gang Vollgas gegeben hat, meistens bei 3.750 Umdrehungen pro Minute. Das heißt, dass die Klappenauspuffanlagen bis 45 km/h laut sein durften und dann ab der Fahrgeräuschmessung leiser sein mussten. Jedoch durften die Auspuffanlagen bei höheren Geschwindigkeiten wieder lauter sein.
Bis zum Jahre 2016 war es auch noch möglich, per Einzelabnahme eine Klappenauspuffanlage eintragen zu lassen. Doch keine Angst, alte Anlagen die bereits eingetragen sind behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Doch später verbaute Anlagen (Klappenauspuffanlagen) sind pauschal nicht mehr legal und viele Hersteller mussten deshalb auf eine EG-Genehmigung umsteigen. Die EG-Genehmigung ist das letzte Mittel, dass man Herstellern von Aftermarket-Auspuffanlagen für Autos legal anbietet. Das bedeutet seither, dass immer ein Steuergerät verbaut ist, welches das Fahrgeräusch und das Standgeräusch, das im Fahrzeugschein steht, einhält, egal in welchem Fahrmodus und in welchem Abgasklappenmodus man sich gerade bewegt. Beispielsweise beim alten Ford Mustang von 2015, welcher noch nach der alten Vorgabe gemessen wurde, ist die Vorgabe bei der EG-Genehmigung, dass sich das Fahrgeräusch zwischen 50 und 60 km/h einhalten lässt, und das Standgeräusch darf zudem die im Fahrzeugschein angegebenen 87 Dezibel nicht überschreiten. Man muss auch immer eine Reduktion der Lautstärke bei 3.750 Umdrehungen pro Minute haben, damit das Auto bei der Stand- und Fahrgeräuschmessung nicht zu laut ist.
Welche Möglichkeiten der ABE gibt es für Klappenauspuffanlagen?
Eine klassische ABE vom KBA für Deutschland ist für Klappenanlagen nicht vorgesehen. Man hat nur eine Möglichkeit der EG-Betriebserlaubnis, beziehungsweise eine Geräuschmessung nach dem neuen Geräuschmessverfahren für US-Fahrzeuge. Das ist aber auch der Punkt, weshalb die Abgasanlagen so teuer sind, da eine EG-Genehmigung ganze Aktenordner füllt, und das Steuergerät und die Klappe auch ihren Preis haben. Es ist ein unfassbarer bürokratischer Aufwand, eine Klappenauspuffanlage straßenzugelassen zu machen, weshalb eine gute und legale Auspuffanlage nicht unter 2.500-3.000 Euro zu haben ist. Jedes Angebot unter dieser Preisgrenze ist nicht empfehlenswert und oftmals entweder unseriös oder der Hersteller hat den Sinn für ein wirtschaftliches Arbeiten noch nicht entdeckt und er dürfte wohl schon bald pleite sein.
Was muss erfüllt werden, um eine Standgeräuscherhöhung zu erzielen? Im Rahmen eine Einzelabnahme einer Sportabgasanlage ohne Klappe ist es in Einzelfällen weiterhin möglich, eine Eintragung zu erhalten. Dadurch kann sich auch das Standgeräusch etwas anheben lassen, da es dort einen Toleranzwert von 5 Dezibel gibt. Es ist aber nicht mehr möglich, bei neuen Klappenauspuffanlagen eine Standgeräuscherhöhung zu erzielen, da eine EG-genehmigte Anlage die vom Hersteller vorgegebene Lautstärke im Fahrzeugschein zwingend einhalten muss. Nur mit Anlagen mit Klappe, welche vor dem Stichtag verbaut wurden, kann eine Standgeräuscherhöhung noch legal erzielt werden. Eine EG-genehmigte Anlage ist eigentlich nicht dafür vorgesehen, in den Fahrzeugschein eingetragen zu werden, manche TÜV-Prüfer tragen sie ein, aber es macht rechtlich keinen Unterschied, ob man sie eingetragen hat, oder ob man den Zettel mit der EG-Genehmigung mitführt.
Sobald man dann noch andere Sachen am Fahrzeug verändert, muss man eine Komplettabnahme beantragen, beispielsweise wenn man Fächerkrümmer und Luftfilter wechselt. Doch hier gibt es nicht wirklich viele legale Alternativen auf dem Markt. Hier ist es so, dass man ein Kombinationsgutachten macht, wodurch die Geräuschwerte in Verbindung mit der Abgasanlage gemessen werden. Und wenn man Glück hat werden die Grenzwerte haarscharf eingehalten. Wenn nicht war der Aufwand, die Mühe und das Geld umsonst. Selbst messen kann man das Resultat mit einem dB-Messgerät. Doch lasst die Finger von Billigangeboten. Wollt Ihr den richtigen Wert so ist ein geeichtes Messgerät unumgänglich. Preislich bewegt man sich bei guten db-Messgeräten aber locker im vierstelligen Bereich.
Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen.
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