Wer ist nicht schon einmal bei „Tieforange“ noch schnell über die Kreuzung gehuscht? Dumm nur, wenn dies von einem Blitzer dokumentiert oder von einem aufmerksamen Polizisten beobachtet wurde. Ein sogenannter Rotlichtverstoß kann empfindliche Strafen nach sich ziehen. Die meisten Rotlichtverstöße geschehen vermutlich unbeabsichtigt. Noch fix bei Gelb über die Ampel, schon ist es passiert. Da das Fahren bei Rot jedoch auch zu gefährlichen Situationen und zudem zu schweren Verkehrsunfällen führen kann, wird der Verstoß in Deutschland entsprechend hart bestraft. Der Gesetzgeber unterscheidet hier zwischen dem einfachen Rotlichtverstoß und dem qualifizierten Rotlichtverstoß. War die Ampel unter einer Sekunde lang rot, so handelt es sich um einen einfachen Rotlichtverstoß. Das kostet 90 Euro und einen Punkt in Flensburg.
Hohe Strafen für Rotlichtverstöße
Kommt es hierbei allerdings zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, so beträgt die Strafe 200 Euro nebst zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot. Zeigte die Ampel bereits länger als eine Sekunde Rot, so liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor. Macht 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erhöht sich die Geldstrafe auf 320 Euro, bei einhergehender Sachbeschädigung auf 360 Euro.
An der Ampel geblitzt
Am häufigsten werden Rotlichtverstöße von sogenannten „Blitzerampeln“ festgestellt. Ampelanlagen, die mit einem Blitzer ausgestattet sind, verfügen über Induktionsschleifen, die in die Fahrbahn eingelassenen sind. Über die technischen Einrichtungen kann nicht nur festgestellt werden, dass ein Fahrzeug bei Rot in den Ampelbereich eingefahren ist, sondern auch, wie lange die Ampel bereits Rot zeigte. Das teure Foto aus dem „Starenkasten“ erhält der Rotlichtsünder schon bald per Post.
Haltelinie überfahren ist kein Rotlichtverstoß
Wenn Sie lediglich die Haltlinie überfahren und das Fahrzeug stoppen, bevor es in den Gefahrenbereich der Ampelanlage einfährt, so gilt dies nicht als Rotlichtverstoß. Sie haben in diesem Fall lediglich einen Haltelinienverstoß begangen, der ein Bußgeld von 10 Euro nach sich ziehen kann. Glück gehabt! Voraussetzung ist allerdings, dass hierbei niemand gefährdet wurde.
Fahren bei Gelb ist auch verboten!
Was viele nicht wissen: Das Fahren bei Gelb ist ebenso verboten (Gelblichtverstoss) wie das Fahren bei Rot. Auch wenn sich das Überqueren der Ampel bei Gelb in Deutschland gewissermaßen „eingebürgert“ hat, so ist dies keineswegs erlaubt. Bei gelbem Licht ist vor der Ampel auf das nächste Lichtzeichen zu warten – so schreibt es die Straßenverkehrsordnung vor. Für das Fahren bei Gelb können 10 bis 15 Euro Bußgeld fällig werden. Das Bremsen und Anhalten an der Haltelinie muss allerdings gefahrlos möglich sein. Wenn das Lichtzeichen plötzlich von Grün auf Gelb wechselt, muss folglich niemand eine Vollbremsung hinlegen.
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