Als Besitzer reizt es einen natürlich, sein Kraftfahrzeug optisch aufzuwerten und individuell zu gestalten. Oberfläche und Zierteile wie zum Beispiel die Schriftzüge des Herstellers, Außenspiegel, Motorhaube, Kühlergrill oder Tankdeckel wirken mit einer ansprechenden Folierung hochwertiger als die Serienausführung. Im Prinzip möchte sich doch jeder Fahrer von der Masse abheben und seinem Auto oder Motorrad einen Hauch von Luxus und Eleganz verleihen. Ein nicht zu unterschätzender Nebeneffekt ist der Schutz der eigentlichen Lackierung. Rost und Steinschlag haben keine Chance. Ist die Folie beschädigt, wird sie einfach ausgetauscht. Das ist grundsätzlich preiswerter als eine neue Lackierung. Die meisten Folien lassen sich rückstandsfrei wieder entfernen und der Wiederverkaufswert des Fahrzeuges steigt. Sie sollten sich aber darüber im klaren sein, das Sie sich schon mit dem ersten folierten Teil – und erst recht mit der vollflächigen Folierung – in eine rechtlich nicht genau definierte Grauzone begeben.
Rechtliche Situation:
Grundsätzlich ist die Folierung eines Fahrzeuges nicht verboten. Selbst hochglänzende Spiegelfolien mit Chromeffekt sind nicht verboten. Egal um welches Fahrzeug es sich handelt. Einfacher gesagt – folieren darf man erst einmal alles was fährt. Der Gesetzgeber hat bis jetzt aber noch keine eindeutigen Bestimmungen erlassen , denn es kommt auf die Art der Folierung an. Hier wird zwischen einer kompletten Folierung oder einer Teilfolierung des Fahrzeuges unterschieden. Entscheidend ist auch, wie stark die Folie glänzt und wo sie sich am Fahrzeug befindet. Die Polizei kann jederzeit ein foliertes Auto oder Motorrad aus dem Verkehr ziehen. Die Begründung ist immer die gleiche. Das Fahrzeug muss nicht, kann aber eine Bedrohung für andere Verkehrsteilnehmer darstellen. Es ist reine Auslegungssache. Selbst wenn Sie beim TÜV alles haben eintragen lassen, dürfen die Ordnungshüter einschreiten. Erst recht, wenn eine Unfallsituation vorliegt. Dann ist es Auslegungssache der Versicherung, ob und wie sie den Schaden reguliert. Schadenersatzansprüche werden hauptsächlich abgelehnt, weil die Versicherungsgesellschaft von einer Blendung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeht. Das kann im Vorfeld vermieden werden, wenn Sie eine nicht so stark glänzende oder matte Folie verwenden.
Geeignete Folien:
Beachten Sie den Anwendungszweck. Es gibt Folien für glatte Flächen, Flächen mit leichten Rundungen und Flächen mit starken Rundungen. CarWrapping-Folie ist für die vollflächige Folierung von Fahrzeugen vorgesehen. Diese ist mit einer normalen Lackierung vergleichbar und in jedem gewünschten Farbton erhältlich. Selbstverständlich können Sie diese mittels Digitaldruck auch Ihren eigenen Vorstellungen und Wünschen anpassen. Zwar ein Klassiker, aber es muss schließlich nicht immer der Carbon-Look sein.
Fazit:
Bevor Sie eine Folierung überhaupt in Betracht ziehen, sprechen Sie mit Ihrem Versicherungsunternehmen. Von diesem können Sie eine konkrete Aussage zu Ihrem Versicherungsschutz erwarten. Gehen Sie mit einem Muster der gewünschten Folie zum TÜV und fragen Sie nach, ob diese überhaupt für Ihr Fahrzeug erlaubt und zugelassen ist. Ist alles geklärt, folieren Sie nicht selbst. Überlassen Sie dies einem Fachbetrieb.
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Ich möchte eine Autofolierung durchführen lassen. Chromfolie hatte ich ein- zwei mal gesehen. Nun war ich aber unsicher, ob das bei einem KFZ überhaupt zulässig ist. Gut zu wissen, dass das erstmal grundsätzlich erlaubt ist.