Der Abstand der Reifeninnenkante zum Federbein bzw. Stoßdämpfer wird in einigen Ländern gesetzlich vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass die Reifen bei Kurvenfahrten oder Unebenheiten auf der Straße nicht am Federbein reiben oder hängen bleiben. Auch hierzulande ist das so. Die 4mm-Regelung besagt, dass der Abstand zwischen der Reifeninnenkante und dem Federbein mindestens 4 mm betragen muss. Dieser Abstand wird in der Regel durch eine spezielle Aussparung im Federbein oder durch Verwendung spezieller Distanzscheiben erreicht.
der Gesetzgeber schreibt mindestens 4 mm vor
Ein zu geringer Abstand kann zu Beschädigungen der Reifen und des Federbeins führen und somit die Fahrsicherheit vom Fahrzeug beeinträchtigen. Es ist besonders nach einer erfolgten deutlich Tieferlegung mittels Gewindefahrwerk (Airride etc.), insbesondere in Kombination mit einer nicht serienmäßigen Rad-/Reifenkombination, wichtig, den Abstand der Reifeninnenkante zum Federbein zu überprüfen und sicherzustellen, dass er ausreichend groß ist, um mögliche Probleme zu vermeiden. Ist der Abstand weniger als 4 mm, dann erfolgt eine Eintragung durch eine Prüforganisation in der Regel nicht.
Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.
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