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Illegales Autotuning in Österreich! Welche Strafen drohen?

Lesezeit 5 Min.

Illegales Autotuning in Österreich! Welche Strafen drohen?

Registrierung, Genehmigung und Sanktionen – Was Fahrzeughalter in Österreich beachten müssen! Jedes Fahrzeug, das den öffentlichen Straßen in Österreich befahren möchte, unterliegt, wie auch in Deutschland, der Vorschrift, sich zuvor bei einer dazu befugten Stelle registrieren und zulassen zu lassen. Im Anschluss an die Registrierung wird ein Fahrzeuggenehmigungsdokument ausgestellt, das als Betriebsgenehmigung fungiert.

Autotuning in Österreich

Gemäß dem Kraftfahrgesetz von 1967 sind alle Veränderungen an einem Kraftfahrzeug dem zuständigen Landeshauptmann anzuzeigen und in das Genehmigungsdokument einzutragen. Insbesondere Änderungen an Teilen und Ausrüstungsgegenständen, die die Verkehrssicherheit beeinflussen könnten, müssen gemeldet werden. Dazu zählen etwa die Tieferlegung des Fahrwerks, Chiptuning, Sportluftfilter, Sportauspuffanlagen, zusätzliche Spoiler oder auch Folien auf Leuchten. Und auch Felgen, die nicht im Typenschein aufgeführt sind, gehören dazu. Eine Entfernung vom Markenemblemen ist zudem verboten, da der Name des Herstellers und die Fahrgestellnummer sichtbar bleiben müssen. Im Gegensatz dazu ist der Einbau einer Standheizung nicht meldepflichtig.

Illegales Autotuning in Österreich! Welche Strafen drohen?

Es ist zu beachten, dass der Betrieb von Kraftfahrzeugen nur in sachgemäßer Weise erfolgt und keine Gefahren für Personen oder Schäden an der Straße oder durch übermäßigen Lärm, Rauch oder schädliche Luftverunreinigungen entstehen. Vornehmlich bei Änderungen an der Abgasanlage oder Luftfiltern sollte dies berücksichtigt werden. Wenn durch eine Abgasanlage übermäßiger Lärm erzeugt wird und keine Genehmigung vorliegt, können gegen den Fahrzeughalter zwei Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet werden. Eines wegen fehlender Genehmigung und ein weiteres wegen erhöhter Lärm- oder Rauchemissionen.

Sanktionen und Entzug der Betriebsgenehmigung

Im Falle von Modifikationen am Fahrzeug, die die Verkehrs- oder Betriebssicherheit sowie die Umweltverträglichkeit negativ beeinträchtigen könnten, ist der Fahrzeughalter verpflichtet, diese Änderungen dem zuständigen Landeshauptmann zu melden und gegebenenfalls eine Einzelgenehmigung zu beantragen. Unterlässt der Fahrzeughalter diese Maßnahmen, erlischt die Betriebsgenehmigung für das Fahrzeug und dessen Nutzung ist fortan untersagt. Gemäß § 103 des Kraftfahrgesetzes (KFG) trägt der Fahrzeughalter die Verantwortung dafür, dass sein Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Vor der Inbetriebnahme ist zudem der Fahrzeuglenker gemäß § 102 KFG dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

Illegales Autotuning in Österreich! Welche Strafen drohen?

Sollten Änderungen oder Umbauten vorgenommen werden, ohne die zuständige Behörde darüber zu informieren oder ohne deren Genehmigung einzuholen, so kann der Fahrzeughalter gemäß § 134 KFG mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu €10.000,00 oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu 6 Wochen belegt werden. Eine derartige Strafe kann für jede einzelne Veränderung sowohl über den Fahrzeughalter als auch über den Fahrzeuglenker verhängt werden. Bei Wiederholung der Verstöße ist anstelle einer Geldstrafe auch eine Freiheitsstrafe von bis zu 6 Wochen möglich. Bei zweimaliger Wiederholung können sowohl Geld- als auch Freiheitsstrafe gleichzeitig verhängt werden.

Unter welchen Umständen kann die Polizei unverzüglich die Kennzeichen entfernen?

Gemäß § 58 Abs. 1 KFG hat die Polizei das Recht, vor Ort das Fahrzeug und seine Teile auf technische Beschaffenheit und Verkehrssicherheit zu überprüfen. Sollte sich bei dieser Überprüfung herausstellen, dass die weitere Verwendung eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellt, so ist die Polizei gemäß § 57 Abs. 8 KFG dazu befugt, unverzüglich den Zulassungsschein sowie die Kennzeichentafeln zu entfernen, wodurch eine Fortbewegung untersagt wird. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer Maßnahmenbeschwerde beim Verwaltungsgericht.

Illegales Autotuning in Österreich! Welche Strafen drohen?

Seit dem 14.05.2022 hat die Polizei gemäß § 58 Abs. 2 KFG das Recht, den Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln sofort abzunehmen, wenn nicht genehmigte Änderungen am Fahrzeug, schadhafte Teile oder Ausrüstungsgegenstände unzulässigen Lärm, Rauch, Geruch oder schädliche Luftverunreinigungen verursachen, welche eine Gefahr darstellen. Auch Modifikationen, die absichtlich Fehlzündungen, Explosionen oder Flammen hervorrufen, fallen darunter. Es reicht die Wahrnehmung des Polizisten aus.

Illegales Autotuning in Österreich! Welche Strafen drohen?

Ein Kavaliersstart, unnötig starkes Abbremsen oder Schleudern, das Kreisen lassen um die eigene Achse oder das gezielte Driften können gemäß § 102 Abs 3c KFG Maßnahmen zur Unterbrechung der Fahrt für bis zu 72 Stunden zur Folge haben, falls eine Wiederholung nicht ausgeschlossen werden kann. Auch hier reicht die Wahrnehmung des Polizisten aus. Die Folgen können das Herausgeben des Fahrzeugschlüssels oder das Entfernen der Kennzeichentafeln sein. Auch eine Parkkralle kann dafür genutzt werden. Und laut § 134 Abs 3 KFG droht eine Geldstrafe von min. € 300,00 und maximal können es sogar € 10.000,00 sein. Kann das nicht gezahlt werden, dann kann eine Freiheitsstrafe von 24 Stunden bis zu sechs Wochen folgen.

Versicherung kann bei nicht genehmigten Änderungen am Fahrzeug den Regressanspruch geltend machen

Sofern bei einem Verkehrsunfall festgestellt wird, dass nicht genehmigte Änderungen am Fahrzeug beteiligt waren und diese als Ursache für den Unfall identifiziert wurden, ist es der Haftpflichtversicherung gestattet, einen Regressanspruch in Höhe von bis zu € 11.000,00 gegenüber dem Fahrzeugführer geltend zu machen. Ferner können andere Versicherungen, wie die Vollkaskoversicherung, ihre Leistungen komplett verweigern.

Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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