Fahrer von getunten Fahrzeugen machen sich manchmal besonders große Sorgen wegen einer möglichen Polizeikontrolle. Aber das ist fast immer unbegründet und damit überflüssig. Die Behörden haben nichts gegen ein regelkonformes Tuning mit erlaubtem Tuning-Zubehör. Außerdem liegt rein statistisch betrachtet die Kontrollquote von getunten Fahrzeugen nicht über dem Gesamtdurchschnitt aller Kontrollen. Da ändern auch diverse SOKOs nichts.
Worauf achtet die Polizei bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle?
Bei einer allgemeinen Fahrzeugkontrolle überprüfen die Beamten zuerst den Führer- und den Fahrzeugschein sowie die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs. Dabei geht es in der Regel um eine funktionstüchtige Beleuchtung, die Profiltiefe der Reifen und die Einhaltung von Umweltvorschriften (z. B. Geräuschverhalten). Letzteres ist für ein getuntes Fahrzeug wichtig. Es darf nicht zu laut sein. Doch, worauf achten die Beamten bei einem getunten Wagen nach?
Bei getunten Fahrzeugen achten die Polizisten auf ganz bestimmte Merkmale. Zu diesen gehören:
- die Zulässigkeit eines Sonderfahrwerks, die Bodenfreiheit
- die Zulässigkeit & Freigängigkeit der verbauten Rad-Reifen-Kombination
- die Zulässigkeit der Abgasanlage
- die Zulässigkeit der Beleuchtung
- die Zulässigkeit von Sportlenkrädern (speziell in Verbindung mit Sonderrädern)
- der Lautstärkepegel
- die Zulässigkeit von angebauten Teilen an der Karosserie
Fahrer von getunten Fahrzeugen müssen die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis), etwaige weitere EG-Genehmigungen und die Dokumentation der Abnahme durch einen Sachverständigen (TÜV etc.) immer mit sich führen. Das schreibt die StVZO vor (§ 19 Abs. 3). Wer die Dokumente nicht mitführt, kassiert ein Verwarngeld und muss mit einer deutlich längeren Kontrolle rechnen.
Fazit
- Ein erlaubtes Tuning und stets mitgeführte Dokumente machen alle Sorgen wegen etwaiger Kontrollen überflüssig. Dann hat man nicht mehr als jeder andere Verkehrsteilnehmer zu befürchten. Und noch ein Tipp: Immer freundlich bleiben!
Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.
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