Freitag , 26. April 2024
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Die Gesetzeslage zum Thema Abgasanlage!

Lesezeit 5 Min.

Die Gesetzeslage zum Thema Abgasanlage!

Die Tuningmaßnahme „Veränderungen an der Abgasanlage“ erfordert mehr als nur den richtigen Ton. Gesetze und Regeln müssen nämlich beachtet werden, wenn Modifikationen an der Auspuff- / Abgasanlage vorgenommen werden. Die Hauptaufgabe der Auspuffanlage besteht darin, das verbrannte Gasluftgemisch schnell und verlustfrei aus dem Brennraum abzuleiten. Dabei soll die Geräuschemission so gering wie möglich sein und die Abgase müssen reduziert werden. Je nach Erstzulassungsdatum gibt es unterschiedliche gesetzliche Grenzwerte für die Geräusch- und Abgasemissionen des Fahrzeugs. Eine Änderung des Geräuschwertes durch etwa den Austausch des Endschalldämpfers ist erlaubt. Die Änderung darf zwar den DB-Wert im Fahrzeugschein übersteigen, nicht aber den vorgegebenen gesetzlichen Grenzwert. Bei der Veränderung der Abgasanlage geht es nicht darum, das Auto lauter, sondern dumpfer und schöner klingen zu lassen.

Welche Möglichkeiten gibt es zur Optimierung der Abgasanlage

  • Auspuffblenden verwenden, die lediglich der Optik dienen.
  • Werksseitige Klappenfunktion verändern.
  • Den Endschalldämpfer wechseln.
  • Eine Komplett-Edelstahl-Auspuffanlage installieren. (Titan, Magnesium etc.)

Die Gesetzeslage zum Thema Abgasanlage!

Manipulation an der Abgasanlage sind verboten!

  • Alle Änderungen an der Abgasanlage, außer regelkonforme Auspuffblenden sind genehmigungspflichtig und jegliche Manipulationen daran sind verboten. Das gilt auch, wenn man die werksseitige Klappensteuerung (wenn vorhanden) manipuliert, sodass die Klappen beispielsweise immer offen sind.

Achtung beim Kauf

Achten Sie beim Kauf darauf, dass ein Prüfzeugnis vorliegt. Individuelle Manipulationen an der Auspuffanlage sind nicht zulässig. Soll heißen, mal eben den Mittelschalldämpfer, den Kat oder den Endschalldämpfer „leer räumen“ ist verboten. Es ist auch nicht erlaubt, den Dieselpartikelfilter (DPF) zu demontieren.

Nachweis immer dabei haben!

Es ist notwendig, dass eine Auspuffanlage, welche oftmals auch zur Verbesserung der Leistung beiträgt, in die Fahrzeugpapiere eingetragen wird. Gleichzeitig muss ein Teilegutachten für das Anbauteil vorliegen. Auch eine Änderungsabnahme und die Berichtigung der Fahrzeugpapiere sind notwendig.

  • Wenn eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt, dann ist möglicherweise keine Abnahme erforderlich. Die Auflagen in der ABE geregelt. Das Prüfzeugnis muss aber mitgeführt werden.
  • Liegt eine EG- oder ECE-Genehmigung vor, dann kann die Eintragung entfallen. In jedem Fall muss das Prüfzeugnis aber mitgeführt werden, um die regelkonforme Fahrzeug-Anbauteil-Kombination nachzuweisen.

Die Gesetzeslage zum Thema Abgasanlage!

Zusätzlich ist es wichtig, auf die Kombinierbarkeit mit anderen Änderungen zu achten. Veränderungen eines bestimmten Bauteils der Abgasanlage sind immer dann abnahmepflichtig, wenn beeinflussende Komponenten sich nicht mehr im Serienzustand befinden. Wenn etwa ein Sportluftfilter, eine geänderte Ansaugung oder ein Chiptuning verbaut und eingetragen sind, dann muss ein EG-genehmigter Endschalldämpfer trotzdem abgenommen werden. Stichwort: gegenseitige Beeinflussung bei Kombinationen von Änderungen!

Vorsicht: Unzulässige Veränderungen an der Auspuffanlage führen immer dazu, dass die Betriebserlaubnis erlischt.

Ein Fahrzeug mit gesteigerter Leistung muss höheren thermischen und mechanischen Belastungen standhalten. Dabei wird die Belastung nicht nur auf den Motor ausgetragen, sondern auch auf das Getriebe, das Kühlsystem, das Fahrwerk und die Bremsen. Deswegen wird grundsätzlich eine Steigerung von höchstens 20 % der Leistung oder des Drehmoments empfohlen. Soll es mehr Leistung sein, dann sollte man die technischen Gegebenheiten vom Fahrzeug daran anpassen. Was nützt ein 450 PS VW Golf III, wenn an der Hinterachse noch simple Trommelbremsen verbaut sind?

Das müssen Sie beim Einbau beachten

  • Eine passgenaue Montage der neuen Komponenten.
  • Bleche zum Schutz vor Hitze und Feuer nicht vergessen.
  • Die Bodenfreiheit muss weiterhin gewährleistet sein.

Fazit:

  • Es ist untersagt, die Abgas- und Geräuschwerte über die vorgeschriebenen Grenzwerte hinaus zu verändern. Wenn alle Tuning-Komponenten der Abgasanlage entsprechende Zulassungsdokumente vorweisen und zudem aufeinander abgestimmt sind, dann können Veränderungen problemlos durchgeführt werden.

Die Gesetzeslage zum Thema Abgasanlage!

ein paar User-Fragen zum Thema

Was sind die Voraussetzungen und Anforderungen, um einen Turbo-Umbau eintragen zu lassen?

  • Es ist prinzipiell möglich, Turbo-Umbauten eintragen zu lassen. Jedoch müssen Nachweise für alle relevanten Vorschriften erbracht werden. Dort inbegriffen sind die Abgas- und Geräuschemissionen, die Höchstgeschwindigkeit und die Bremsanlage. Der Anbieter sollte idealerweise diese Nachweise mitliefern oder man muss sie auf eigenes Risiko nach der Montage selbst erbringen lassen. Die Kosten dafür können jedoch hoch ausfallen.

Ich besitze ein Fahrzeug mit einer Abgasanlage ab Kat, die eine EG-Genehmigung besitzt und möchte andere Endrohre installieren. Also anstatt einer 1-Endrohr-Anlage eine Duplex-Anlage 2×2. Muss ich auf etwas achten? Benötige ich spezielle Endrohre mit ABE? Muss ich die Änderungen eintragen?

  • Wenn man eine Auspuffanlage ab Kat mit EG-Genehmigung besitzt und andere Endrohre verbauen möchte, kann das Verändern eines EG-genehmigten Austauschschalldämpfers Probleme mit sich bringen. Normalerweise werden alle Teile, die für die Änderung gekauft werden, in Verbindung mit dem Original-Schalldämpfer geprüft und nicht mit einem Tuning-Schalldämpfer. Der Prüfer wird in der Regel mindestens eine Geräuschmessung verlangen, bevor er die Teile abnimmt. Vor der Abnahme durch den Sachverständigen oder Prüfer empfiehlt es sich deshalb, mit ihm zu sprechen.

Kann ich eine Abgasanlage ab Turbo, inklusive Metallkat (mit EG-Genehmigung) in mein Fahrzeug einbauen, wenn ich bereits eine Leistungssteigerung durch einen Turbolader und Software habe, die eingetragen sind? Muss ich das Fahrzeug erneut von einem Prüfer abnehmen lassen oder reicht es, die EG-Papiere mitzuführen?

  • Wenn man bereits eine Leistungssteigerung (Turbolader + Software) in seinem Fahrzeug eingetragen hat, sollte man beachten, dass die Genehmigung der Abgasanlage mit EG-Papieren nur für den serienmäßigen Ausrüstungszustand gilt (ohne Leistungssteigerung). Eine Kombination von Leistungssteigerung und Abgasanlage ist daher normalerweise nicht zulässig. Möglicherweise kann die Kombination durch zusätzliche Untersuchungen im Rahmen einer Begutachtung gemäß § 21 StVZO aber genehmigt werden.

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Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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