Illegale Wettrennen mit Autos auf öffentlichen Straßen stellt ein ernst zu nehmendes Problem dar, welches nicht als gewöhnliches Verkehrsdelikt betrachtet wird. Doch wann gilt ein solches Verhalten als Autorennen und welche Strafen drohen den beteiligten Rasern? Gemäß § 29 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird ein Autorennen als „Veranstaltung, bei der es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt“ definiert. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine organisierte Veranstaltung oder ein spontanes Rennen zwischen mehreren Fahrzeugen handelt. Selbst „Alleinraser“ können unter bestimmten Umständen bestraft werden, wenn sie den Tatbestand des sogenannten „Einzelrennens“ erfüllen.
illegale Autorennen
Wer sich an einem illegalen Autorennen beteiligt, begeht laut § 315d des Strafgesetzbuchs (StGB) eine Straftat und kann mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden. Wenn durch das illegale Rennen durch einen Raser jemand verletzt oder getötet wird, drohen den Beteiligten sogar bis zu zehn Jahre Haft. Im Jahr 2017 trat eine Verschärfung des Strafrechts in Kraft, um das Problem illegaler Autorennen in den Griff zu bekommen. Gemäß § 315d Absatz 3 StGB wird nun auch bestraft, wer ein Kraftfahrzeug „für ein nicht genehmigtes Kraftfahrzeugrennen“ bereitstellt oder dazu auffordert. Hier drohen Geldstrafen oder bis zu drei Jahre Haft.
noch immer gibt es illegale Autorennen
Trotz der verschärften Gesetzeslage finden immer noch illegale Autorennen statt. Laut der Studie „Illegale Autorennen – Eine Gefahr für Leib und Leben“ des Verkehrsministeriums wurden allein im Jahr 2020 in Deutschland mehr als 4.000 illegale Autorennen registriert. Besonders häufig finden solche Rennen in Ballungsräumen wie in Berlin, Köln, Stuttgart oder Frankfurt am Main statt.
Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.
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