Sonntag , 28. April 2024
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Gesetzliche Regelungen zu Änderungen an der Bremsanlage!

Lesezeit 4 Min.

Gesetzliche Regelungen zu Änderungen an der Bremsanlage!

Die Bedeutung der Bremsanlage für die Fahrzeugsicherheit! Eine sichere Bremsanlage ist unverzichtbar für die Sicherheit im Straßenverkehr, insbesondere wenn es um Fahrzeuge mit deutlicher Leistungssteigerungen geht. Die Bremsanlage muss dann den gestiegenen Anforderungen angepasst werden, um eine ausreichende Bremsleistung zu gewährleisten. Nicht unbedingt nur bei einem einfachen Chiptuning, kommen aber noch Upgrade-Lader & Co. dazu, dann sollte man die Bremse des Fahrzeugs anpassen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nur Fachleute Modifikationen an der Bremsanlage durchführen sollten. Platz für die Bremse schaffen! Bei der Anpassung der Bremsanlage ist ein ausreichender Platz für die Bremsscheiben zur Felge von großer Bedeutung, um eine ausreichende Abkühlung zu gewährleisten und zudem die Freigängigkeit der Bremse zu erhalten.

Eine sorgfältige Vorbereitung ist unerlässlich!

Vor dem Austausch der Bremsanlage müssen unbedingt die Befestigungsmöglichkeiten geprüft und die Kompatibilität mit Sicherheitssystemen wie ABS und anderen Bremsassistenten sichergestellt werden. Nur Teile mit einer Teilegenehmigung oder einem Teilegutachten für das gewünschte Fahrzeug sollten verwendet werden.

die Bremswirkung des getunten Fahrzeugs muss sich auf einem adäquaten Level zu Fahrzeugen mit ähnlicher Leistung bewegen

Und Projekte im Bereich der Bremsanlage sollten unbedingt vorher mit einem Sachverständigen oder Prüfer abgestimmt werden, der die notwendige Änderungsabnahme durchführen kann. Verbaut man anstelle von normalen Stahlscheiben nur welche mit Schlitzen oder/und Bohrung, aber im identischen Format, dann dürfte die Änderungsabnahme deutlich einfacher ablaufen, als wird die Bremse vergrößert und dazu mit anderen Sätteln, Stahlflexleitungen etc. ausgestattet.

Scheibenbremsen erst ab wie viel PS?

Gesetzliche Regelungen zu Änderungen an der Bremsanlage!

Es gibt keine Vorschrift darüber, welches Bremssystem in einem Fahrzeug verwendet werden muss. Die Anforderungen an die Bremsleistung bei umgerüsteten Fahrzeugen orientieren sich am Stand der Technik. Der Sachverständige, der die Leistungssteigerung abnimmt, entscheidet auch, ob eine Anpassung der Bremsanlage mit Einzelabnahme nach § 21 StVZO notwendig ist. Natürlich kann man die Bremsanlage aber auch dann umbauen, wenn man keine Leistungssteigerung nutzt und einfach nur eine bessere Bremse wünscht. Eine Veränderung der Bremsanlage sollte immer vorher mit einem Sachverständigen besprochen werden.

Fazit

  • Veränderungen an der Bremsanlage können sinnvoll sein, um die Bremswirkung dem gesteigerten Leistungspotenzial anzupassen. Aber auch dann, wenn die Serienbremse schlicht und ergreifend nicht die gewünschte Verzögerung oder nicht die gewünschte Optik bringt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Umbau fast immer mit viel Aufwand verbunden ist und nur von erfahrenen Fachleuten durchgeführt werden sollte. Die Sicherheit des Fahrzeugs hat immer oberste Priorität haben!

Gesetzliche Regelungen zu Änderungen an der Bremsanlage!

Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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