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TÜV, Dekra, KÜS & Co. – Chiptuning immer eintragen lassen

Lesezeit 4 Min.

Kürzlich aktualisiert am 30. Oktober 2022 um 10:21 Uhr

TÜV, Dekra, KÜS & Co. – Chiptuning immer eintragen lassen

Autotuning erfreut sich höchster Beliebtheit. mehr aus seinem Auto herausholen, das will jeder. Dabei gibt es verschiedene Arten von Tuning. Allerdings ist hier Vorsicht geboten. Meistens sind Veränderungen am Fahrzeug meldepflichtig. Egal, ob Deutschland, Österreich oder auch die Schweiz. Gerade wenn Bauteile angebracht werden und sich dadurch die Fahreigenschaften verändern oder gar die Leistungen des Motors. Oftmals geht gerade beim Tuning des Motors, entweder durch Chiptuning oder durch einen Umbau an der Hardware (oder beides), eine Veränderung der Leistung und der Abgaswerte und Kraftstoffverbrauchswerte einher. Diese Veränderung wurde im Zulassungsverfahren des Fahrzeuges durch den Hersteller nicht angegeben und ist somit auch nicht ohne eine erneute Überprüfung zugelassen.

in der Zulassung steht nur die Serienleistung

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Damit könnte die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erloschen sein. Dies wiederum führt dazu, dass man sich eventuell strafbar macht, wenn man ein nicht zugelassenes Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt. Je nach Veränderung der Verbrauchswerte und Abgaswerte durch das Chiptuning kann das Fahrzeug sogar in eine andere Steuerklasse eingeordnet werden. Dies hat zur Folge, dass man gegebenenfalls sogar unter Verdacht gerät, Steuerhinterziehung zu begehen, wenn die Leistungssteigerung nicht eingetragen ist.

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Durch die Veränderung des Fahrzeuges und die Veränderung der Leistungswerte kann auch der Versicherungsschutz erlöschen, wenn dies nicht angemeldet wird. Ist man in einen Unfall verwickelt, kann es sein, dass die Versicherung die Zahlung verweigert. Somit sollte man, bevor man Autotuning durch Chiptuning oder anderen Eingriffe durchführt, sich erkundigen, welche Folgen das hat. Sprechen Sie mit der Werkstatt, die das Chiptuning durchführen wird, was verändert wird und wie. Gehen Sie dann zu einer DEKRA- oder einer TÜV-Niederlassung und fragen Sie nach, was das für Sie und die Zulassung des Fahrzeuges bedeutet und ob die Veränderung eingetragen werden muss und ob dies überhaupt möglich ist. Führen Sie die Leistungssteigerung selbst durch (z. B. mit einer Chiptuning-Box) so achten sie darauf, dass der Box ein Gutachten beiliegt.

ein typisches Teilegutachten für die Eintragung

TÜV, Dekra, KÜS & Co. – Chiptuning immer eintragen lassenBevor der Einbau erfolgt, sollten Sie mit dem Gutachten bei einer Prüforganisation vorstellig werden und nachfragen, ob das Gutachten in Kombination mit dem Fahrzeug die Auflagen für eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere erfüllt. Nicht zu vergessen, auch die Zulassungsstelle und Ihre Versicherung muss eventuell noch informiert werden. Nachfragen und den Sachverhalt kurz schildern sorgt dafür, dass sie auf der sicheren Seite sind. Fazit ist, dass Chiptuning eine einfache und vielversprechende Maßnahme ist, um mehr Leistung aus Ihrem Auto herauszuholen. Allerdings sollte man neben dem handwerklichen Aspekt den rechtlichen nicht vernachlässigen, um im Falle eines Falles nicht überrascht zu werden, dass durch das Chiptuning die Betriebserlaubnis erloschen ist und es keinen Versicherungsschutz gibt.

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Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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