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Autofahren zu Zeiten von Corona -Was istnoch erlaubt?

Lesezeit 5 Min.

Kürzlich aktualisiert am 9. Dezember 2021 um 06:46 Uhr

Autofahren zu Zeiten von Corona -Was istnoch erlaubt?

Corona, Corona, Corona. Nichts bestimmt momentan so unseren Alltag wie dieser ver*** Virus. Was darf man, was darf man nicht? Welche Maßnahmen müssen beispielsweise befolgt werden, um die Autofahrt möglichst sicher zu gestalten? Wir versuch mit diesem Artikel etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Die verschärften Corona-Maßnahmen vom 1.12.2020 in Deutschland, die zur Eindämmung der zweiten Welle dienen sollen, gelten selbstverständlich auch für Autofahrer. Wie viele Personen dürfen sich im Auto aufhalten? Wie können Hygienevorschriften und Maskenpflicht eingehalten werden? Darf man mit dem Auto verreisen? Mit diesen Fragen beschäftigt sich der folgende Artikel.

Autofahren in Zeiten von Corona

Autofahren zu Zeiten von Corona -Was istnoch erlaubt?

Die Autofahrer sind, wie wir alle, dazu aufgefordert zur Bekämpfung der Corona-Pandemie mit einer hohen Selbstdisziplin beizutragen. Um öffentliche Verkehrsmittel zu meiden werden vermehrt wieder Autos benutzt, was dazu führt, dass die Straßen voller und sowohl Staus als auch die im Wagen verbrachte Zeit länger werden. Dem entgegen stehen aber auch viele Menschen, die im Homeoffice arbeiten und deshalb weniger mit dem Auto unterwegs sind. Wirklich bemerkbar macht sich der geringere Verkehr aber aktuell nur in Regionen, wo eine Ausgangssperre verhängt wurde. Dort ist die Verkehrsdichte deutlich zurückgegangen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Länderchefs haben mit der Beschlussverfassung vom 25.11.2020 verordnet, dass nur noch private Treffen, die auf den eigenen und einen weiteren Haushalt mit maximal fünf Personen beschränkt sind, gestattet sind. Es wird hier zwar nicht explizit auf das Verhalten im Auto eingegangen, aber dennoch kann davon ausgegangen werden, dass die verschärfte Kontaktbeschränkung auch im privaten Pkw gilt.

Weihnachtliche Lockerung…

Autofahren zu Zeiten von Corona -Was istnoch erlaubt?

Über die Weihnachtstage und bis zum neuen Jahr sind gewisse Lockerungen der strengen Verordnung vorgesehen. Vom 23.12.2020 bis zum 01.01.2021 ist es erlaubt, dass sich bis maximal zehn Personen aus dem engsten Familien- und Freundeskreis aus beliebig vielen Haushalten treffen dürfen. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt (weitere Infos gibt es auf der Infoseite der Bundesregierung). Der ADAC Nordbayern rät aktuell dazu, das Bilden von Fahrgemeinschaften mit haushaltsfremden Personen nach Möglichkeit zu vermeiden. Für Fahrgemeinschaften gib es gesonderte Regeln, an die sich gehalten werden muss. Weiterhin gilt die bereits bekannte „AHA„-Formel (Abstand + Hygiene + Alltagsmaske). Diese wurde um ein L (wie Lüften) und um ein weiteres A (wie App benutzen, gemeint ist die Corona-Warn-App) erweitert.

Autofahren mit Schutzmaske ist nicht notwendig…

Autofahren zu Zeiten von Corona -Was istnoch erlaubt?

Da der Kampf gegen die Pandemie länderspezifisch gehandhabt wird, gibt es speziell für Autofahrer keine einheitlichen, formulierten Vorschriften. So besteht keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während der Autofahrt, vor allem nicht für den Fahrer, wenn dieser alleine unterwegs ist, im Gegensatz zu Bus- und Bahnfahrten. Eine Ausnahme bildet allerdings die Fahrprüfung oder praktische Unterrichtsstunden einer Fahrschule – hier müssen Masken getragen werden. Die Angelegenheit des Stoßlüftens lässt sich in einem Auto zudem auch problemlos umsetzen.

Schutzmaske nicht an den Innenspiegel hängen…

Autofahren zu Zeiten von Corona -Was istnoch erlaubt?

Schutzmasken können das Sehvermögen während der Fahrt beeinträchtigen und bilden somit eine Einschränkung am Steuer. Zudem anonymisieren sie den Fahrer. Damit der Fahrer bei jeglichen Verkehrsverstößen identifizierbar bleibt, soll das Gesicht trotz Maske noch erkennbar sein. Kommt man dem nicht nach, so kann ein Bußgeld von 60 Euro anfallen. Bei Kontrollen durch die Polizei geht diese dabei aber mit Augenmaß vor. Während der Autofahrt darf die Schutzmaske übrigens nicht an den Innenspiegel gehängt werden. Durch die Maske am Innenspiegel kann das Sichtfeld eingeschränkt werden und es kann zu Ablenkungen des Fahrers führen. Mehr dazu in unserem gesonderten Infobericht!

Lieber gar nicht erst verreisen…

Insbesondere Reisende, die auf ihr Auto angewiesen sind, sind betroffen. Die einzige Option besteht hier darin, sowohl Dienstreisen als auch touristische Reisen so gut es geht zu vermeiden. Es ist ratsam nicht mit dem Auto ins Ausland zu reisen oder sich innerhalb von Deutschland in weit entfernte und dünn besiedelte Regionen zu begeben. Um aktuell das Reisen zu unterbinden besteht ein Übernachtungsverbot, welches allerdings von Land und Land unterschiedlich gehandhabt wird. Vor allem die Feiertage und das damit einhergehende reisen zur Familie stellen hier ein Problem dar, sodass einige Bundesländer über Lockerungen vom Beherbergungsverbot diskutieren. Das Beherbergungsverbot ist zwar umstritten, aber dennoch sehr effektiv zur Eindämmung der Pandemie. Bisher war das Verbot so regelt, dass Touristen aus Risikogebieten das Übernachten in Hotels oder vermieteten Unterkünften nur dann zugesagt wurde, wenn sie einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorweisen.

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Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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