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Der neue Führerschein kommt: Diese Fristen gelten für den Umtausch!

Lesezeit 6 Min.

Kürzlich aktualisiert am 17. März 2023 um 09:55 Uhr

Der neue Führerschein kommt: Diese Fristen gelten für den Umtausch!

Bis wann sind die alten Pkw-Führerscheine noch gültig? Eine Frage, die sich früher keiner gestellt hat. Doch bis spätestens zum 19. Januar 2033 verlieren die alten Pkw-Führerscheine ihre Gültigkeit – auch wenn sie früher einmal unbegrenzt gültig waren. Anders verhält es sich beim neuen EU-Führerschein. Denn dieser ist von Beginn an lediglich 15 Jahre gültig. Den neuen EU-Führerschein gibt es bereits seit 30 Jahren, dennoch sind der rote und der graue Führerschein noch weitverbreitet. Das Problem mit den Führerscheinen ist, dass sie nicht fälschungssicher sind. Auch sind die Fahrer nur noch selten darauf zu erkennen, denn die Fotos sind teils Jahrzehnte und oft über ein halbes Jahrhundert alt. Sie müssen also umgetauscht werden!

Bereits im Februar 2019 standen die Fristen für den Umtausch fest und für einige Fahrer steht der Umtausch kurz bevor. Am 19. Januar 2022 endet für die ersten die Umtauschfrist. Betroffen sind alle, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind. Andere haben ein wenig länger Zeit. Dennoch sind auch sie an die Frist gebunden. Konkret bedeutet das: Jeder vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerschein muss bis zum 19. Januar 2022 umgetauscht sein. Die jeweils zutreffenden Fristen werden über einen Stufenplan geregelt.

Wann verlieren die alten Pkw-Führerscheine ihre Gültigkeit?

Egal ob Rosa, Grau oder bereits im Kartenformat – jeder Pkw-Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, ist fortan nicht mehr unbegrenzt gültig. Stattdessen müssen sie durch den neuen EU-Führerschein ersetzt werden. Die Frist für den Umtausch sind abhängig vom Geburts- und Ausstellungsjahr. So gilt die Umtauschpflicht für einige Fahrer bereits früher. Dabei gilt die folgende Staffelung.

Der neue Führerschein kommt: Diese Fristen gelten für den Umtausch!

1. Ausstellungsdatum bis einschließlich 31. Dezember 1998

Für diese Fahrer ist das Geburtsjahr ausschlaggebend für den Umtausch des alten Führerscheins.

  • Vor 1953 geborgen: Umtausch bis 19. Januar 2033
  • 1953 bis 1958 geboren: Umtausch bis 19. Januar 2022
  • 1959 bis 1964 geboren: Umtausch bis 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970 geboren: Umtausch bis 19. Januar 2024
  • Nach 1971 geboren: bis Umtausch 19. Januar 2025

2. Ausstellungsdatum ab 01. Januar 1999

In diesem Fall ist der Umtausch abhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012: Umtausch bis 19. Januar 2033

Das heißt konkret: Die alten Pkw-Führerscheine der Klasse B, die ab 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nur noch 15 Jahre lang gültig. Anschließend müssen sie erneuert werden. Um den neuen Führerschein zu erhalten, muss er beim zuständigen Ordnungs- oder Straßenverkehrsamt beantragt werden. Bei der Verlängerung des Führerscheins wird in Deutschland auf die Gesundheitsprüfung verzichtet. Auch eine Wiederholung der Fahrprüfung ist nicht nötig. Wer den Führerschein nicht rechtzeitig umtauscht, muss mit einer Aufforderung und einem Verwarnungsgeld rechnen.

Künftig muss auch der Motorradführerschein verlängert werden

Auch der Führerschein der Klasse A für das Motorrad ist künftig an eine Verlängerungsfrist nach 15 Jahren gebunden. Wie beim Pkw-Führerschein muss hier ebenfalls kein Gesundheitszeugnis eingereicht werden und auch die Prüfung muss nicht erneut abgelegt werden. Die Umtauschfristen sind identisch mit denen für den Pkw-Führerschein.

Der neue Führerschein kommt: Diese Fristen gelten für den Umtausch!

Die Kosten des neuen Führerscheins

Die Gebühr für den Umtausch beträgt rund 25 Euro. Außerdem fallen Kosten für ein biometrisches Passfoto an. Dazu werden unterschiedliche Dokumente für den Umtausch benötigt:

  1. Personalausweis oder Reisepass
  2. Biometrisches Passfoto
  3. Alter Führerschein
  4. Karteikartenabschrift von der Führerscheinstelle, die den ursprünglichen Führerschein ausstellte, sollte er vor 1999 ausgestellt sein. Diese Abschrift darf nicht älter als 6 Wochen sein.

Klasse D: Was gilt für den Busführerschein?

Die Klassen D1, D1E, D und DE erlauben die Fahrt mit einem Bus. Für sie gelten dieselben Fristen, die auch für Lkws gelten. Nach 5 Jahren muss der Führerschein verlängert werden. Neben einem Passbild müssen Busfahrer außerdem ein augenärztliches Gutachten sowie eine Bescheinigung zwecks körperlicher und geistiger Eignung vorlegen. Außerdem muss ein Funktions- und Leistungstest absolviert und nachgewiesen werden. Im Falle eines Versäumnisses droht auch hier ein Strafverfahren. Denn wie auch im Falle eines Lkws gilt es als Fahrt ohne Fahrerlaubnis wenn der Lappen abgelaufen ist.

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Klasse C: Was gilt für den Lkw-Führerschein?

Für den Lkw ist die Fahrerlaubnis kürzer und zeitlich begrenzter. Sowohl die Klasse C1 als auch C1E müssen mit erreichen vom 50. Lebensjahr verlängert werden, sofern sie vor 2013 ausgestellt wurden. Hierfür werden ein augenärztlicher Test und eine Gesundheitsuntersuchung benötigt. Neuere Führerscheine sind nur noch fünf Jahre gültig. Die Klassen C1 und C1E können nur von Autofahrern unbefristet genutzt werden, die einen alten Führerschein umschreiben lassen, der  vor dem 01. Januar 1999 ausgestellt wurde. Das betrifft ausschließlich alte Führerscheine der Klasse 3. Diese erhalten dann die Schlüsselnummer 79 („CE 79“) bei der Umschreibung. Die Anforderung eines Sehtests (alle Infos zum Sehtest) und eines ärztlichen Gutachtens bleiben bestehen. Hier kostet die Verlängerung außerdem 150 bis 200 Euro.

Der neue Führerschein kommt: Diese Fristen gelten für den Umtausch!

Das Fahren mit einem abgelaufenen Lkw-Führerschein bringt höhere Strafen mit sich als bei einem Pkw-Führerschein. Hier wird juristisch nicht unterschieden, ob keine Fahrerlaubnis bestand oder ob sie abgelaufen ist. Im besten Falle droht eine Geldstrafe, im schlimmsten Fall eine bis zu einem Jahr anhaltende Freiheitsstrafe. Die Verlängerung ist auch wenige Wochen oder Monate nach Ablauf problemlos möglich, allerdings darf, solange kein Lkw gefahren werden. Wer mehrere Jahre zu spät dran ist, muss die Prüfung gegebenenfalls erneut ablegen.

Warum wird ein neuer Führerschein eingeführt?

Wer seinen Führerschein seit Jahrzehnten besitzt, verfügt über ein altes Passbild. Und auf diesem ist der Führerscheinbesitzer gegebenenfalls nicht mehr zu erkennen. Gleichzeitig weist das alte Dokument kaum Fälschungsschutz auf. Deshalb hat die EU veranlasst, einen einheitlichen EU-Führerschein einzuführen. Auch die vereinfachte Regelung hinsichtlich seiner Geltungsdauer wurde erlassen. Bereits seit 2013 wird die Vorschrift umgesetzt – auch in Deutschland. Das hat das Ende des lebenslang gültigen Führerscheins eingeläutet.

Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

ein Kommentar

  1. Gut zu wissen, dass ein Führerschein mit den Klassen D1, D1E, D und DE die Fahrt mit einem Bus erlaubt. Nach Abschluss meiner Ausbildung möchte ich ebenfalls den Führerschein machen. Hoffentlich finde ich bis dahin eine kompetente Fahrschule, an die ich mich wenden kann.

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