Für einen gefahrlosen Straßenverkehr ist es elementar wichtig, ein gutes Sehvermögen und eine schnelle Wahrnehmung zu besitzen. Nur wer die Verkehrsteilnehmer in seinem unmittel- und mittelbaren Umfeld sowie Verkehrsschilder sieht, kann zum sicheren Straßenverkehr beitragen. Wer keine schnelle Wahrnehmung hat, ist für sich und andere eine Gefahr! Der Bundesverband für Augenärzte schätzt, dass rund 300.000 Verkehrsunfälle durch mangelnde Sehschärfe zurückzuführen sind. Deswegen ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Fahrschüler der Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L oder T vorher einen Sehtest als Voraussetzung für die Prüfung absolvieren (§ 12 Abs. 2 Fahrerlaubnisverordnung). Beim Lkw-, Auto-, Bus- oder Motorradfahren ist man zu 90 % auf die Sinneseindrücke der Augen angewiesen.
Ohne Sehtest keinen Führerschein!
Ob es der Blick in den Rückspiegel, in die Seitenspiegel, auf die Fahrbahn oder über die Schulter ist, unsere Augen werden beim Fahren ununterbrochen benötigt. Eine mangelnde Sehschärfe stellt deshalb ein enormes Sicherheitsrisiko dar. Die Folgen von Nichtbeachten einer Augenschwäche sind schwere Verkehrsunfälle. Die Grenze für die zu erbringende Sehleistung im Straßenverkehr liegt bei einem Visus von 0,7. Dieser Grenzwert darf in der Regel nicht unterschritten werden. Wer darunter liegt, der fällt zwar erst einmal durch den Sehtest, entsprechende Kontaktlinsen beziehungsweise einer Brille können das Problem aber beheben, sodass eine neuer Sehtest doch noch bestanden wird. In diesem Fall darf die Person allerdings nur mit einer Brille oder Kontaktlinsen fahren. Und das wird sogar im Führerschein unter Punkt 12 mit der Zahl 01 vermerkt!
Ein Sehtest dauert nur wenige Minuten!
Um den kurzweiligen Sehtest zu bestehen, müssen Sie sich ausweisen können. Das bedeutet, dass Sie Ihren Personalausweis oder alternativ Ihren Reisepass vorzeigen müssen. Ihre Sehleistung (also der Visus) wird anschließen in einer Bescheinigung festgehalten, die Sie, wenn Sie bestanden haben, der Fahrschule vorlegen müssen. Damit der Test von der Fahrschule / der Führerscheinstelle anerkannt wird, muss er von einer amtlich anerkannten Sehteststelle durchgeführt sein.
Einige Optiker bietet den Führerschein – Sehtest für die oben genannten Fahrklassen teils sogar kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr von ca. 7 € an. Wenn Sie Anwärter der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1, E oder einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sind, so müssen Sie eine spezielle Augenprüfung durchführen. Dazu wenden Sie sich an einen Arzt, der in Anlage 6 (zu den §§ 12, 48 Absatz 4 & 5) der Fahrerlaubnisverordnung genannt wird.
der Ablauf des Sehtests
Bei einem Sehtest für den Führerschein werden die Augen einzeln (monokular) nach DIN 58220, mit Ringen (Landoltringe) geprüft, die an einer Seite offen sind. Zum Bestehen müssen Sie mit jedem Auge bei 6 von 10 Ringen die Position der Öffnung korrekt erkennen. Bei einem Visus von 0,7 (70 %) und mehr, haben Sie den Test bestanden. Ist dann später die Führerscheinprüfung bestanden, dann empfehlen wir, freiwillig alle zwei Jahre einen Sehtest durchzuführen. Schließlich hat man eine hohe Verantwortung im Straßenverkehr!
Reicht man eine nicht bestandene Sehtestbescheinigung mit dem Führerscheinantrag ein, so teilt Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) mit, dass eine augenärztliche Untersuchung durchgeführt werden muss. Berufskraftfahrer sind übrigens gesetzlich zur regelmäßigen Kontrolle der Augen, und damit zu einem Sehtest, verpflichtet. Eine Sehtestbescheinigung, ein Zeugnis oder ein Gutachten darf bei Antragstellung übrigens nicht älter als 2 Jahre sein.
Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.
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