Es herrscht der Irrglaube, dass man nur mit Bußgeldern und Fahrverboten rechnen muss, wenn man betrunken mit dem Auto, Lkw oder einem Bus fährt. Allerdings drohen auch beim Fahren mit E-Scootern unter Alkohol- respektive Drogeneinfluss ähnliche Konsequenzen. Das Oberlandesgericht in Zweibrücken entschied im Fall Az.: 1 Owi SSbS 40/21 entsprechend, auf den die Arbeitsgemeinschaft „Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV)“ nun hinweist. In dem Fall fuhr ein Mann unter erheblichem Drogeneinfluss auf einem E-Scooter und wurde von der Polizei erwischt. Das zuständige Amtsgericht verurteile den Fahrer zu einer Geldbuße von 500 Euro und einem Fahrverbot. Der Mann ging aber gegen den Bescheid vor. Der Betroffene argumentierte, dass im Zusammenhang mit einer Fahrt unter Drogen- oder Alkoholeinfluss auf einem elektrischen Tretroller nicht regelmäßig mit einem Fahrverbot zu rechnen ist.
E-Scooter sind verhältnismäßig leicht und langsam – Recht dieses Argument?
Doch der Einspruch hatte vor dem OLG keinen Erfolg. Das Fahrverbot wurde nicht aufgehoben, nur weil es ein E-Scooter war. Bei der Beurteilung der Gefährlichkeit einer Trunkenheits- respektive Drogenfahrt komme es nicht auf die geringere Masse und Geschwindigkeit an, sondern auf die Wahrscheinlichkeit, andere Personen mit der unsicheren respektive nicht berechenbaren Fahrweise zu gefährden. Ein E-Scooter hat trotz seiner geringeren Masse und dem überschaubaren Tempo ein nicht zu unterschätzendes Potenzial, andere Menschen zu gefährden oder zu verletzen.
Alkohol und Drogen erhöhen das Gefahrenpotenzial
Da E-Scooter deutlich schneller und einfacher als ein Fahrrad beschleunigen, muss die Geschwindigkeit vom Fahrer jederzeit beherrscht werden. Sollte jedoch der Gleichgewichtssinn beeinträchtigt sein, dann haben plötzliche Bewegungen mit dem Lenker große Auswirkungen auf die Fahrweise und sie können kritische Situationen für andere Verkehrsteilnehmer hervorrufen. Wer demnach unter Einfluss von Alkohol und/oder Drogen auf einem E-Scooter unterwegs ist, verstärkt diese Gefahrenlage und muss somit auch mit einem Fahrverbot rechnen.
Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.
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