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Elektro Scooter mit Straßenzulassung – Was zu beachten ist!

Lesezeit 5 Min.

Kürzlich aktualisiert am 20. Januar 2021 um 11:13 Uhr

Elektro Scooter mit Straßenzulassung – Was zu beachten ist!

Electro Scooter sind derzeitig gefragt und die enorme Beliebtheit ist nicht zu leugnen. Nicht nur die einfache Mobilität wird geschätzt, auch das umweltschonende Fahren steht immer mehr im Fokus. Natürlich handelt es sich um ungetrübten Fahrspaß, der hauptsächlich in den Städten geschätzt wird. Auf dem Land ist man mit einem Scooter dann doch etwas aufgeschmissen. Über mehrere Kilometer fahren ist doch eher mühsam und natürlich spielt auch die Reichweite hier eine Rolle. Aber für die City sind die kleinen Teile wirklich cool. Dennoch gibt es Einiges, was beachtet werden sollte – so sind Sie bestens gewappnet und Sie werden zum wahren E-Scooter-Profi! Fahren Sie sicher im Straßenverkehr, genießen Sie den vollen Komfort und vermeiden Sie die kleinen aber typischen Anfängerfehler in Bezug auf Akku und Co.

Schritt zur innerstädtischen Mobilität

Elektro Scooter mit Straßenzulassung – Was zu beachten ist!

Vielleicht haben Sie sich schon gefragt, was eigentlich ein Elektro-Scooter ist? Am ehesten kann man dieses praktische Gefährt mit einem Tretroller aus den guten alten Kindertagen vergleichen. Der einzige, wenn auch bedeutende Unterschied: Alles ist komfortabel durchdacht. Hier wird moderner Fahrspaß erlebbar. In Kombination mit einem leistungsstarken Motor ist dieser innovative Tretroller perfekt als schnittiges Fortbewegungsmittel geeignet. Wer lästigem Stau in der Innenstadt entgehen möchte oder schnell von Punkt A nach B kommen möchte, der sollte sich hier angesprochen fühlen. Darüber hinaus kann der E-Scooter natürlich auch längere Strecken bewältigen. Diese besonders flexible Form der komfortablen Fortbewegung verfügt über einen weiteren Vorteil. Der Scooter ist klappbar und kann somit bei Nichtgebrauch effektiv verstaut werden. Besonders praktisch ist dies in der Bahn oder im Büro oder im eigenen Heim sowie einer beengten Garage. Das Design ist kompakt und die hochwertigen Materialien stehen für eine perfekte Strapazierfähigkeit und sicheres Fahren im Straßenverkehr. Ein Trend, den auch wir schon ausprobiert haben!

Vor allem die Ressourcen-schonende Mobilität wird bei diesem Fortbewegungsmittel zum Großteil erfüllt. Je nach Modell beträgt die durchschnittliche Reichweite in etwa 10 bis 20 Kilometer. Der Fahrer sollte also darauf achten, dass vor dem Fahren der Akku aufgeladen ist und die gewünschte Distanz zurückgelegt werden kann. Anschließend wird eine Ladestation benötigt, sodass Sie Ihren Elektro-Scooter erneut benutzen können. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung sind inzwischen klar definiert. In der Vergangenheit war die Sachlage so, dass E-Scooter am Straßenverkehr teilnehmen durften, allerdings fehlte eine genaue Definition zur exakten Fahrweise und den damit verbundenen Bestimmungen.

Tuning am E-Scooter? Schlechte Idee…

Elektro Scooter mit Straßenzulassung – Was zu beachten ist!

Ganz ähnlich dem E-Bike ist auch das Tuning am E-Scooter ein beliebtes Thema. Doch illegales Tuning von E-Scootern kann extrem teuer werden. Denn fällt der Roller nach dem Aufmotzen aus der Klassifikation für Fahrräder, sind die möglichen Strafen hoch. Kaum eine technische Veränderung des Scooters ist erlaubt. Aus rechtlicher Sicht in Bezug auf die Nutzung im Straßenverkehr ist selbst der Akkutausch ein Problem. Größerer Akku heißt oftmals auch mehr Power! Dann sollte man sicherheitshalber eine Typisierung vornehmen lassen. Der Umbau kann schließlich Einfluss auf die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs haben. Sind nach dem Tuning mehr als 600 Watt verbaut oder die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Strecke steigt auf über 25 km/h, ist ein Scooter nicht mehr als Fahrrad zu definieren. Der Scooter wird dann zum Moped. Für dieses braucht es einen Führerschein, einen Helm und eine Sicherheitsausstattung, die von einem Scooter im Tretroller-Format kaum erfüllt werden kann. Ist der Scooter schneller, wie 45 km/h ist vielleicht sogar eine Zulassung als Motorrad erforderlich. Steigerung der Motorleistung? Mittels Chiptuning (Aufspielen einer modifizierten Firmware) durchaus machbar. Doch steigert man die Motorleistung, ist eine erneute Typisierung notwendig. Noch mehr Infos zum Thema Roller Tuning / Scooter Tuning findet ihr übrigens HIER!

Die neue E-Scooter Straßenzulassung

Ab einem Alter von 14 Jahren dürfen die Elektro Scooter im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Die maximale Geschwindigkeit von 20 km/h darf aber nicht überschritten werden. Sie benötigen keine gesonderte Fahrerlaubnis und es besteht keine ausdrückliche Helmpflicht. Im eigenen Interesse wird allerdings dazu geraten, einen Helm zu tragen. Es darf auf Radwegen sowie auf Radfahrstreifen und Fahrradstraßen gefahren werden. Die Haftpflichtversicherung ist ein Muss, ebenso ist eine allgemeine Betriebserlaubnis erforderlich. Ohne die ABE (Allg. Betriebserlaubnis) wird der Scooter weder zugelassen noch kann eine Anmeldung erfolgen. Daher ist unbedingt darauf zu achten, dass der Hersteller die ABE vorweisen kann. Das Versicherungskennzeichen muss beim E-Scooter am Heck angebracht sein. Jährliche technische Überprüfungen und Kontrollen auf volle Funktionstüchtigkeit der Maschine sollten als Selbstverständlichkeit betrachtet werden.

Ohne Zulassung droht Strafanzeige

Elektro Scooter mit Straßenzulassung – Was zu beachten ist!

Ein E-Scooter muss zwei separate Bremsen haben. Dazu ist auch eine Beleuchtung Pflicht. Ein E-Scooter muss nach den gleichen Normen geprüft sein wie ein Pedelecs (Akronym für Pedal Electric Cycle). Ist man mit einem nicht zugelassenen Kraftfahrzeug (also auch ein Elektroroller) unterwegs, muss mit einer Strafanzeige gerechnet werden. Dazu gibt es große finanzielle Risiken bei einem Unfall. Eventuell muss der Fahrer alle Kosten selbst tragen. Bei einem Unfall springt die private Haftpflichtversicherungen nicht ein. Ist ein Kind gefahren müssen eventuell die Eltern haften. Alte Elektrotretroller, die vor Inkrafttreten der Verordnung erworben wurden, sind weiterhin nicht legal auf öffentlichen Wegen nutzbar. Oftmals sind diese deutlich schneller und haben keine Klingel, Licht oder die erwähnten zwei Bremsen. Für Fahrer, die älter als 14 Jahre sind, gibt es weder eine Führerschein- noch eine Helmpflicht. PS. Die Strafen bezüglich Drogen oder Alkohol gelten übrigens auch für E-Scooter Fahrer.

Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

ein Kommentar

  1. Ich bin durch Zufall auf den Beitrag gestoßen und wollte nur sagen, dass er absolut gut geschrieben ist. Allerdings könnte man hier eventuell noch einmal differenzieren. Einmal die Geräte mit Zulassung nach eKFV und einmal die E-Roller die als Pendaten zum Motorroller verkauft werden. Ihr habt das Thema nur sehr kurz angeschnitten, dass hier eventuell die Motorrad-Zulassung benötigt wird. Wir haben im Bekanntenkreis mehrere SXT Raptor V3 und werden oft gefragt ob man dafür einen Führerschein braucht. Kurz gesagt: JA! Ab 16 Jahre mit Führerscheinklasse A1, AM; ab 18 Jahre mit jedem Führerschein der Klassen 1a, 1, 2, 3, A, B oder C.

    Viele Grüße

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