Das Interieur lässt sich schnell verändern. Doch, ist es notwendig diese Änderungen auch eintragen zu lassen oder nicht? Gerade im Bereich des Interieurs spielen die Themen Lenkrad und Sitze eine große Rolle und bringen oftmals Überraschungen mit. Eines ist klar, beim Lenkrad muss es sich zwingend um ein geprüftes handeln, wie etwa das LUISI Mirage.
Bedingt eintragbar – Snap-Off Naben!
Damit die beliebten Snap-Off Naben eingetragen werden können, müssen sie über eine doppelte Verriegelung verfügen. Handelt es sich dabei um ein Fahrzeug ohne Airbag, darf der Durchmesser nur maximal zehn Prozent kleiner ausfallen als der vom Serienlenkrad. Bei Fahrzeugen mit Airbag darf eigentlich kein Lenkrad ohne Airbag eingetragen werden. Ausnahmemöglichkeiten besteht aber, wenn Dein Fahrzeug die folgenden Punkte alle erfüllt:
- im Fahrzeug sind Mehrpunktgurte verbaut
- im Fahrzeug ist ein geprüftes Lenkrad verbaut
- dein Fahrzeug hat einen Käfig mit Gurtbefestigung oder eine Gurtstrebe hinten
Aber auch hier darf das Lenkrad nur zehn Prozent kleiner ausfallen als das Serienlenkrad. Gerade so lassen sich deshalb 70 mm geschüsselte Lenkräder eintragen. Bei 90 mm Schüsselung ist die Eintragung in den meisten Fällen schon unmöglich. Die Eintragbarkeit des Lenkrades lässt sich übrigens schnell mit einem einfachen Trick herausfinden. Halte hierfür das Lenkrad wie gewohnt beim Autofahren fest.
Jetzt musst Du nach die Wählhebel für Blinker und Scheibenwischer betätigen können. Ist das gewährleistet und der Prüfer erreicht ebenfalls problemlos alle Hebel, ist die Schüsselung des Lenkrades voraussichtlich in Ordnung. Ein genau definiertes Maß gibt es jedoch nicht. Im schwierigen Fall ist der Einbau von Mehrpunktgurten zur Sicherheit nötig. Hat die Karosserie Deines Fahrzeuges keine Haltepunkte für diese Mehrfachgurte, dann musst Du eine sogenannte Gurtstrebe verbauen. Diese Gurtstreben gibt es in der Regel bei einer kompletten Fahrgastzelle, dem sogenannten „Käfig„.
Konsolen und Sitze
Eine FIA-Zulassung ist für Sitze bis zum Baujahr 1998 notwendig. Ein Teilegutachten wird stattdessen ab Baujahr 1999 notwendig. Das Zusammenspiel von Sitz und Konsole ist ideal, sobald eine zugelassene Konsole für das Fahrzeug vorhanden ist. Für die Einzelabnahme muss die Konsole allein bereits über einen Nachweis oder alternativ über eine Kennzeichnung verfügen. In diesem Bereich raten wir ganz klar von selbst gebauten und/oder auffällig günstigen Halterungen und Konsolen ab. Diese sind nicht eintragbar und stellen ein erhöhtes Sicherheitsrisiko dar. Bekannte Hersteller wie Sparco oder Recaro senden normalerweise den notwendigen Nachweis mit.
Fahrzeugzelle – der „Käfig“
Hier lässt es sich kurz und knapp ausdrücken: Montiere AUSSCHLIESSLICH Fahrzeugzellen MIT einem Teilegutachten für genau Dein Fahrzeug! Es wird generell – wie immer – kein Vergleichsgutachten akzeptiert! Der Fahrzeugschein mit der Eintragung des Bauteiles von einem anderen Fahrzeug hilft nicht weiter! Für die Anfertigung und Montage des Käfigs muss zudem ein Baubericht sowie ein Prüfbericht des geprüften Unternehmens vorliegen, das die Zelle entwickelt und hergestellt hat.
Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.
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