Samstag , 4. Mai 2024
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Reifen und Felgen – die Eintragung

Lesezeit 5 Min.

Reifen und Felgen – die Eintragung

Grundsätzlich müssen die Felgen für das Fahrzeug natürlich passend sein. Dies bedeutet, es darf zum einen nichts schleifen und zum anderen muss die Lauffläche ordentlich von der Karosserie abgedeckt sein. Daneben bedeutet passend zudem, dass die technischen Daten zum Reifen und zum Fahrzeugtyp passen müssen. So muss zwingend ein technischer Bericht oder ein Teilegutachten z.B. vom TÜV für die Felgen vorliegen. Allein die Angaben, die in der Felge abgedruckt sind, reichen nicht aus!

Vergleichsgutachten, Vergleichseintragung, anderer Lochkreis oder Größe als im Dokument: nicht zulässig!

Reifen und Felgen – die Eintragung

Wurde deine Felge (der Felgentyp) an einem anderen Fahrzeug eingetragen, bringt dich das leider nicht weiter. Grund hierfür ist, dass der Nachweis immer die Informationen für exakt die einzutragende und aufgezogene Felge haben muss. Das Dokument wird sofort ungültig, sobald auch nur eine einzige Angabe abweicht. In den Papieren, welche zur Felge gehören, muss dein Fahrzeug nicht explizit aufgeführt sein. Von Bedeutung ist nur das oben genannte und dass die maximale Traglast der Felge für das Fahrzeuggewicht ausreichend ist. Wichtig ist hierbei, dass die Felgenbelastung zwingend mindestens 10 Prozent höher ist als die Achse belastet werden kann (siehe hierzu Achslast im Fahrzeugschein).

Hierzu ein Beispiel:

Die Achse darf bis zu 1200 kg und die Felge bis zu 600 kg belastet werden: 2 x 600 kg entspricht 1200 kg. Dies bedeutet die maximale Belastbarkeit der Achse ist identisch mit der Felge und damit ist eine Eintragung unmöglich.

Die gewünschten Reifen müssen zwingend eine Reifenfreigabe für die entsprechende Felgengröße haben. Achte hierbei bitte auf den Abrollumfang samt Toleranz. Das Idealmaß beträgt 0 Prozent. Dies funktioniert jedoch nicht immer. Im Abrollumfang beträgt die mögliche Toleranz: +1 % / -4 %

Reifen und Felgen – die Eintragung

Benutze einfach unseren Reifenrechner und gebe dort die entsprechenden Daten ein. So kann überprüft werden, ob die Toleranz in Ordnung ist. Liegt der Abrollumfang außerhalb der Toleranz, muss in den meisten Fällen eine Tachoangleichung erfolgen. Die angezeigte Geschwindigkeit muss immer geringer sein als die tatsächliche. Und sowohl die Reifen als auch die Felgen dürfen selbstverständlich weder an der Radhausschale, noch an der Karosserie, dem Federbein oder an anderen Fahrzeug- und Fahrwerksteilen schleifen. Zusätzlich gilt es bei den Reifen darauf zu achten, dass diese über ein E-Prüfzeichen verfügen. Wir erwähnen dies nur vorsichtshalber, da etwa Fahrzeuge aus Japan zwar oftmals neuwertige Reifen haben, diese dürfen hier aber nicht gefahren werden.

Die Reifendaten!

Und auch der Geschwindigkeitsindex der Reifen muss unbedingt passen. Wird etwa als maximale Geschwindigkeit 250 km/h in deinem Fahrzeugschein erwähnt, so müssen die Reifen für ebendiese Geschwindigkeit „mindestens“ ausgelegt sein. Hierfür ist der Kennbuchstabe bei der Angabe der Reifengröße entscheidend (z. B. 255/35/R18 Z -> hier steht das Z für den Geschwindigkeitsindex).

  • T = 190 km/h
  • U = 200 km/h
  • H = 210 km/h
  • V = 240 km/h
  • W = 270 km/h
  • Y = 300 km/h
  • Z = über 300 km/h

Wichtige Reifeninformationen

Die DOT-Nummer ist für die Eintragung zu beachten, sobald eine Radkombination eingetragen werden soll und du auf der sicheren Seite unterwegs sein möchtest. Anhand des Produktionsdatums kann nämlich erkannt werden, wie alt dein Reifen ist. Das Datum ist an der Seitenwand eingeprägt und vierstellig. Diese DOT-Nummer verrät grundsätzlich, wann der Reifen hergestellt wurde. Handelt es sich dabei beispielsweise um die Kombination 4820, so wurde der Reifen in der 48. Kalenderwoche im Jahr 2020 gefertigt. Und wie sieht es bei Neureifen aus, die über einen längeren Zeitraum eingelagert werden? Als fabrikneu gelten Reifen bis zu einem Alter von 3 Jahren bis maximal 5 Jahren bei fach- und sachgerechter Lagerung.

Reifen und Felgen – die Eintragung

Beim Kauf und der Montage sind „unbenutzte“ Reifen, welche nicht älter als fünf Jahre sind, als technisch unbedenklich. Der Nachteil: Sie weisen eine begrenzte Nutzungsdauer auf. Die Mindestprofiltiefe für Pkw-Reifen beträgt in Deutschland 1,6 mm. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben. Trotz dieser Mindestprofiltiefe sollten die Reifen nicht bis zum vorgeschriebenen Grenzwert abgefahren werden. Je niedriger das Profil, desto schlechter ist das Bremsverhalten und die Traktion der Reifen auf nasser Fahrbahn. Mindestens 4 mm Profil sollten die Reifen bei winterlichen Verhältnissen deshalb aufweisen. Und die 4 mm sind für den Winterurlaub in den alpinen Nachbarländern Schweiz und Österreich sogar gesetzlich vorgeschrieben. Reifen mit einem niedrigeren Profil gelten dort nämlich als Sommerreifen.

Die Reifenbefestigung

Das Gewinde vom Radbolzen am Fahrzeug muss bei den Radmuttern noch lang genug sein. Nicht selten kommt es vor, dass das Felgenmaß aufgrund einer anderen ET (Einpresstiefe) dafür sorgt, dass die originalen Radbolzen zu kurz sind. Wichtig sind genügend Gewindegänge für das sichere Festschrauben der Reifen (mindestens vier Gewindegänge und besser noch mehr). Dasselbe gilt übrigens auch für Radschrauben! Bei Radmuttern aus Aluminium muss zudem zwingend ein Gutachten vorhanden sein. Und die Radmuttern aus Alu bitte niemals mithilfe eines Schlagschraubers befestigen. Radmuttern aus Stahl lassen sich dagegen normal austauschen und verwenden, wenn es sich dabei um die serienmäßigen Muttern handelt. Bitte – wie bereits oben erwähnt – auf das Gewinde achten.

Reifen und Felgen – die Eintragung

Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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