Freitag , 26. April 2024
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Militär auf der Straße: So sollten Sie als Autofahrer reagieren!

Lesezeit 3 Min.

Militär auf der Straße: So sollten Sie als Autofahrer reagieren!

Derzeit befindet sich die Bundeswehr in erhöhter Bereitschaft, weshalb Autofahrer in den kommenden Tagen mit mehr Militärfahrzeugen auf den Straßen konfrontiert werden. Doch wie verhält man sich richtig gegenüber den Militärtransporten- und -Kolonnen? Nachdem Truppen aus Russland in die Ukraine einmarschiert sind, hat die Bundeswehr ihre Einsatzbereitschaft im Rahmen nationaler Alarmmaßnahmen verschärft. Laut Ankündigungen des Bundesverteidigungsministeriums in diesem Zusammenhang kann es demnach auch zu Einschränkungen im Verkehrsbereich kommen. Kapazitäten in Sachen Transport „zu Lande, zu Wasser und in der Luft“ müssten für militärische Zwecke vorgehalten werden. Aber wie verhalten sich Auto- und Motorradfahrer eigentlich richtig, wenn sie auf solch eine Kolonne treffen?

Woran eine Kolonne erkennen?

Militär auf der Straße: So sollten Sie als Autofahrer reagieren!

Zunächst einmal stellt sich die Frage, welche Merkmale auf die beteiligten Fahrzeuge hinweisen. Vorschriftsgemäß tragen alle bis auf das letzte Fahrzeug im Verband eine blaue Flagge auf der Fahrerseite, erklärt die Bundeswehr in einem Merkblatt zum Thema Kolonnen. Das Schlusslicht trägt eine grüne Fahne, wobei es manchmal zusätzlich mit einem gelben Blinklicht oder einer Warntafel markiert wird. Ist ein Blaulicht vorhanden, darf es eingeschaltet sein. Laut ADAC halten sich öffentliche Hilfs- und Rettungsorganisationen meist an die Bundeswehr-Vorschrift. Polizei-Konvois verzichten meistens auf Flaggen, werden aber anhand des uniformen Aussehens erkannt.

Alle Fahrzeugen gelten als ein einzelnes!

Gemäß dem Verkehrsrecht werden sämtliche Fahrzeuge in einem sichtbar geschlossenen Verband als ein Fahrzeug gezählt. Wie der ADAC erläutert, dürfen sie deshalb stets zusammenbleiben. Das heißt im Klartext, dass alle Fahrzeuge auch dann noch über eine rote Ampel fahren dürfen, wenn nur das Erste bei Grün durchgefahren ist. Die anderen Verkehrsteilnehmer haben die Pflicht, dieses Sonderrecht zu beachten. Folglich müssen sie auch dann anhalten, wenn bei ihnen selbst vielleicht die Ampel schon auf Grün steht. Außerdem ist es verboten, die Kolonne zu unterbrechen oder sich „hineinzuquetschen“. Dieses Sonderrecht ist auch gültig im Kreisverkehr, an Zebrastreifen und Kreuzungen oder wenn man sich im Reißverschlussverfahren einfädelt. Selbiges gilt laut Bundeswehr „streng genommen“ auch bei der Autobahnauffahrt. Sofern der Abstand zwischen den einzelnen Fahrzeugen 100 Meter beträgt, kann man aber auch zügig auffahren und die Kolonne „bei nächster Gelegenheit“ wieder verlassen.

In einem Rutsch überholen!

Grundsätzlich darf man eine Kolonne überholen, sofern dies in einem Rutsch geschieht. Das bedeutet, dass man nicht einfach dazwischen einscheren darf. Laut Bundeswehr sei dies sicher lediglich auf Autobahnen oder anderen mehrspurigen Straßen möglich. Von Seiten des Gesetzgebers aus gibt es keine Vorschrift über die Länge der Kolonne. Es ist jedoch erforderlich, dass für die übrigen Verkehrsteilnehmer ausreichend Platz gelassen wird. Laut Bundeswehr bilden Rettungskräfte und Hilfsdienste ab 15 Fahrzeugen eine neue Kolonne.

Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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