Kürzlich aktualisiert am 23. November 2020 um 01:41 Uhr
Bereits seit Anfang dieses Jahres gilt in Deutschland eine neue Winterreifenreglung. Die zum 1. Januar 2018 in Kraft getretene Regelung besagt, dass Winterreifen fortan durch das sogenannte Alpin-Symbol gekennzeichnet sein müssen. Das neue Symbol ergänzt die bisherige Kennzeichnung von Winterreifen mit dem M+S Symbol. Für das alte Symbol, das für „Matsch und Schnee“ steht, existierten keine einheitlichen Prüfkriterien, was sich mit dem neuen Alpin-Symbol ändern soll. Für alte M+S Reifen gibt es aber eine Übergangsfrist.
Das neue Alpin-Symbol auf Winterreifen
Spätestens seit Anfang Januar dieses Jahres sollen neu produzierte Winterreifen mit dem sogenannten Alpin-Symbol ausgestattet sein. Das neue Symbol wird, wie auch schon das alte M+S Symbol, auf der Reifenflanke abgebildet. Es zeigt einen dreigezackten Berg mit einer Schneeflocke in der Mitte. Für alle neuen Reifen, die mit diesem Symbol ausgestattet sind, gelten einheitliche Tests. Dies war beim alten M+S Symbol anders, hier galten keine einheitlichen Prüfkriterien, auch fand keine Überprüfung der Angaben des Reifenherstellers statt. Die neuen Reifen mit Alpin-Symbol müssen hingegen verbindliche Mindestanforderungen in puncto Leistungsfähigkeit auf schneebedeckten Straßen erfüllen. Auch einem verbindlichen und einheitlichen Bremstest müssen sich die neuen Pneus unterziehen.
Alte Reifen dürfen bis 2024 verwendet werden
Wenn Ihre Winterreifen noch kein Alpin-Symbol tragen, müssen Sie diese jedoch nicht gleich wegschmeißen. Bereits produzierte Winterreifen, die lediglich das M+S Symbol auf der Reifenflanke tragen, dürfen noch bis zum 30. September 2024 im winterlichen Straßenverkehr eingesetzt werden. Dies gilt jedoch nur, wenn die betreffenden Reifen bereits vor dem 31. Dezember 2017 hergestellt wurden. Auf diese Weise haben Autofahrer die Gelegenheit, noch relativ neue Winterreifen, die jedoch noch nicht das Alpin-Symbol tragen, bis zum Jahre 2024 aufzubrauchen.
Alte Winterreifen austauschen
Nach Ablauf der Frist sollten bereits vorhandene Winterreifen aufgrund ihres Alters ohnehin nicht mehr eingesetzt werden. Die an sich weiche Gummimischung der Winterreifen kann nämlich mit den Jahren verhärten und auch spröde werden. Dadurch verlängert sich nicht nur der Bremsweg, auch die Fahreigenschaften können sich zum Negativen verändern. Dies macht sich dann vor allem bei schneebedeckter Fahrbahn durch verringerte Haftungseigenschaften in den Kurven bemerkbar, was im schlechtesten Fall zum ungewollten Ausbrechen des Fahrzeugs in der Kurve führen kann. Werden vorhandene Winterreifen regelmäßig benutzt, so wird sich das Profil bis zum Ende der Übergangsfrist ohnehin soweit abgenutzt haben, dass ein Austausch der Pneus unumgänglich ist. Zwar beträgt die gesetzliche Mindestprofiltiefe für Winterreifen in Deutschland 1,6 Millimeter, Experten der Automobilclubs raten bei Winterreifen jedoch zu einer Profiltiefe von mindestens 4 Millimetern. Worauf gilt es eigentlich zu achten, wenn das Fahrzeug fit für die dunkle Jahreszeit gemacht werden soll? Die wichtigsten Infos dazu gibt es in unserem Winter-Check.
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RDKS: TÜV-Plakette ab 2018 nur noch mit Reifendruckkontrollsystem |
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Gebrauchtwagenkauf – immer mehr Fahrzeug-Tachos sind manipuliert |
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