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Teure 5 Minuten – das Parkverbot und die Gebühren!

Lesezeit 7 Min.

Kürzlich aktualisiert am 19. Oktober 2021 um 12:29 Uhr

Teure 5 Minuten – das Parkverbot und die Gebühren!

Parkplätze in den Städten sind sehr knapp, was dann viele Autofahrer dazu verleitet, ihr Fahrzeug einfach irgendwo abzustellen. Doch das kann unter Umständen richtig teuer werden, da die Städte auf solche Probleme längst reagiert haben. Es gibt Verstöße, die nicht nur den fließenden Verkehr stören, sondern häufig auch sehr gefährlich für andere sind. In den meisten Fällen sind Halte- und Parkverbote ausgeschildert, wobei es auch Regeln gibt, die eigentlich jeder Autofahrer kennen sollte.

alle Strafen und Gebühren – KLICK

Teure 5 Minuten – das Parkverbot und die Gebühren!

Manchmal ist es für Autofahrer nicht so einfach, ob an einer gewissen Stelle nun ein Parkverbot herrscht oder nicht. Eine Regel hat sich allerdings nicht geändert, das Parken vor Zebrastreifen oder Ampeln ist verboten. Wenn hier die Ordnungshüter vorbeikommen, dann kann es nicht nur sehr teuer werden, sondern häufig wird der Wagen gleich abgeschleppt, was dann zusätzliche Kosten verursacht. Ebenso gibt es ausgewiesene Anwohnerparkplätze, was aber leider immer wieder ignoriert wird.

Auf diesen Plätzen dürfen nur Menschen parken, die hierfür eine spezielle Plakette der Stadt gekauft haben. Ein Recht auf einen solchen Platz wurde allerdings nicht erworben, was schon zu erheblichen Frust führen kann. Ebenso werden Behindertenparkplätze blockiert, was eventuell doppelt teuer kommen kann. Natürlich gilt überall dort Parkverbot, wo es durch Verkehrsschilder angezeigt wird. Ignorieren kann sehr teuer werden, wobei es in einigen Fällen zusätzlich noch Punkte in Flensburg geben kann.

Wo gibt es Halteverbote, woran erkannt man sie?

Teure 5 Minuten – das Parkverbot und die Gebühren!

Solche Halteverbote gibt es vermehrt in Großstädten, was durch die hohe Anzahl an Fahrzeugen zu erklären ist. Denn gerade in Ballungsräumen könnte es so zu weiteren Verzögerungen und Behinderungen kommen. Dies soll durch die Halteverbote vermieden werden, wobei das natürlich nur bedingt gelingt. Allerdings verwirren hier bestimmte Regelungen die Autofahrer mehr, als sie wirklich hilfreich sind. So gibt es das absolute und eingeschränkte Halteverbot, dabei ist die Regelung sehr einfach, wenn sich jeder daran halten würde. Handelt es sich um ein eingeschränktes Halteverbot, dann darf hier nur bis zu maximal 3 Minuten gehalten werden.

so wird die Parkscheibe korrekt eingestellt

Wer einen solchen Platz länger belagert, der begeht schon eine Ordnungswidrigkeit. Alles was bis zu 3 Minuten dauert, gilt nicht als Parken, sondern als Halten. Wer aber im absoluten Halteverbot steht, der stellt eine potenzielle Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar und kann mit einer dementsprechenden Bestrafung rechnen. Gerade dann wenn ein Unfall geschieht und der geparkte Wagen daran die Schuld tragen könnte. Also in einem absoluten Halteverbot am besten den Wagen nicht abstellen, um unnötigen Ärger zu vermeiden. Selbst wenn der Zielort etwas weiter weg liegt. Dann muss eben ein kleinerer oder längerer Fußweg in Kauf genommen werden.

2020 – Verkehrssünder werden härter bestraft

Teure 5 Minuten – das Parkverbot und die Gebühren!

Viele Autofahrer werden das nicht gerne hören, doch der Gesetzgeber hat auf einige schlimme Vorfälle reagiert. So wird das Durchfahren der Rettungsgasse endlich viel härter bestraft als vorher. Leider wurde das notwendig, da gerade immer wieder schlimme Unfälle durch solche Idioten passiert sind. Das gilt auch für die Behinderung von Rettungskräften, was auch immer wieder vorkommt. Ebenfalls wird das Parken auf Geh- und Radwegen härter bestraft. Galt Parken in der zweiten Reihe bis vor einiger Zeit noch als Kavaliersdelikt, so wird dies nach der neuen Regelung mit bis zu 55 Euro bestraft. Und auch zu schnelles Fahren ist ein Thema, was jetzt noch schneller zu einem Fahrverbot führen kann.

Wo ist Parken eigentlich erlaubt?

Zunächst sollte man den Unterschied zwischen Halten und Parken kennen. Gemäß Verkehrsrecht wird das Halten als gewolltes / freiwilliges Anhalten des Autos interpretiert. An einer roten Ampel oder einem Bahnübergang ist das zwar auch der Fall, hier gilt es aber als „Warten“. Während des Haltevorgangs darf der Fahrer das Auto übrigens nicht verlassen.

Wenn der Haltevorgang länger als drei Minuten dauert oder man das Auto verlässt ohne es noch in Sichtweite zu haben, dann gilt das bereits als Parken. Ein Fahrzeug sollte immer platzsparend geparkt werden. Und es muss auf die Parkflächen geachtet werden. Nach dem Parken muss noch ausreichend Platz sein, um ein- und auszusteigen und das Rangieren sein. Parken muss man generell auf dem rechten Fahrbahnstreifen außer in Einbahnstraßen oder wenn rechts Schienen verlaufen.

Fazit zum Thema Parken!

Teure 5 Minuten – das Parkverbot und die Gebühren!

Einen geeigneten Parkplatz zu finden kann schon eine ziemliche Herausforderung sein, doch falsch Parken ist nicht nur ein Ärgernis. Viele Autos blockieren Einfahrten oder sogar die Feuerwehr und Rettungskräfte. Da nutzt auch die beste Ausrede nichts mehr, denn die Angestellten der Städte kennen sie schon alle. Daher lieber mal das Auto stehen lassen und vielleicht mit dem Rad fahren. Das verändert auch die Sichtweise, gerade dann, wenn der Radweg wieder einmal zugeparkt ist.

folgend die seit 2020 geltenden Bestimmungen

Tatbestand Strafe Punkte
Unüber­­sichtliche Straßen­­­stelle,
scharfe Kurve, Fuß­gän­­ger­über­­weg,
im Halte­­verbot oder 5 Meter vor od.
10 Meter nach Licht­­­zeichen geparkt
35 €
… dazu jemanden behindert 55 €
… länger als eine Stunde geparkt 55 €
… länger als eine Stunde geparkt
und jemanden behindert
55 €
Geparkt auf Geh-, Rad- oder
Radschnellwegen
55 €
… dazu jemanden behindert 70 € 1
… länger als eine Stunde 70 € 1
… länger als eine Stunde und
jemanden behindert
80 € 1
… länger als eine Stunde und
jemanden gefährdet
80 € 1
… länger als eine Stunde und
einen Unfall verursacht
100 € 1
An Engstelle geparkt und
Rettungsfahrzeuge behindert
100 € 1
Vor oder in einer Feuerwehrzufahrt geparkt 55 €
… dazu Einsatzfahrzeuge behindert 100 € 1
Auf einer Sperrfläche geparkt 25 €
… dazu jemanden behindert 25 €
… länger als 15 Minuten 30 €
… länger als 15 Minuten
und jemanden behindert
35 €
In zweiter Reihe geparkt 55 €
… dazu jemanden behindert 80 € 1
… dazu jemanden gefährdet 90 € 1
… dazu einen Unfall verursacht 110 € 1
… dazu länger als 15 Minuten 85 € 1
… länger als 15 Minuten
und jemanden behindert
90 € 1
Unzulässig in einer
verkehrsberuhigten Zone geparkt
10 €
… dazu jemanden behindert 15 €
… länger als drei Stunden 20 €
… länger als drei Stunden
und jemanden behindert
30 €
5 Meter vor od. hinter Kreu­zung,
Einmün­dung, Grund­­­stücksein-
und -aus­­fahrt, Taxi­­­ständen,
Andreas­­­kreuzen, Schacht­­deckeln
10 €
… dazu jemanden behindert 15 €
… länger als drei Stunden 20 €
… länger als drei Stunden
und jemanden behindert
30 €
Ohne Park­­scheibe / Park­­schein
geparkt od. Park­­dauer überschritten
… bis zu 30 Minuten 20 €
… bis zu 1 Stunde 25 €
… bis zu 2 Stunden 30 €
… bis zu 3 Stunden 35 €
… mehr als 3 Stunden 40 €
Auf Schwerbehinderten-Parkplatz
geparkt
55 €
Nicht platzsparend geparkt 10 €
Parklücke weggenommen 10 €
Im Fußgängerbereich geparkt 55 €
… dazu jemanden behindert 70 €
… dazu länger als 3 Stunden 70 €
Abfahrtsweg durch das Parken
oder Abstellen versperrt
20 €
Unberechtigtes Parken in einer
Nothalte- oder Pannenbucht
25 €
Im geschüt­­zten Bereich während
unzulässiger Zeiten mit Kfz über
7,5 Tonnen od. An­­hänger
über 2 Tonnen geparkt
30 €
An­­hänger ohne Zug­­fahr­zeug
länger als 2 Wochen ge­­parkt
20 €
Geparkt im Fahrraum von
Schienenfahrzeugen
55 €
… dazu jemanden behindert 70 € 1
Auf Auto­­­bahnen oder
Kraft­­fahr­­­straßen geparkt
70 € 1
Parken an Stellen mit Halteverbot 25 €
… dazu jemanden behindert 40 €
… dazu länger als eine Stunde 40 €
… dazu länger als eine Stunde
und jemanden behindert
50 €
Auf Bus­sonder­fahrstreifen /
Halt­estellen geparkt
55 €
… dazu jemanden behindert 70 €
… dazu jemanden gefährdet 80 €
… dazu einen Unfall verursacht 100 €
… und parkten dort länger
als 3 Stunden
70 €
… dazu länger als 3 Stunden
und jemanden behindert
80 €
… dazu länger als 3 Stunden
und jemanden gefährdet
80 €
… dazu länger als 3 Stunden
und einen Unfall verursacht
100 €
Geparkt auf einem Park­platz
für E-Fahr­zeuge
55 €
Geparkt auf einem Park­platz
für Carsharing-Fahr­zeuge
55 €
Verkehrsteilnehmer beim
Ein- oder Aussteigen gefährdet
40 €
… dazu eine Sachbeschädigung
verursacht
50 €

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Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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