Parkplätze in den Städten sind sehr knapp, was dann viele Autofahrer dazu verleitet, ihr Fahrzeug einfach irgendwo abzustellen. Doch das kann unter Umständen richtig teuer werden, da die Städte auf solche Probleme längst reagiert haben. Es gibt Verstöße, die nicht nur den fließenden Verkehr stören, sondern häufig auch sehr gefährlich für andere sind. In den meisten Fällen sind Halte- und Parkverbote ausgeschildert, wobei es auch Regeln gibt, die eigentlich jeder Autofahrer kennen sollte.
alle Strafen und Gebühren – KLICK
Manchmal ist es für Autofahrer nicht so einfach, ob an einer gewissen Stelle nun ein Parkverbot herrscht oder nicht. Eine Regel hat sich allerdings nicht geändert, das Parken vor Zebrastreifen oder Ampeln ist verboten. Wenn hier die Ordnungshüter vorbeikommen, dann kann es nicht nur sehr teuer werden, sondern häufig wird der Wagen gleich abgeschleppt, was dann zusätzliche Kosten verursacht. Ebenso gibt es ausgewiesene Anwohnerparkplätze, was aber leider immer wieder ignoriert wird.
Auf diesen Plätzen dürfen nur Menschen parken, die hierfür eine spezielle Plakette der Stadt gekauft haben. Ein Recht auf einen solchen Platz wurde allerdings nicht erworben, was schon zu erheblichen Frust führen kann. Ebenso werden Behindertenparkplätze blockiert, was eventuell doppelt teuer kommen kann. Natürlich gilt überall dort Parkverbot, wo es durch Verkehrsschilder angezeigt wird. Ignorieren kann sehr teuer werden, wobei es in einigen Fällen zusätzlich noch Punkte in Flensburg geben kann.
Wo gibt es Halteverbote, woran erkannt man sie?
Solche Halteverbote gibt es vermehrt in Großstädten, was durch die hohe Anzahl an Fahrzeugen zu erklären ist. Denn gerade in Ballungsräumen könnte es so zu weiteren Verzögerungen und Behinderungen kommen. Dies soll durch die Halteverbote vermieden werden, wobei das natürlich nur bedingt gelingt. Allerdings verwirren hier bestimmte Regelungen die Autofahrer mehr, als sie wirklich hilfreich sind. So gibt es das absolute und eingeschränkte Halteverbot, dabei ist die Regelung sehr einfach, wenn sich jeder daran halten würde. Handelt es sich um ein eingeschränktes Halteverbot, dann darf hier nur bis zu maximal 3 Minuten gehalten werden.
so wird die Parkscheibe korrekt eingestellt
Wer einen solchen Platz länger belagert, der begeht schon eine Ordnungswidrigkeit. Alles was bis zu 3 Minuten dauert, gilt nicht als Parken, sondern als Halten. Wer aber im absoluten Halteverbot steht, der stellt eine potenzielle Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar und kann mit einer dementsprechenden Bestrafung rechnen. Gerade dann wenn ein Unfall geschieht und der geparkte Wagen daran die Schuld tragen könnte. Also in einem absoluten Halteverbot am besten den Wagen nicht abstellen, um unnötigen Ärger zu vermeiden. Selbst wenn der Zielort etwas weiter weg liegt. Dann muss eben ein kleinerer oder längerer Fußweg in Kauf genommen werden.
2020 – Verkehrssünder werden härter bestraft
Viele Autofahrer werden das nicht gerne hören, doch der Gesetzgeber hat auf einige schlimme Vorfälle reagiert. So wird das Durchfahren der Rettungsgasse endlich viel härter bestraft als vorher. Leider wurde das notwendig, da gerade immer wieder schlimme Unfälle durch solche Idioten passiert sind. Das gilt auch für die Behinderung von Rettungskräften, was auch immer wieder vorkommt. Ebenfalls wird das Parken auf Geh- und Radwegen härter bestraft. Galt Parken in der zweiten Reihe bis vor einiger Zeit noch als Kavaliersdelikt, so wird dies nach der neuen Regelung mit bis zu 55 Euro bestraft. Und auch zu schnelles Fahren ist ein Thema, was jetzt noch schneller zu einem Fahrverbot führen kann.
Wo ist Parken eigentlich erlaubt?
Zunächst sollte man den Unterschied zwischen Halten und Parken kennen. Gemäß Verkehrsrecht wird das Halten als gewolltes / freiwilliges Anhalten des Autos interpretiert. An einer roten Ampel oder einem Bahnübergang ist das zwar auch der Fall, hier gilt es aber als „Warten“. Während des Haltevorgangs darf der Fahrer das Auto übrigens nicht verlassen.
Wenn der Haltevorgang länger als drei Minuten dauert oder man das Auto verlässt ohne es noch in Sichtweite zu haben, dann gilt das bereits als Parken. Ein Fahrzeug sollte immer platzsparend geparkt werden. Und es muss auf die Parkflächen geachtet werden. Nach dem Parken muss noch ausreichend Platz sein, um ein- und auszusteigen und das Rangieren sein. Parken muss man generell auf dem rechten Fahrbahnstreifen außer in Einbahnstraßen oder wenn rechts Schienen verlaufen.
Fazit zum Thema Parken!
Einen geeigneten Parkplatz zu finden kann schon eine ziemliche Herausforderung sein, doch falsch Parken ist nicht nur ein Ärgernis. Viele Autos blockieren Einfahrten oder sogar die Feuerwehr und Rettungskräfte. Da nutzt auch die beste Ausrede nichts mehr, denn die Angestellten der Städte kennen sie schon alle. Daher lieber mal das Auto stehen lassen und vielleicht mit dem Rad fahren. Das verändert auch die Sichtweise, gerade dann, wenn der Radweg wieder einmal zugeparkt ist.
folgend die seit 2020 geltenden Bestimmungen
Tatbestand | Strafe | Punkte |
---|---|---|
Unübersichtliche Straßenstelle, scharfe Kurve, Fußgängerüberweg, im Halteverbot oder 5 Meter vor od. 10 Meter nach Lichtzeichen geparkt |
35 € | |
… dazu jemanden behindert | 55 € | |
… länger als eine Stunde geparkt | 55 € | |
… länger als eine Stunde geparkt und jemanden behindert |
55 € | |
Geparkt auf Geh-, Rad- oder Radschnellwegen |
55 € | |
… dazu jemanden behindert | 70 € | 1 |
… länger als eine Stunde | 70 € | 1 |
… länger als eine Stunde und jemanden behindert |
80 € | 1 |
… länger als eine Stunde und jemanden gefährdet |
80 € | 1 |
… länger als eine Stunde und einen Unfall verursacht |
100 € | 1 |
An Engstelle geparkt und Rettungsfahrzeuge behindert |
100 € | 1 |
Vor oder in einer Feuerwehrzufahrt geparkt | 55 € | |
… dazu Einsatzfahrzeuge behindert | 100 € | 1 |
Auf einer Sperrfläche geparkt | 25 € | |
… dazu jemanden behindert | 25 € | |
… länger als 15 Minuten | 30 € | |
… länger als 15 Minuten und jemanden behindert |
35 € | |
In zweiter Reihe geparkt | 55 € | |
… dazu jemanden behindert | 80 € | 1 |
… dazu jemanden gefährdet | 90 € | 1 |
… dazu einen Unfall verursacht | 110 € | 1 |
… dazu länger als 15 Minuten | 85 € | 1 |
… länger als 15 Minuten und jemanden behindert |
90 € | 1 |
Unzulässig in einer verkehrsberuhigten Zone geparkt |
10 € | |
… dazu jemanden behindert | 15 € | |
… länger als drei Stunden | 20 € | |
… länger als drei Stunden und jemanden behindert |
30 € | |
5 Meter vor od. hinter Kreuzung, Einmündung, Grundstücksein- und -ausfahrt, Taxiständen, Andreaskreuzen, Schachtdeckeln |
10 € | |
… dazu jemanden behindert | 15 € | |
… länger als drei Stunden | 20 € | |
… länger als drei Stunden und jemanden behindert |
30 € | |
Ohne Parkscheibe / Parkschein geparkt od. Parkdauer überschritten |
||
… bis zu 30 Minuten | 20 € | |
… bis zu 1 Stunde | 25 € | |
… bis zu 2 Stunden | 30 € | |
… bis zu 3 Stunden | 35 € | |
… mehr als 3 Stunden | 40 € | |
Auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt |
55 € | |
Nicht platzsparend geparkt | 10 € | |
Parklücke weggenommen | 10 € | |
Im Fußgängerbereich geparkt | 55 € | |
… dazu jemanden behindert | 70 € | |
… dazu länger als 3 Stunden | 70 € | |
Abfahrtsweg durch das Parken oder Abstellen versperrt |
20 € | |
Unberechtigtes Parken in einer Nothalte- oder Pannenbucht |
25 € | |
Im geschützten Bereich während unzulässiger Zeiten mit Kfz über 7,5 Tonnen od. Anhänger über 2 Tonnen geparkt |
30 € | |
Anhänger ohne Zugfahrzeug länger als 2 Wochen geparkt |
20 € | |
Geparkt im Fahrraum von Schienenfahrzeugen |
55 € | |
… dazu jemanden behindert | 70 € | 1 |
Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen geparkt |
70 € | 1 |
Parken an Stellen mit Halteverbot | 25 € | |
… dazu jemanden behindert | 40 € | |
… dazu länger als eine Stunde | 40 € | |
… dazu länger als eine Stunde und jemanden behindert |
50 € | |
Auf Bussonderfahrstreifen / Haltestellen geparkt |
55 € | |
… dazu jemanden behindert | 70 € | |
… dazu jemanden gefährdet | 80 € | |
… dazu einen Unfall verursacht | 100 € | |
… und parkten dort länger als 3 Stunden |
70 € | |
… dazu länger als 3 Stunden und jemanden behindert |
80 € | |
… dazu länger als 3 Stunden und jemanden gefährdet |
80 € | |
… dazu länger als 3 Stunden und einen Unfall verursacht |
100 € | |
Geparkt auf einem Parkplatz für E-Fahrzeuge |
55 € | |
Geparkt auf einem Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge |
55 € | |
Verkehrsteilnehmer beim Ein- oder Aussteigen gefährdet |
40 € | |
… dazu eine Sachbeschädigung verursacht |
50 € |
Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen.
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