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Soundgenerator, Klappenauspuff & Co.: das gilt aktuell beim Sportauspuff!

Lesezeit 6 Min.

Soundgenerator, Klappenauspuff & Co.: das gilt aktuell beim Sportauspuff!

Seit 2018 gibt es strenge Vorschriften laut EU-Lärmverordnung. Diese sind von Tunern im Hobbybereich, aber auch von professionellen Firmen, zu beachten. Während für Klappenauspuffanlagen noch kein generelles Verbot besteht, sind Soundgeneratoren schon seit einiger Zeit verboten. Ein jeder Auspuff besitzt einen Schalldämpfer, doch bei Klappenauspuffanlagen sitzt in diesem zusätzlich eine Klappe, die sich der Drehzahl und der Last anpasst und entsprechend öffnet und schließt und somit die Lautstärke variabel bestimmt. Für Fans ist das akustisch eine positive Emotion, jedoch erzeugt der Lärm bei Bürgern, welche etwa in der Nähe der Straße wohnen, weniger Freude. Aufgrund der Umstände forderte u.a. Reinhold Jost, der saarländische Umweltminister, bereits im Oktober 2018 ein Stopp für Anlagen mit höheren Lärmabgaben. Seiner Auffassung nach, umfasst der Klappenauspuff „keine weitere Funktion als einen charakteristischen Sound der Fahrzeuge oder unnötigen, ohrenbetäubenden Lärm zu erzeugen“. Jost präsentierte deshalb einen Vier-Punkte-Plan vom 7. Bis 9. November 2018 zur damaligen Umweltministerkonferenz. Durch strengere Kontrollen von möglichen Manipulationen sollte der Plan ins Rollen gebracht werden und den „Schutz vor Motorenlärm“ sicherstellen. Außerdem gab es eine Empfehlung seitens des Bundes, dass ein gesetzliches Verbot beschlossen werden soll für Klappenauspuffanlagen. Abzuwarten ist derzeit noch, ob tatsächlich ein komplettes Verbot von Klappenauspuffanlagen erlassen wird.

AB WERK: DIE GESETZE

Soundgenerator, Klappenauspuff & Co.: das gilt aktuell beim Sportauspuff!

Wird ein Klappenauspuff ab Werk verbaut, so gilt aktuell schon eine strenge Regelung durch diverse Gesetze. Am 1. Juli 2016 gab es eine Lärmreform für Pkws, um mit kleinen Schritten den Lärmpegel von Fahrzeugen weiter einzudämmen. Das Ziel ist die Reduzierung von Gesundheitsschäden. Vertraut man auf die WHO, so ist Lärm ein Gesundheitsrisiko. Genauer gesagt, ist es das zweitgrößte und erhöht das Risiko auf einen Herzinfarkt. Angeblich gibt es ca. 4.000 Lärm begründete Herzinfarkte in Deutschland. Je höher das Leistungsgewicht, desto mehr Lärm darf ein Fahrzeug allerdings machen. Grundsätzlich gibt es vier verschiedene Kategorien:

  • Pkw mit bis zu 163 PS je Tonne Fahrzeuggewicht (Höchstgrenze 72 Dezibel)
  • Ab 2022 zugelassenes Fahrzeug (Höchstgrenze 70 Dezibel)
  • Ab 2026 zugelassenes Fahrzeug (Höchstgrenze 68 Dezibel)

Für Sportler, also Autos mit mehr als 272 PS je Tonne, sind vier Dezibel mehr erlaubt. Jedoch werden in den EU-Vorschriften zur Messung keinerlei hohe Geschwindigkeiten oder Beschleunigungen mit hohen Drehzahlen berücksichtigt. Eine genaue und sorgfältige Prüfung der Einhaltung besteht nicht. Der Staat muss den Herstellern glauben, denn diese führen den Test durch und bestätigen lediglich die Richtigkeit der Lautstärke. Bei diesen Tests wird übrigens die Lärmbelästigung gemessen, die zwischen 20 und 80 km/h erzeugt wird.

SO LAUT DARF EIN SPORTAUSPUFF SEIN!

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2018 wurde ein Verkehrsblatt veröffentlicht, in welchem festgehalten wurde, dass mit Klappen ausgestattete Anlagen gegen § 30 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen, sobald sie einen höheren Geräuschpegel haben als die serienmäßige Anlage. Einen einheitlichen Grenzwert, wie für den Stickoxid-Ausstoß bei dieselbetriebenen Autos, gibt es vom Gesetzgeber jedoch nicht. Er ist immer von der Fahrzeugklasse und dem Verhältnis zwischen Masse und Leistung vom Auto abhängig. Derzeit gilt: Autos mit bis zu 163 PS pro Tonne dürfen nicht lauter als 72 Dezibel sein. Für Fahrzeuge mit einem Verhältnis von bis zu 272 PS pro Tonne, gilt ein Höchstindex von 75 Dezibel. Und Sportler, also Autos mit mehr als 272 PS pro Tonne, haben die Richtlinie unter oder höchstens 79 Dezibel laut zu sein.

  • Autos mit 163 PS pro Tonne maximal 72 Dezibel
  • Autos mit 272 PS pro Tonne maximal 75 Dezibel
  • Autos mit über 272 PS pro Tonne maximal 79 Dezibel

WANN IST EINE ABNAHME ERFORDERLICH – WANN NICHT?

Soundgenerator, Klappenauspuff & Co.: das gilt aktuell beim Sportauspuff!

Grundsätzlich darf jeder Klappenauspuff verbaut werden, welcher ein ECE-Prüfzeichen besitzt. Dies kann sogar ohne die Prüfung in einer Prüfstelle oder einer gesonderten Eintragung erfolgen. Mit dem Prüfzeichen sind Klappenauspuffanlagen im gesamten Gebiet der EU-Mitgliedstaaten legal. Und EWG-Prüfzeichen erhalten Nachrüstanlagen, die direkt vom Autohersteller geliefert werden. Das ABG-Prüfzeichen steht dagegen für die Allgemeine Bauartgenehmigung und solche Anlagen sind ebenfalls ohne Eintragung legal, wenn sie für eines der in den Unterlagen aufgeführten Modelle verwendet werden. Nutzt man diese Auspuffanlage aber an einem anderen Fahrzeug, so ist die Untersuchung in einer offiziellen Prüfstelle nötig. Ebenfalls ist das der Fall bei sogenannte TGAs, also Teilgutachten. Hier muss die offizielle Prüfstelle eine Anbaubescheinigung ausstellen. Diese Bescheinigung ist dann immer im Fahrzeug mitzuführen. Eine EGB, also eine Einzelgenehmigung, wird dann relevant, wenn mehrere Teile von verschiedenen Abgasanlagen verwendet werden. Achtung: Die eben genannten Regelungen sind nur für Klappenauspuffanlagen gültig. Ein nachträglich eingebauter Sportauspuff ist von diesen nicht betroffen.

SOUNDGENERATOR NACHRÜSTEN – VERBOTEN?

Soundgeneratoren erzeugen den Effekt, dass sie mit künstlichen Geräuschen einen Fake-Motorsound erzeugen. Wenn dies ohne Veränderungen an Verbrauch oder Abgasverhalten geschieht, dann sind die Systeme verboten. Das Bundesministerium für Verkehr hat im Verkehrsblatt im Mai 2018 bestimmt, dass die Geräte keine Bauteil-Genehmigung mehr erhalten, sofern sie nachträglich eingebaut werden. Sie widersprechen den Anforderungen von § 30 Abs. 1 Nr. 1 der StVZO. Weiter sind ein Teilegutachten nach §19 sowie die Erlangung der allgemeinen Betriebserlaubnis nach § 22 abzulehnen. Sogar eine Abnahme nach § 21 StVZO ist nicht mehr machbar.

Soundgenerator, Klappenauspuff & Co.: das gilt aktuell beim Sportauspuff!

Die Streichung der Soundgeneratoren („Sound Actuator“ / ist im Endrohr respektive Endschalldämpfer eingesetzt) resultiert aus vielen Tuningfahrzeugen, die den höchstzulässigen Lautstärkpegel von 75 Dezibel für ein Fahrzeug mit 272 PS Leistung (200 kW) pro Tonne Fahrzeugmasse bei Kontrollen der Polizei überschritten. Das Verbot trifft jedoch nicht auf bereits eingetragene Anlagen oder Soundgeneratoren in elektrischen Fahrzeugen zu. Denn neue E-Fahrzeuge oder Hybride müssen sogar seit dem 1. Juli 2019 vom Anfahren bis 20 km/h ein Warngeräusch abgeben, damit der Fußgänger- und Radfahrerschutz gegeben ist.

AB WERK VERBAUTER SOUNDGENERATOR

Fahrzeugherstellern ist ein Verbau direkt ab Werk weiterhin erlaubt. Dennoch müssen sich diese an Werte und Regelungen halten. Der Sound darf ab Werk nicht lauter werden, sondern nur verändert. In der EU gilt ein maximaler Wert von 75 Dezibel, solange das Fahrzeug bis 272 PS pro Tonne besitzt. Wie schon bei den Klappenauspuffen funktioniert die Regelung auch hier: Je mehr Leistung, desto mehr Lautstärke und umgekehrt. Bevor die Regelung am 1. Juli 2018 in Kraft getreten ist, durften Soundgeneratoren ab Werk sogar verschiedene Modi haben, die man mit einer speziellen Steuerung nutzbar machte. So wurde durch Betätigen eines Knopfs die Lautstärke noch weiter erhöht. Bei der Prüfung im Zuge standardisierter Messverfahren bestanden die Fahrzeuge zwar, sie waren dann auf der Straße aber viel zu laut.

Derzeit gilt, dass Fahrzeuge verschiedene Geräuschmodi in allen Fahrmodi, Gängen und Drehzahlbereichen haben dürfen, diese aber nicht lauter sein dürfen, als der Modus, welcher bei der Typgenehmigung verwendet wurde. Anderer Sound JA, lauter NEIN! Und noch ein Hinweis: Das Nachrüsten einer Auspuffanlage mit ab Werk verbauten Soundgenerator an nicht dafür vorgesehenen Motoren ist illegal.

Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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