Sonntag , 28. April 2024
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Sind Stahlstoßstangen am Auto eigentlich noch erlaubt?

Lesezeit 4 Min.

Sind Stahlstoßstangen am Auto eigentlich noch erlaubt?

Besonders im Bereich der Offroad-Fahrzeuge und deren Modifikationen sind neue Schürzen aus Metall beliebt. Tuner wie Hennessey Performance, Kahn Design & Co. verbauen diese in der Regel mit weiteren Modifikationen wie Höherlegungen, grobstolliger Offroad-Bereifung und gern auch in Kombination mit Kotflügelverbreiterungen an diversen SUVs und anderen Geländefahrzeugen. Doch diese Umbauten sind meist außerhalb Deutschlands, und dort oftmals ganz legal nutzbar. Doch wie schaut es in Deutschland aus, wenn man ein aktuelles Fahrzeug mit einer Schürze aus Metall bestücken will? Ist das eigentlich erlaubt? Während bei älteren Fahrzeugen und auch bei älteren Umbauten die robusten Komponenten oftmals eine Art Bestandsschutz haben, stellt sich die Frage im Hinblick auf Eintragungen in der Gegenwart natürlich schon.

Stahlstoßstangen am Auto

Sind Stahlstoßstangen am Auto eigentlich noch erlaubt?

Leider kann in besonders vielen Fällen pauschal gesagt werden, dass eine Eintragung einer Schürze aus Metall nicht (mehr) möglich ist. Besonders wenn es sich um eine Frontschürze handelt. Nicht weil die Prüforganisationen das nicht dürfen oder wollen, vielmehr gibt es zu den Bauteilen in der Regel keine Teilegutachten oder Prüfberichte. Diese Unterlagen sind aber eine essenzielle Voraussetzung für eine erfolgreiche Eintragung gemäß StVZO §19, Abs. 2 in Verbindung mit §21 in die Fahrzeugpapiere. Sind keinerlei Unterlagen vorhanden, dann ist auch die Einzelabnahme in der Regel erfolglos. Verbaut man die Metallschürzen dennoch, dann erlischt die Betriebserlaubnis vom Fahrzeug. Genauso verhält es sich auch mit den beliebten Bullenfängern. Zulassungsfähig gibt es diese fast nur noch aus Kunststoff.

Warum gibt es keine Unterlagen?

Die Schürzen aus Metall scheitern ganz einfach fast immer im Hinblick auf das Thema Fußgängerschutz. Dieser ist nämlich nicht gewährleistet, da das Metall nicht – oder kaum – nachgibt, wenn es auf einen Menschen trifft. Und noch komplizierter wird das Ganze wenn ein Windenträger/Arbeitsträger dabei ist. Dieser muss möglichst unsichtbar in eine Kunststoffschürze integriert sein, um eine problemlose Eintragung möglich zu machen. Eine pauschale Aussage können wir übrigens nicht tätigen. Man sollte immer vorab mit einer Prüforganisation telefonieren und das Vorhaben erläutern.

Sind Stahlstoßstangen am Auto eigentlich noch erlaubt?
© dekra-roadsafety.com

Ab und an gibt es aber auch die Möglichkeit die Stoßfänger als spezielle Geräteträger zu klassifizieren, zum Beispiel für die erwähnte Seilwinde, was eine Eintragung eventuell doch wieder vereinfacht. Hier spielt aber das maximal zulässige Gesamtgewicht eine Rolle. Einfache Pkw/Pickup/SUV bis 2,5 Tonnen haben schlechte Karten. Über dieses Gewicht hinaus gibt es aber eventuell ein paar Möglichkeiten.

Fahrzeugklassen können eine Rolle spielen!

Es gibt etwa die Fahrzeugklassen M1G (Geländefahrzeuge) und M1 (Automobile und Wohnmobile). Und da gibt es dann auch einige Vorschriften, die für M1/N1 gelten, zeitgleich aber nicht für M1G/N1G Fahrzeug. Hat das eigene Fahrzeug ein „G“ in der Bezeichnung der Fahrzeugklasse, vereinfacht das eventuell die Argumentation bzgl. der Notwendigkeit eines Geräteträgers. Aber auch hier sollte man vorher unbedingt mit der Prüforganisation in Kontakt treten und das Vorhaben erörtern.

Sind Stahlstoßstangen am Auto eigentlich noch erlaubt?

Je nach Fahrzeug kann es im Fall von „G“-Fahrzeugen aber sogar möglich sein, einen Windenträger auch ohne ein Teilegutachten einzutragen. Wichtig ist aber, dass das Fahrzeug über 2,5 Tonnen wiegt und den Voraussetzungen der entsprechenden G-Fahrzeugklasse entspricht. Liegt das Fahrzeug beim Leergewicht leicht darunter, dann kann vielleicht eine Auflastung die Lösung sein. Fazit: Komplett ausgeschlossen ist eine Eintragung und damit die legale Nutzung einer Metallschürze nicht. Allerdings sind die Umstände vorab unbedingt abzuklären und die Chancen, dass es gelingt, wohl kleiner als dass es nicht gelingt. Wir wünschen jedenfalls viel Erfolg!

Sind Stahlstoßstangen am Auto eigentlich noch erlaubt?

Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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