Das Tunen des eigenen Fahrzeuges ist ein Traum von vielen Auto- und Motorrad-Liebhabern. Doch das Tunen selbst ist oftmals nur ein Teil des Traums, denn mit seinem Schmuckstück an Events und Treffen vorzufahren, macht für viele den Reiz erst so richtig aus. Aber schnell sind die Möglichkeiten im Inland abgegrast und Events in den Niederlanden oder ein Trip zum GTI Treffen an den Wörthersee wird zur Wunschvorstellung mit dem getunten Boliden. Aber darf ich mein Fahrzeug mit auffälligen Anbauteilen und technischen Änderungen überhaupt im Ausland bewegen? Sind die getunten Teile auch im Ausland erlaubt? Welche Regeln muss ich beachten? Sind einige meiner Tuningteile womöglich sogar verboten? Mit welchen Strafen muss ich rechnen? Generell kann man sagen, dass die europäischen Staaten Abkommen untereinander haben, durch welche die Zulassungsbescheinigungen von Kraftfahrzeugen gegenseitig anerkannt werden.
Tuning-Auto im Ausland
Selbstverständlich müssen die Teile jedoch legal nutzbar sein und das muss der Fahrzeugführer auch nachweisen können. Die Verkehrssicherheit darf durch die Anbauteile natürlich nicht gefährdet werden. Um auf Nummer sicher zu gehen, wird empfohlen, dass nebst den Zulassungspapieren auch diesen zugrundeliegenden Gutachten im Fahrzeug mitgeführt werden. Sollten ausländische Polizeibehörden die Verkehrssicherheit trotzdem anders beurteilen, als die deutschen Behörden, hilft in vielen Fällen nur noch das Abmontieren der Bauteile und das damit verbundene Entfernen „der Gefahr“, sonst ist die Fahrt am Ort der Kontrolle direkt beendet. Ist dies nicht möglich, so kann im schlimmsten Fall das Beschlagnahmen des Fahrzeuges oder das Entfernen der Kennzeichen folgen. Auch Bußgelder sind in einer solchen Situation die Regel.
Mit dem getunten Auto ins Ausland – was ist erlaubt?
- In der Regel stimmen die Vorgaben und Bestimmungen des TÜV mit dem europäischen Ausland überein. Soll heißen, was in Deutschland erlaubt ist, das gilt in fast allen Fällen auch im Ausland.
- In Ländern wie in Österreich können die Tuning-Vorgaben sogar von Bundesland zu Bundesland abweichen.
- In jedem Fall sollte man alle erforderlichen Eintragungen dabei haben.
- Im besten Falle sollte man schon vor dem Kauf der Bauteile einige Kriterien beachten um Fallstricke zu vermeiden.
– Prüfzeichen sollten auf allen Komponenten vorhanden sein
– jedes Tuning-Teil benötigt ein Hersteller-Gutachten (auf jeden Fall mitführen)
– vorhandene Auflagen (etwa bei farbigen Rückstrahlern etc.) unbedingt einhalten - Allgemein sollte man darauf achten, dass alle Veränderungen den tatsächlichen Eintragungen entsprechen.
Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.
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