Für etwa 43 Millionen Deutsche steht ein Führerscheinumtausch an, um mehr Einheitlichkeit und Fälschungssicherheit zu gewährleisten. Bis 2033 müssen alle vor 2013 ausgestellten Führerscheine umgetauscht werden. Der stufenweise Wechsel soll die Effizienz verbessern. Informationen darüber, wann und wie der Führerscheinumtausch erfolgt, die haben wir im folgenden Beitrag zusammengefasst.
Warum der Führerscheinumtausch?
Gemäß der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Europarats verpflichten sich die EU-Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass alle Führerscheine der Bürger den EU-Vorschriften entsprechen. Dies soll eine höhere Einheitlichkeit und Fälschungssicherheit gewährleisten. Zudem werden die Führerscheine in einer Datenbank erfasst, um einen Missbrauch zu verhindern. Wer seinen Führerschein nach 2013 erworben hat, der besitzt bereits einen sogenannten EU-Führerschein. Die zuvor ausgestellten Fahrberechtigungen müssen allerdings bis zum 19.01.2033 umgetauscht sein. In Deutschland erfolgt der Umtausch schrittweise nach dem Geburtsjahr oder ab 1999 nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Fristen für den Führerscheinumtausch!
Abhängig davon, ob es sich bei dem veralteten Dokument um einen Papierführerschein oder einen Scheckkartenführerschein handelt, gelten unterschiedliche Fristen. Um eine hohe Effizienz und Übersichtlichkeit zu gewährleisten, erfolgt der Umtausch in verschiedenen Etappen, beginnend mit den aus Papier bestehenden Fahrberechtigungen. Ziel ist es, das Zentrale Fahrerlaubnis-Register bis zum Jahr 2025 weitestgehend zu vervollständigen. Folgend eine tabellarische Übersicht zu den Fristen!
Papierführerscheine (Ausstellungsdatum bis zum 31.12.1998)
Geburtsjahr des Fahrers | Umtauschfrist* |
Vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 bis 1958 | 19.01.2022 |
1959 bis 1964 | 19.01.2023 |
1965 bis 1970 | 19.01.2024 |
ab 1971 | 19.01.2025 |
Scheckkartenführerscheine (Datum 01.01. 1999 – 18.01. 2013)
Fahrerlaubnis Ausstellungsjahr | Umtauschfrist* |
1999 bis 2001 | 19.01.2026 |
2002 bis 2004 | 19.01.2027 |
2005 bis 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 bis 18.01.2013 | 19.01.2033 |
* Das Datum bezieht sich in beiden Fällen auf den Tag, an dem der Führerschein umgetauscht sein muss.
* Wenn der alte Führerschein entwertet wurde, kann er mit nach Hause genommen werden.
Ist ein vorzeitiger Führerscheinumtausch vor dem festgelegten Termin möglich?
- Es steht dem Bürger frei, seinen Führerschein vor dem vorgesehenen Datum umzutauschen. Allerdings ist es empfehlenswert, das nicht zu frühzeitig zu tun, um den Zweck des gestaffelten Plans nicht zu untergraben.
Ist für den Führerscheinumtausch eine Gesundheitsprüfung erforderlich?
- Im Allgemeinen ist für den Führerscheinumtausch keine gesundheitliche Untersuchung notwendig. Sollten jedoch bei der Anforderung des neuen Dokuments besondere Auffälligkeiten festgestellt werden, kann die Zulassungsbehörde eine Überprüfung der Fahrtüchtigkeit anordnen.
Wo kann ich den Führerscheinumtausch beantragen?
- Um den Führerschein zu erneuern, solltest du dich an die zuständige Zulassungsbehörde oder Führerscheinstelle an deinem Wohnort wenden. Eine gesonderte Terminvereinbarung ist dafür in der Regel nicht notwendig; ein Besuch während der regulären Öffnungszeiten sollte ausreichen.
Fahren mit abgelaufenem Führerschein!
Auch wenn das Ablaufdatum nur das Führerscheindokument betrifft und nicht die Fahrberechtigung, ist der Umtausch verpflichtend. Wer den vorgegebenen Umtauschzeitraum nicht einhält und mit einem ungültigen Führerschein fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarngeld von etwa 10 € rechnen.
So läuft der Führerscheinumtausch ab
Für die Beantragung des neuen Führerscheins ist keine Gesundheitsprüfung oder eine andere Überprüfung der Fahrtauglichkeit erforderlich. Den neuen Führerschein können Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde des Wohnorts beantragen. Ob Sie persönlich darüber informiert werden, dass Ihr Führerscheinumtausch ansteht, hängt von der jeweiligen Behörde vor Ort ab. Man sollte sich aber besser nicht darauf verlassen.
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Erforderliche Unterlagen für den Führerscheinumtausch
- den alten Führerschein
- gültiges Identifikationsdokument (Personalausweis / Reisepass)
- aktuelles biometrisches Foto
- Karteikartenabschrift (nur bei Papierführerscheinen)
Die Karteikartenabschrift ist für Führerscheine, die vor 1999 ausgestellt wurden, erforderlich, wenn der alte Führerschein nicht an Ihrem aktuellen Wohnort ausgestellt wurde. Die Beantragung der Karteikartenabschrift erfolgt bei der Behörde, die den alten Führerschein ausgestellt hat, und kann telefonisch, schriftlich oder digital durchgeführt werden. Der Nachweis wird in diesem Fall direkt von der Behörde an die neue Zulassungsstelle geschickt.
Kosten und Bearbeitungszeit
Die Gebühren für den Führerscheinumtausch sind bundesweit einheitlich und betragen etwa 25 €. Die Bearbeitungszeit variiert normalerweise zwischen 4 und 6 Wochen. Bei einigen Zulassungsbehörden wird ein Express-Service angeboten, bei dem der neue Führerschein bereits nach 3 Werktagen abholbereit ist.
Gültigkeitsdauer des neuen Führerscheins
Der EU-Führerschein verliert nach 15 Jahren seine Gültigkeit und muss erneut beantragt werden. In diesem Fall sind ebenfalls keine zusätzlichen Prüfungen oder Gesundheitschecks erforderlich. Es ist wichtig zu beachten, dass nur das Führerscheindokument seine Gültigkeit verliert, während die Fahrerlaubnis selbst natürlich weiterhin bestehen bleibt. Das Fahren mit einem abgelaufenen Führerschein gilt jedoch als Ordnungswidrigkeit. Der regelmäßige Umtausch dient der Erhöhung der Fälschungssicherheit sowie der Aktualisierung persönlicher Daten und des Fotos. Das Ablaufdatum ist auf der Rückseite des Führerscheins vermerkt.
Umtausch von Führerschein Klasse 3 in Klasse B
Seit der Einführung des EU-Führerscheins wurde die ehemalige Führerscheinklasse 3 durch die Führerscheinklasse B ersetzt. Mit der neuen Klasse darf man nur noch Anhänger bis 750 kg ziehen. Ist der Anhänger schwerer, dann ist das nur dann erlaubt, wenn das zulässige Gesamtgewicht von Anhänger und Fahrzeug das Limit von 3,5 Tonnen nicht überschreitet. Wer jedoch aufgrund der alten Führerscheinklasse 3 an ein höheres Gesamtgewicht gewöhnt ist, muss sich keine Sorgen machen. Dank der Bestandsschutzregelung dürfen Inhaber der alten Fahrerlaubnisklasse weiter Fahrzeuge mit bis zu 7,5 Tonnen Gesamtgewicht führen.
Umtausch des Führerscheins bei Wohnsitz im Ausland
Deutsche, die im Ausland leben und dennoch in Deutschland ein Fahrzeug fahren, müssen ihren Führerschein auch umtauschen. Für Bürger mit Wohnsitz in einem EU- oder EWR-Land ist die zuständige Zulassungsbehörde am Wohnort verantwortlich und kann entsprechende Beratung bieten. Die Vorgehensweise ist jedoch unterschiedlich, wenn man in einem Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Land lebt. In diesem Fall ist das folgende Verfahren anzuwenden:
- Der Antragsteller wendet sich an die zuständige deutsche Fahrerlaubnis- oder Zulassungsbehörde.
- Die Behörde sendet dem Antragsteller alle erforderlichen Unterlagen für den Führerscheinumtausch zu.
- Die ausgefüllten Dokumente zusammen mit einem aktuellen biometrischen Foto werden an die Behörde geschickt.
- Der neu ausgestellte Führerschein wird an die Auslandsvertretung geschickt.
- Die Auslandsvertretung überprüft die Identität des Führerscheininhabers und übergibt die Fahrerlaubnis, sofern keine Bedenken bestehen. Im Falle eines Verdachts auf mangelnde Fahreignung ist die Fahrerlaubnisbehörde zu informieren. Die Vertretung im Ausland zieht den alten Führerschein ein und schickt ihn an die in Deutschland ausstellende Behörde.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, zusätzlich bei der Führerscheinbehörde des eigenen Wohnorts Informationen zu den dort geltenden Regelungen einzuholen.
Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.
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