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Wichtige Änderungen im Verkehrsrecht – 2021 bringt einige Neuerungen mit sich!

Mit dem Jahreswechsel sind viele neue Gesetze und Änderungen in Kraft getreten. Einige davon betreffen auch das Verkehrsrecht. Wir erklären, welche Neuerungen bei der Führerscheinprüfung wichtig sind, welche härteren Strafen für Gaffer festgelegt wurden, was 2021 teurer wird und einiges mehr.

Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung“: Längere Fahrtzeit plus Feedback-Gespräch

Seit dem 1. Januar 2021 dauert die praktische Führerscheinprüfung insgesamt rund zehn Minuten länger als zuvor. Der Grund dafür ist die Einführung der „Optimierten Praktischen Fahrerlaubnisprüfung“ – kurz OPFEP genannt. Grundlage für die neue Prüfung ist ein Fahraufgabenkatalog. Dieser fasst zusammen, welche sicherheitsrelevanten Anforderungen ein Fahrschüler erfüllen muss und legt entsprechende Bewertungskriterien fest.

Der Prüfer dokumentiert die Fahrt nun mittels einer einheitlichen Software auf einem Tablet. Gleich im Anschluss kann sich der Prüfling die Prüfungsdokumentation anschauen. Er erhält diese entweder per E-Mail oder per QR-Code auf sein Smartphone. Die eigentliche Fahrzeit verlängert sich um fünf Minuten, die Prüfung an sich wird jedoch nicht schwerer als zuvor.

Es schließt sich ein etwa fünfminütiges Feedbackgespräch an die Prüfung an. Dem Prüfling wird dabei detailliert dargelegt, wie seine Fahrkompetenz bewertet wird. Grundsätzlich soll die OPFEP zu einer Verringerung des Unfallrisikos von jungen Fahrern beitragen. Die Digitalisierung der Bewertung sorgt zudem für eine schnelle und transparente Auswertung.

Neue Automatikregelung für den Führerschein der Klasse B

Hinsichtlich des Führerscheins gibt es eine weitere wichtige Änderung, welche ab dem 1. April 2021 in Kraft tritt. Bisher durften Personen, die ihre Fahrschulausbildung sowie die praktische Prüfung mit einem Automatikfahrzeug absolviert haben, danach nicht mit einem Schaltwagen fahren. Ihnen war es nur erlaubt, ein Fahrzeug mit Automatikgetriebe im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.

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Diese Beschränkung entfällt ab April. Allerdings müssen die Führerscheininhaber zunächst eine spezielle Schulung absolvieren, damit sie einen Schaltwagen fahren dürfen. Diese besteht aus mindestens zehn zusätzlichen Unterrichtseinheiten mit einer Länge von jeweils 45 Minuten sowie einer Testfahrt, die mindestens 15 Minuten dauert.

Härtere Strafen für Gaffer

Personen, die nach einem Unfall Videos oder Fotos vom Ort des Geschehens oder den Verletzten machen, sind schon seit einiger Zeit ein großes Problem. Diese sogenannten Gaffer sind nicht nur respektlos gegenüber den Betroffenen, oftmals behindern sie auch die Rettungskräfte, bei deren Arbeit jede Sekunde zählen kann.

Bislang stellte lediglich das Filmen oder Fotografieren von Verletzten eine Straftat gemäß § 210a des Strafgesetzbuches dar. Seit Januar 2021 gilt dies jedoch auch dann, wenn Bildaufnahmen von verstorbenen Unfallopfern gemacht werden. Damit wurde eine bislang bestehende Gesetzeslücke geschlossen. Gaffer müssen in diesem Fall mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen.

Weitere Änderungen rund ums Thema Verkehr – Pendlerpauschale, Kfz-Steuer & Co.

Auch die folgenden Änderungen sind im Jahr 2021 für Autofahrer von Bedeutung:

  • Die Pendlerpauschale steigt ab dem 21. Kilometer von 30 auf 35 Cent. Wer also einen weiten Weg zur Arbeit zurücklegt, kann höhere Werbungskosten steuerlich geltend machen. Ist der Arbeitsweg jedoch maximal 20 Kilometer lang, ergeben sich keine Änderungen.
  • Benzin und Diesel werden teurer. Dafür sorgt die sogenannte CO2-Steuer. Für jede Tonne ausgestoßenes Kohlendioxid, die beim Verbrennen von fossilen Brennstoffen entsteht, wird eine Abgabe in Höhe von 25 Euro fällig. Diese geben die Hersteller an die Verbraucher weiter, was für höhere Preise an den Zapfsäulen sorgt.
  • Die Kfz-Steuer für neu zugelassene Fahrzeuge wird neu berechnet. Stößt ein Fahrzeug viel CO2 aus, steigt die Kfz-Steuer. Das soll dafür sorgen, dass Verbraucher in Zukunft mehr emissionsarme Fahrzeuge kaufen. Für bereits vor dem 1. Januar 2021 zugelassene Fahrzeuge ergeben sich hinsichtlich der Kfz-Steuer jedoch keine Änderungen.
  • Neu zugelassene Fahrzeuge müssen über einen sogenannten On-Board Fuel Consumption Meter (OBFCM) verfügen. Dieses Messgerät erfasst und speichert den tatsächlichen Kraftstoffverbrauch eines Fahrzeugs.
  • Des Weiteren müssen sämtliche neu zugelassenen Pkw die Abgasnorm Euro 6d ISC-FCM erfüllen. Hierbei handelt es sich um eine Evolutionsstufe der Norm 6d.
  • Neu zugelassene Motorräder müssen ab sofort die Abgasnorm Euro 5 erfüllen. Diese Zweiräder sollen etwa ein Drittel weniger Abgase ausstoßen als solche mit Euro 4.
  • Bislang waren die Länder für die Autobahnen zuständig. Zum 1. Januar 2021 hat der Bund diese Aufgabe übernommen. Er sorgt nun unter anderem dafür, dass neue Autobahnen geplant und gebaut sowie bestehende Strecken erhalten werden.
anderes Thema:  Nicht überall darf man mit dem Wohnmobil parken!

Mehr Interesse an Ratgebern rund um das Verkehrsrecht? Auf anwalt.org könnt ihr viele interessante Infos zu Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen und vielem mehr nachlesen. Dort findet ihr außerdem aktuelle News und Ratgeber zu anderen Rechtsgebieten, wie z. B. dem Miet-, Familien- oder Reiserecht.

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