Die Basics für das E-Scooter-Fahren: Kein Führerschein, aber einige Regeln! Es ist einfach, E-Scooter zu fahren: Ein Führerschein wird nicht verlangt und es besteht keine strikte Helmpflicht. Trotzdem, ein Helm sollte immer auf dem Kopf sein, ganz gleich, ob Sie oder Ihr Kind fahren. Und beachten Sie, dass für E-Scooter dieselbe Alkoholgrenze von 0,5 Promille gilt, wie für andere Fahrzeuge. Personen unter 21 oder in der Führerschein-Probezeit sollten sich jedoch NUR alkoholfrei auf den Roller schwingen. Und Sie müssen sicherstellen, dass Ihr E-Scooter über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügt, erkennbar an der Versicherungsplakette. Mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h für Straßenroller, ist es zudem nicht ratsam, irgendwelche technischen Modifikationen vorzunehmen, um schneller zu fahren – es könnten nämlich Strafen drohen.
Regelwerk für E-Scooter im Straßenverkehr
Sobald Sie oder Ihr Kind auf den Straßen unterwegs sind, müssen einige zusätzliche Richtlinien beachtet werden. Jeder E-Scooter ist auf eine Einzelperson beschränkt. Auch wenn das zugelassene Gesamtgewicht nicht überschritten wird, ist es nicht erlaubt, zu zweit zu fahren. Das parallele Fahren mit mehreren E-Scootern ist ebenfalls verboten. E-Scooter gehören zudem auf die Straße, soll heißen, Gehwege und Autobahnen sind tabu. Und wenn Sie mit dem E-Scooter an einer Ampel ankommen, folgen Sie der Fahrradampel. Sollte keine solche Ampel vorhanden sein, orientieren Sie sich an den normalen Verkehrsampeln.
E-Scooter und der Nachwuchs: Das richtige Alter zum Fahren
Kinder und Jugendliche können auch E-Scooter fahren: ab 14 Jahren dürfen sie die normalen Modelle nutzen, die eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h ermöglichen. Seit Mai 2019 dürfen sogar 12-Jährige E-Scooter fahren, vorausgesetzt die Geschwindigkeit ist auf 12 km/h begrenzt und der Roller ist für den Straßenverkehr zugelassen. Für solche Roller bekommen Sie eine Zulassung mit einer Höchstleistung von bis zu 500 Watt. Es gibt sogar spezielle Kinder-E-Scooter für Kinder ab drei Jahren mit einer Höchstgeschwindigkeit von 3 km/h, die jedoch nur auf privatem Grund benutzt werden dürfen. Wenn Sie einen E-Scooter besitzen, der nicht den altersspezifischen Vorschriften entspricht und Sie lassen ein Kind damit im Verkehr fahren, kann das ein Bußgeld zur Folge haben.
Hinsichtlich des Mietens von E-Scootern gelten übrigens deutlich andere Regeln: Obwohl private E-Scooter ab 14 Jahren gefahren werden dürfen, sieht es bei Mietrollern anders aus. Jugendliche können mit der Zustimmung der Eltern zwar Verträge eingehen, jedoch müssen vor der Anmietung die AGB des Verleihers akzeptiert werden. Diese legen meist fest, dass Sie volljährig, also 18 Jahre alt sein müssen, um einen E-Scooter auszuleihen und zu fahren.
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