Freitag , 26. April 2024
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Blitzer-Apps: Was ist ein Vergehen, was ist erlaubt?

Lesezeit 5 Min.

Blitzer-Apps: Was ist ein Vergehen, was ist erlaubt?

In ca. einer Woche (ab 1. November) tritt der neue Bußgeldkatalog in Kraft und es kommt in nahezu jeder Rubrik zu höheren Strafen für die Kraftfahrzeugfahrer. Besonders was das Thema Geschwindigkeitsverstöße betrifft. Das ist natürlich für viele Autofahrer eine Qual, deswegen benutzen manche eine App, um Bußgeldern, wegen zu schnellen Fahrens zu vermeiden. In der Regel ist eine Benutzung solcher Apps sogar erlaubt, dennoch gibt es eine Ausnahme für den Fahrer und die lautet „nicht während der Fahrt„. Aber es dürfen der Bei- oder Mitfahrer eine solche App verwenden und den Fahrer über Radarfallen auch während der Fahrt zu informieren. Der Punkt ist, dass es nur dann regelkonform ist, wenn es aus Eigeninitiative und nicht auf Anweisung des Fahrers erfolgt. Dann kann mit einem Blitzerwarner dem Fahrer geholfen werden!

Benutzung kann Bußgeld nach sich ziehen

Blitzer-Apps: Was ist ein Vergehen, was ist erlaubt?

Bei der Benutzung einer solchen App während der Fahrt oder einer Navigations-App mit Blitzerwarner kann beim erwischt werden ein Bußgeld von 75 € und ein Punkt in Flensburg die Folge sein. Falls eine aktive Handynutzung während der Fahrt festgestellt wird, kann es sogar 100 € kosten. Doch es ist es vor der Fahrt erlaubt, sich über kommende Blitzer auf der Strecke zu informieren. Auch wenn man rechts ranfährt und den Motor abschaltet, kann man sich über bevorstehende Radarwarner informieren. Bei der Weiterfahrt muss das Gerät dann aber in seiner Funktion zum Warnen vor Geschwindigkeitsmessungen wieder deaktiviert werden. Grundsätzlich abschalten muss man die App aber nicht. Ist diese nämlich mit weiteren Funktionen wie dem Melden von Gefahrenstellen (Unfälle, liegengebliebener Pkw etc.) ausgestattet, dann können diese weiterhin genutzt werden. Nur die Radarwarner Funktion muss deaktiviert sein!  Viele Anbieter lassen entsprechende Einstellungen im Menü der App zu.

Die Annahme genügt zur Kontrolle!

Und das gilt auch für diverse Zusatzgeräte wie etwa den Saphe Drive Mini oder den Ooono Traffic Blitzerwarner. Auch hier kann man in den Einstellungen der mitgelieferten App explizit die Funktion des Blitzerwarners deaktivieren. Oft werden solche Verstöße, bei der die Nutzung von Blitzer-Apps einhergeht, bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle festgestellt. Die Polizei kann bei einem Verdacht, dass der Autofahrer eine Blitzer-App während der Fahrt verwenden hat, dessen Handy kontrollieren. Das Handy kann sogar konfisziert werden, falls die Bilderschirmsperre aktiv ist. Wie genau man dann aber rechtlich durchsetzen will, das Handy entsperren zu müssen, das ist natürlich fraglich.

Kann die Polizei mein Handy entsperren/auslesen?

Können von der Polizei sichergestellte bzw. beschlagnahmte Handys entsperrt und ausgelesen werden? Smartphones haben in der Regel eine gute Verschlüsselungstechnik, die allerdings immer vom Betriebssystem abhängig ist (iOS, Android, Windows usw.). Es gibt Anbieter, die für die Polizei diverse Entschlüsselungsmöglichkeiten anbieten. Sie ermöglichten tatsächlich, dass das Smartphone im gesperrten Zustand ausgelesen werden kann. Das kann schnell mal 1.500,00 bis 3.000,00 € kosten und bei einer Verurteilung dem Beschuldigten auferlegt werden. Aber: Erstens kann nicht jedes Smartphone ohne Weiteres entsperrt werden und zweitens ist es auch fraglich, ob ein Richter im Hinblick auf die mögliche Strafe (wir sprechen schließlich nur über die Verwendung eine Blitzer-App) überhaupt einen solchen Schritt veranlasst. Stichwort „Verhältnismäßigkeit„.

Tipps: Was wenn die Polizei mein Handy verlangt?

Hinweise: keine Rechtsberatung: Die folgenden Infos sind kostenlos und keine Rechtsberatung. Wenn Sie eine rechtliche Beratung benötigen, dann wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.

Tipp 1: Handy nicht freiwillig aushändigen

  • Die Polizei versucht gern, dass Handy sicherzustellen, d.h mit Einverständnis vom Betroffenen. Ein solches Einverständnis ist oftmals auch als unscheinbares Kreuz auf dem Beschlagnahmebogen, den der Betroffene in der aufgewühlten Situation aber meist nur oberflächlich liest, zu finden. Durch die freiwillige Herausgabe verzichtet man auf seine Rechte. Also dem Polizisten freundlich mitteilen, das man einer freiwilligen Sicherstellung nicht zustimmt!

Tipp 2: Der PIN-Code nicht herausgegeben

  • Den PIN-Code sollte man nicht freiwillig herausgegeben. Auch wenn die Polizei als Druckmittel die kostenintensive Entschlüsselung vorgibt. Und bedenken Sie, es ist nicht so, dass sämtliche Handys einfach entsperrt und ausgelesen werden können. Deshalb: Den PIN-Code nicht herausgegeben!

Tipp 3: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!

  • Als Betroffener bzw. Beschuldigter sollte man immer von seinem Schweigerecht Gebrauch machen. Das gilt auch für den Entsperrcode bzw. PIN-Code. Denn „alles, was man sagt, kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet„.
  • Keine Unterschriften an Ort und Stelle leisten. Schweigerecht nutzen und nichts unterschreiben!
  • Nach der Maßnahme sollte man direkt einen spezialisierten Anwalt aufsuchen.

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Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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