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So bildet man eine Rettungsgasse auf der Autobahn!

Lesezeit 5 Min.

Kürzlich aktualisiert am 17. März 2023 um 10:44 Uhr

So bildet man eine Rettungsgasse auf der Autobahn!

Kommt es zu einem Stau, dann ist die Bildung einer Rettungsgasse Pflicht. Viele Autofahrer wissen aber nicht, dass eine Rettungsgasse eigentlich schon dann zu bilden ist, wenn die Fahrzeuge auf einer Autobahn oder einer mehrspurigen Straße nur noch mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs sind. Wird mit der Bildung einer Rettungsgasse nicht rechtzeitig begonnen, ist es möglicherweise zu spät dafür, wenn die Rettungskräfte sich nähern oder es ist nicht mehr ausreichend Platz vorhanden. Deshalb gilt: Bei einem Stau müssen alle Verkehrsteilnehmer eine Rettungsgasse zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen bilden. Der Standstreifen muss frei bleiben.

Rettungsgasse richtig bilden:

Wenn Sie auf den linken Fahrstreifen fahren, dann weichen Sie immer nach links aus. Sind Sie auf einem anderen Fahrstreifen unterwegs, dann weichen Sie nach rechts aus. Sobald Sie sich dem Stau annähern, dürfen Sie auch die Warnblinkanlage aktivieren, um andere Fahrer vor der Gefahr zu warnen.

So bildet man eine Rettungsgasse auf der Autobahn!

Dürfen Sie am Standstreifen fahren?

Der Standstreifen muss immer frei bleiben, da er baulich nicht zum Befahren gedacht ist. Einzige Ausnahme ist, wenn Sie die Polizei zum Befahren des Standstreifens auffordert oder wenn es aus platztechnischen Gründen keine andere Option gibt, um eine Rettungsgasse zu bilden.

Dürfen Sie in der Rettungsgasse vorfahren?

Auf gar keinen Fall. Nur Einsatzkräften ist das Befahren der Rettungsgasse gestattet. Dazu zählen Feuerwehr, Krankenwägen, Polizei, Arzt- oder Abschleppfahrzeuge.

So bildet man eine Rettungsgasse auf der Autobahn!

Was tun, wenn sich eine Baustelle bzw. eine Fahrbahnverengung nähert?

Auch wenn eine Baustelle oder eine Fahrbahnverengung näher kommt, sollten Sie versuchen so weit links oder rechts wie möglich zu bleiben. Wenn die Fahrbahn sehr eng ist, kann es manchmal auch nötig sein etwas vom Mittelstreifen bzw. vom Standstreifen (je nachdem auf welcher Seite Sie fahren) zu nutzen.

Welche Regelungen betreffen Motorradfahrer?

Für Motorradfahrer bzw. Kraftradfahrer gelten dieselben Regeln wie für Autofahrer. Es gibt keine Ausnahmeregelungen.

So bildet man eine Rettungsgasse auf der Autobahn!

Bildung einer Rettungsgasse im Ausland: Hier finden Sie die länderspezifischen Regelungen!

Vergleichbare Regelungen bezüglich der Bildung einer Rettungsgasse gibt es aus auch in der Schweiz, in Slowenien, in Ungarn und in Tschechien. In Österreich ist die Bildung einer Rettungsgasse sogar direkt im Verkehrsgesetz verankert.

Österreich:

  • In Österreich ist die Bildung einer Rettungsgasse auf Autobahnen und Schnellstraßen mit mehr als zwei Fahrspuren in eine Richtung Pflicht. Bei stockendem Verkehr müssen sich Verkehrsteilnehmer bereits entweder so weit rechts oder so weit links wie möglich halten (je nachdem auf welcher Seite sie fahren).

Ungarn:

  • In Ungarn muss bei einem Stau eine Fahrspur für Rettungskräfte frei bleiben. Sonst gelten dieselben Regelungen wie in Österreich.

Belgien:

  • In Belgien muss bei Stau eine Fahrspur frei bleiben und es gelten die gleichen Regeln wie in Deutschland.

Frankreich:

  • In Frankreich gibt es keine Regelungen zur Bildung einer Rettungsgasse wie beispielsweise in Deutschland. Allerdings müssen Sie Einsatzkräften die Möglichkeit geben an Ihnen vorbeizufahren.

Luxemburg:

  • In Luxemburg muss auf zweispurigen Fahrbahnen eine Rettungsgasse gebildet werden. Gibt es drei Fahrstreifen in eine Richtung, muss die Rettungsgasse zwischen der äußersten linken Spur und den restlichen Fahrbahnen gebildet werden. Sie dürfen in Luxemburg auch auf dem Pannenstreifen ausweichen.

Italien:

  • In Italien gibt es bezüglich der Bildung einer Rettungsgasse keine Vorschriften.

Niederlande:

  • Wie in Italien gibt es auch in den Niederlanden keine gesetzlichen Regelungen diesbezüglich.

Schweiz:

  • Auf einer Straße mit zwei Fahrstreifen in eine Richtung muss eine Rettungsgasse in der Mitte der zwei Fahrstreifen gebildet werden. Bei drei oder mehreren Fahrstreifen ist die Rettungsgasse zwischen dem linken und dem zweiten Fahrstreifen von links zu bilden.

Slowakei:

  • Hier muss die Rettungsgasse bei zwei Fahrstreifen in der Mitte und auf Abschnitten mit mehr als zwei Fahrspuren zwischen der linken und der angrenzenden Fahrspur gebildet werden.

Slowenien:

  • Bei einem Stau muss eine Fahrspur frei bleiben. Sonst gelten dieselben Vorschriften wie in Österreich.

Spanien:

  • In Spanien gibt es keine Regelungen zur Bildung einer Rettungsgasse wie beispielsweise in Deutschland. Allerdings müssen Sie Einsatzkräften die Möglichkeit geben an Ihnen vorbeizufahren.

Tschechien:

  • Auf zweispurigen Fahrbahnen ist die Rettungsgasse mittig zu bilden. Ansonsten muss auf mehrspurigen Fahrbahnen wie in Österreich die Rettungsgasse zwischen der linken und der angrenzenden Spur gebildet werden.

Polen:

  • Auf einer zweispurigen Straße muss die Rettungsgasse mittig gebildet werden. Hat die Straße mehr als zwei Fahrbahnen in eine Richtung muss die Rettungsgasse zwischen der linken und den übrigen Fahrbahnen gebildet werden.

Bei einer Missachtung kann es zu Bußgeldern kommen:

Sollten Sie keine Rettungsgasse bilden, kann es in Deutschland zu saftigen Bußgeldern kommen. Bilden Sie keine Rettungsgasse zahlen Sie mindestens 200 Euro Strafe und bekommen zwei Punkte in Flensburg. Kommt es aufgrund von Ihnen zu einer Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung fallen die Strafen sogar noch strenger aus.

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Bei einer Behinderung werden 240 Euro fällig und zusätzlich bekommen Sie 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Bei einer Gefährdung werden sogar 280 Euro zusätzlich zu dem Fahrverbot und den zwei Punkten in Flensburg fällig. Sollte es zu einer Sachbeschädigung kommen, dann beträgt das Bußgeld schon 320 Euro und natürlich bekommen Sie auch zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot.

Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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