Dienstag , 7. Mai 2024
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Illegal: Scheinwerfer aufpolieren nicht erlaubt!

Lesezeit 3 Min.

Illegal: Scheinwerfer aufpolieren nicht erlaubt!

Vielen ist nicht bekannt, dass es Teile am Fahrzeug gibt, an die keine Anpassungen geschweige denn Änderungen vorgenommen werden dürfen. Die Regelung hierfür findet sich in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, kurz StVZO. Ein Teil dieser Ordnung bezieht sich auch auf die Scheinwerfer und wie diese zu polieren sind, da bei Fehlern schwerwiegende Folgen möglich sind.

Scheinwerferpolitur: die Gefahr

Durch das Polieren könnten die Scheinwerfer beispielsweise ermatten, was in einer schlechteren Erkennbarkeit im Straßenverkehr resultieren kann. Beim Polieren der Leuchten können zudem Einkerbungen und Rillen entstehen, die zu einem falschen Bruch vom Scheinwerferlicht führen. Diese Gefahren verbieten deshalb das Polieren, Schleifen, Versiegeln oder ähnliche Methoden. Da beim Aufarbeiten vom Kunststoff am Scheinwerfer auch immer etwas Material abgetragen wird, ist der Scheinwerfer anschließend nicht mehr im Originalzustand. In Deutschland benötigen die Scheinwerfer am Fahrzeug eine sogenannte Bauartgenehmigung, da sie diversen Anforderungen gerecht werden müssen. Doch eine Politur verändert die Bauart gemäß § 22a Nr.7 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.

Verlust der Betriebserlaubnis durch Aufarbeitung!

Die letztliche Entscheidung über die legale Inbetriebnahme des Fahrzeugs mit überarbeiteten Scheinwerfern trifft der TÜV. Für den Fall, dass die Abdeckscheiben des Scheinwerfers in die Bauartgenehmigung fallen (was in der Regel so ist), dürfen diese nicht durch Lackierungen, Beschichtungen oder anderen Bearbeitungen verändert werden. Wird es dennoch gemacht, dann verfällt die Bauartgenehmigung und der Scheinwerfer muss neu geprüft werden. Eine gesonderte Auszeichnung ist in diesem Fall erforderlich. Ein Scheinwerfer ist eine eigenständige, technische Einheit respektive Bauteil.

Dies bedeutet wiederum, dass Änderungen daran zum Erlöschen der Allgemeinen Betriebserlaubnis führen. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Gefahr besteht, bei der kommenden Hauptuntersuchung durchzufallen, sofern der Scheinwerfer in irgendeiner Form bearbeitet wurde. An dieser Stelle sei aber auch gesagt, dass es kaum nachzuvollziehen ist (wenn gut gemacht), ob ein Scheinwerfer aufpoliert wurde oder nicht. Dennoch empfiehlt es sich, die Leuchten durch neue oder gepflegte gebrauchte Ersatzteile zu ersetzen, anstatt diese zu polieren oder anderweitig zu bearbeiten.

Illegal: Scheinwerfer aufpolieren nicht erlaubt!

Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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