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Wechselkennzeichen – das muss man dazu wissen!

Lesezeit 8 Min.

Wechselkennzeichen – das muss man dazu wissen!

Wechselkennzeichen sind in vielen Ländern, darunter auch Deutschland, eine interessante Option für Fahrzeughalter, die mehrere Gefährte besitzen und diese abwechselnd nutzen möchten. In diesem Artikel werden wir uns ausführlich mit dem Thema Wechselkennzeichen beschäftigen, die Voraussetzungen, Vorteile, Nachteile und den Prozess der Beantragung und Nutzung erläutern.

Definition und Zweck

Ein Wechselkennzeichen ist ein Kfz-Kennzeichen, das für mehrere Fahrzeuge desselben Halters verwendet werden kann. Dabei dürfen die Fahrzeuge nur einzeln und abwechselnd im öffentlichen Verkehr bewegt werden. Ziel der Regelung ist es, Fahrzeugbesitzern, die mehrere Fahrzeuge haben, die Möglichkeit zu bieten, zum Teil die Kosten für Kfz-Steuer und Versicherung einzusparen, indem sie nur für ein Fahrzeug zahlen, statt für jedes einzeln. Dies kann besonders für Halter von Saisonfahrzeugen, Oldtimern oder Zweitfahrzeugen interessant sein.

Wechselkennzeichen – das muss man dazu wissen!
Wechselkennzeichen hinten

Voraussetzungen für Wechselkennzeichen

Um für das Wechselkennzeichen in Frage zu kommen, müssen die Fahrzeuge aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  1. Beide müssen demselben Fahrzeughalter gehören.
  2. Sie müssen in derselben Fahrzeugklasse sein (z. B. Pkw, Motorrad, Anhänger).
  3. Sie müssen in der gleichen Schadstoffklasse eingestuft sein.

Beantragung von Wechselkennzeichen

Um ein Wechselkennzeichen zu beantragen, muss der Fahrzeughalter die folgenden Schritte durchführen:

  1. Zulassungsstelle aufsuchen: Der Halter muss persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person die örtliche Zulassungsstelle aufsuchen, um die Wechselkennzeichen zu beantragen.
  2. Dokumente vorlegen: Der Halter muss alle notwendigen Dokumente vorlegen, wie z. B. Personalausweis, Fahrzeugbriefe, Fahrzeugscheine, Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) sowie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für beide Fahrzeuge.
  3. Gebühren bezahlen: Die Gebühren für die Wechselkennzeichen variieren je nach Bundesland und Fahrzeugart, liegen jedoch in der Regel zwischen 30 und 60 €.

Wechselkennzeichen – das muss man dazu wissen!

Vorteile von Wechselkennzeichen

  1. Kosteneinsparung: Der Hauptvorteil von Wechselkennzeichen besteht darin, dass Fahrzeughalter teils die Kosten für die Kfz-Steuer und die Versicherung einsparen können, da sie nur für ein Fahrzeug zahlen, statt für jedes einzeln.
  2. Umweltschutz: Wechselkennzeichen können auch einen Beitrag zum Umweltschutz leisten, indem sie dazu beitragen, den Fahrzeugbestand zu reduzieren und die Anzahl der im Verkehr befindlichen Fahrzeuge zu verringern.
  3. Flexibilität: Fahrzeughalter können mit Wechselkennzeichen bequem zwischen den Fahrzeugen wechseln und so je nach Bedarf das passende nutzen. Dies kann besonders bei saisonalen Gefährten, wie Cabrios oder Motorrädern, sowie bei Fahrzeugen mit unterschiedlichen Verwendungszwecken, wie Transportern oder Anhängern, von Vorteil sein.
  4. Erleichterte Verwaltung: Da nur ein Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge verwendet wird, kann das den Verwaltungsaufwand für den Halter reduzieren, insbesondere bei der An- und Abmeldung sowie bei der Aktualisierung von Versicherungs- und Steuerdaten.

Wechselkennzeichen – das muss man dazu wissen!

Nachteile von Wechselkennzeichen

  1. Einschränkung der Nutzung: Der größte Nachteil von Wechselkennzeichen ist die Einschränkung, dass die Fahrzeuge nur einzeln und abwechselnd im öffentlichen Verkehr bewegt werden dürfen. Dies bedeutet, dass nur ein Fahrzeug mit dem Wechselkennzeichen gleichzeitig genutzt werden kann, was in manchen Situationen, z. B. bei Familienausflügen oder Umzügen, unpraktisch sein kann.
  2. Zusätzliche Kosten: Obwohl Wechselkennzeichen Fahrzeughaltern dabei helfen können, Kosten bei Steuern und Versicherungen zu sparen, können sie auch mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Dazu gehören die Gebühren für die Beantragung und Umschreibung der Wechselkennzeichen sowie eventuelle Kosten für neue Kennzeichenhalter oder Adapter, um die Wechselkennzeichen an den Fahrzeugen befestigen zu können.
  3. Verfügbarkeit: Wechselkennzeichen sind nicht in allen Ländern verfügbar, und die Regelungen können sich von Land zu Land unterscheiden. In Deutschland beispielsweise sind Wechselkennzeichen für Pkws, Motorräder und Anhänger möglich, während in der Schweiz nur Pkws und Motorräder dafür infrage kommen.

Was beim Wechselkennzeichen für das Motorrad beachten?

Wechselkennzeichen ermöglichen Motorradbesitzern eine flexible Lösung, um mehrere Fahrzeuge unter einem Kennzeichen zu führen. Dabei gibt es jedoch einige wichtige Punkte, die bei der Nutzung von Wechselkennzeichen für Motorräder beachtet werden sollten.

  1. Fahrzeughalter und Kennzeichengröße: Wechselkennzeichen können nur für zwei Motorräder desselben Halters beantragt werden. Dabei müssen beide Motorräder die gleiche Kennzeichengröße besitzen, um das Wechselkennzeichen nutzen zu können.
  2. Fahrzeuge dürfen nicht gleichzeitig genutzt werden: Ein wichtiger Aspekt ist, dass die beiden Motorräder nicht gleichzeitig im Straßenverkehr bewegt werden dürfen. Das Wechselkennzeichen muss jeweils am aktuell genutzten Fahrzeug angebracht sein.
  3. Einsparung bei Kfz-Steuer und Versicherung: Eine der Hauptvorteile von Wechselkennzeichen ist die Möglichkeit, bei Kfz-Steuer und Versicherung zu sparen. Allerdings bieten nicht alle Versicherungen Tarife für Wechselkennzeichen an, sodass sich ein Vergleich der Angebote lohnt.
  4. Beantragung und Dokumente: Um ein Wechselkennzeichen für Motorräder zu erhalten, muss der Fahrzeughalter einen Antrag bei der zuständigen Zulassungsstelle stellen. Dafür sind die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II, eine gültige Hauptuntersuchung (HU), die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) und ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich.
  5. Länderspezifische Regelungen beachten: In Deutschland sind Wechselkennzeichen für Motorräder möglich, jedoch können einzelne Länder abweichende Regelungen haben. Daher ist es ratsam, sich bei der zuständigen Zulassungsstelle über die geltenden Vorschriften zu informieren.
  6. Korrekte Zulassung bei Wechsel der Fahrzeugteile: Beim Wechsel der Fahrzeugteile ist es wichtig, darauf zu achten, dass das Wechselkennzeichen korrekt am jeweils genutzten Motorrad angebracht ist. Andernfalls drohen Bußgelder bei Verstößen gegen die Zulassungsvorschriften.

Was beim Wechselkennzeichen für den Anhänger beachten?

Wechselkennzeichen für Anhänger können eine praktische Lösung sein, um mehrere Anhänger unter einem Kennzeichen zu führen. Hier sind einige wichtige Aspekte, die bei der Nutzung von Wechselkennzeichen für Anhänger beachtet werden sollten.

  1. Fahrzeughalter und Fahrzeugart: Wechselkennzeichen können nur für zwei Anhänger desselben Halters beantragt werden. Dabei müssen beide Anhänger der gleichen Fahrzeugart angehören, um das Wechselkennzeichen nutzen zu können.
  2. Einsparung bei Kfz-Steuer und Versicherung: Einer der Hauptvorteile von Wechselkennzeichen für den Trailer ist die Möglichkeit, bei Kfz-Steuer und Versicherung zu sparen. Allerdings bieten nicht alle Versicherungen Tarife für Wechselkennzeichen an, sodass sich ein Vergleich der Angebote lohnt.
  3. Beantragung und Dokumente: Um ein Wechselkennzeichen für den Anhänger zu erhalten, muss der Halter einen Antrag bei der zuständigen Zulassungsstelle stellen. Dafür sind die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II, eine gültige Hauptuntersuchung (HU) oder Sicherheitsprüfung (SP), die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) und ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich.
  4. Länderspezifische Regelungen beachten: In Deutschland sind Wechselkennzeichen für den Anhänger möglich, jedoch können andere Länder abweichende Regelungen haben. Daher ist es ratsam, sich bei der zuständigen Zulassungsstelle über die geltenden Vorschriften zu informieren.
  5. Korrekte Zulassung bei Wechsel der Fahrzeugteile: Beim Wechsel der Anhänger ist es wichtig, darauf zu achten, dass das Wechselkennzeichen korrekt am jeweils genutzten Anhänger angebracht ist. Andernfalls drohen Bußgelder bei Verstößen gegen die Zulassungsvorschriften.

Sind Wechselkennzeichen für Oldtimer möglich?

Ja, Wechselkennzeichen sind auch für Oldtimer möglich, sofern diese die Voraussetzungen für eine Zulassung als historisches Fahrzeug erfüllen. Wenn ein Oldtimer diese Voraussetzungen erfüllt, kann er genauso wie andere Fahrzeuge als Wechselkennzeichen zugelassen werden. Beachten Sie jedoch, dass es möglicherweise spezielle Regelungen für historische Fahrzeuge gibt, die je nach Land oder Region variieren können. Es ist daher empfehlenswert, sich bei der zuständigen Zulassungsstelle über die spezifischen Anforderungen zu informieren.

Welche Kennzeichen gibt es nicht als Wechselkennzeichen?

In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Kennzeichen, die nicht als Wechselkennzeichen genutzt werden können. Einige Beispiele sind:

  1. Rote Kennzeichen (auch Händlerkennzeichen genannt): Diese Kennzeichen sind spezielle Kennzeichen, die von Autohändlern oder Werkstätten genutzt werden, um Fahrzeuge zu Probefahrten oder zu Überführungszwecken zu bewegen. Sie sind nicht als Wechselkennzeichen verfügbar.
  2. Saisonkennzeichen: Saisonkennzeichen sind Kennzeichen, die für eine bestimmte Zeit im Jahr gelten, in der das Fahrzeug genutzt werden darf. Sie sind nicht als Wechselkennzeichen verfügbar.
  3. Kurzzeitkennzeichen: Kurzzeitkennzeichen sind Kennzeichen, die für eine begrenzte Zeit (in der Regel maximal fünf Tage) genutzt werden können, um ein nicht zugelassenes Fahrzeug z.B. zu überführen oder zum TÜV zu fahren. Sie sind nicht als Wechselkennzeichen verfügbar.
  4. Zollkennzeichen: Zollkennzeichen werden von Unternehmen oder Personen genutzt, die Waren aus dem Ausland nach Deutschland importieren oder aus Deutschland ausführen. Sie sind nicht als Wechselkennzeichen verfügbar.
  5. Exportkennzeichen: Exportkennzeichen sind Kennzeichen, die für die Überführung von Fahrzeugen ins Ausland genutzt werden. Sie sind nicht als Wechselkennzeichen verfügbar.
  6. Elektro-Kennzeichen: Elektro-Kennzeichen sind Kennzeichen, die für reine Elektrofahrzeuge genutzt werden. Sie sind nicht als Wechselkennzeichen verfügbar.

Wo muss ich Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen parken?

Es ist zu beachten, dass das ungenutzte Fahrzeuge nicht auf öffentlichen Straßen abgestellt werden darf. Es ist nur das Fahrzeug mit dem kompletten und gültigen Nummernschild zugelassen. Wenn ein Fahrzeug mit einem unvollständigen Wechselkennzeichen auf einer öffentlichen Straße geparkt wird, kann ein Bußgeld in Höhe von 40 € sowie ein Punkt in Flensburg drohen. Auch beim Fahren mit einem unvollständigen Wechselkennzeichen ist Vorsicht geboten. Hierbei kann ebenfalls ein Punkt und ein Bußgeld in Höhe von 50 € verhängt werden.

zusammenfassende Infos zum Wechselkennzeichen

  • Wechselkennzeichen gelten für zwei Fahrzeuge desselben Fahrzeughalters
  • die Fahrzeuge müssen gleiche Abmessungen der Kennzeichen haben
  • die Fahrzeuge dürfen nicht gleichzeitig im Verkehr bewegt werden
  • eine Einsparung bei Kfz-Steuer und Versicherung ist möglich
  • Erleichterte Verwaltung durch einheitliches Kennzeichen
  • Wechselkennzeichen sind in Deutschland für Pkws, Motorräder und Anhänger möglich
  • Beantragung bei der Zulassungsstelle erforderlich
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II, gültige HU, eVB-Nummer und Ausweis werden benötigt
  • Einzelne Bundesländer können abweichende Regelungen haben
  • Nicht alle Versicherungen bieten Tarife für Wechselkennzeichen an
  • Wichtig: Bei Wechsel der Fahrzeugteile unbedingt auf korrekte Zulassung achten, sonst drohen Bußgelder

Fazit

Wechselkennzeichen können für Halter, die mehrere Fahrzeuge besitzen und diese abwechselnd nutzen möchten, eine Option sein. Sie ermöglichen Kosten für Kfz-Steuer und Versicherung einzusparen und gleichzeitig von der Flexibilität zu profitieren, je nach Bedarf das passende Fahrzeug zu nutzen. Allerdings sind sie mit Einschränkungen und teils mit zusätzlichen Kosten verbunden, sodass der Halter abwägen sollte, ob das Wechselkennzeichen für die individuelle Situation geeignet ist.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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