Während die konventionelle Kfz-Versicherung lediglich sogenannte Haftpflichtschäden abdeckt, deckt die Kasko auch Schäden ab, die aufgrund der Witterung, durch Wildunfälle, durch Vandalismus oder gar durch Selbstverschulden entstanden sind. Viele fragen sich nun aber, wie es um eventuelles Zubehör steht. Bei einer Teil- oder Vollkaskoversicherung wird gestohlenes Zubehör von Seiten der Versicherung gedeckt. Allerdings gilt das nicht für alle Arten, die es an Zubehör gibt. Hierbei gibt es spezielle Bedingungen und nur bestimmtes Zubehör wird erstattet. Wie es nun genau um die Erstattung von jeglichem Zubehör steht, möchten wir von tuningblog Ihnen in diesem Artikel genauer erklären.
Zubehör und die Kasko
Bei welchen Arten von Zubehör ist also mit einer Erstattung seitens der Versicherung zu rechnen? Allgemein gilt, dass lediglich jene Zubehörteile durch den Versicherungsschutz abgedeckt werden, die über eine Straßenzulassung verfügen – das ist beispielsweise bei speziellen Felgen der Fall, die nicht der Serie entsprechen. Also die teure Schmiedefelge ist versichert, wenn sie in die Fahrzeugpapiere ordnungsgemäß eingetragen ist oder mittels ABE zur Verwendung am versicherten Fahrzeug freigegeben ist. Zubehör, welches über keine Zulassung verfügt, darf aber selbstverständlich unabhängig vom Versicherungsschutz so oder so nicht im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden. Des Weiteren macht die Versicherung Unterschiede abhängig von der Art des Zubehörs, um das es sich handelt. Hier kommt es zum Beispiel darauf an, ob das Zubehör eine feste Verbindung zum Auto aufweist, ob es nachträglich montiert wurde, oder ob es sich einfach lose im Fahrzeug befindet.
Gern geklaut: Airbag, Katalysator, Navigationssystem
Zu fest verbauten Zubehörteilen gehören beispielsweise das eingebaute Navi, eine Anhängerkupplung, der Katalysator (wird gern geklaut), die Airbags oder auch nicht serienmäßige Teile des Fahrwerks sowie die Lautsprecher im Inneren. Hier wird im Normalfall der Neuwert erstattet. Für Zubehör, welches erst im Nachhinein eingebaut wurde, gilt: Dieses ist nicht unbedingt mitversichert. Hier kommt es auf die vertraglich vereinbarten Konditionen an – mittlerweile gibt es hier aber oft eine Deckungssumme für „Sonderzubehör„. Dann werden oft Kosten von bis zu 3.000 Euro erstattet. Hier empfiehlt es sich jedoch, vor Abschluss eines Vertrags die verschiedenen Versicherungen zu vergleichen und genau nachzufragen, ob eine solche Klausel zur Deckung von eventuellem Sonderzubehör gegeben ist.
Anders sieht die Sache übrigens aus, wenn Ihnen lose Gegenstände wie zum Beispiel Ihr Handy, Ihr Laptop, die portable Spielekonsole vom Kind oder auch die Handtasche oder der Rucksack aus dem Auto gestohlen werden. So wird meistens zwar der Schaden, der durch den Einbruch an sich entstanden ist, von der Versicherung übernommen, jedoch werden solche losen Gegenstände nicht erstattet. Darunter fallen auch mobile Navigationssysteme, die viele Fahrer, die nicht über ein fest verbautes Navigationssystem im Fahrzeug verfügen, montieren. In diesem Fall könnte womöglich aber eine Erstattung über die Hausratversicherung erfolgen, welche oft jedoch nicht den kompletten Schaden deckt, oder gar Leistungen aufgrund von grober Fahrlässigkeit kürzt.
Ist es möglich, zusätzliches Zubehör zu versichern?
Wenn Sie über teures Zubehör verfügen, welches nicht vertraglich gedeckt ist, können Sie dieses bei nahezu allen Versicherungen mitversichern, was dann natürlich in höheren Kosten resultiert. Hierfür ist meistens eine Liste erforderlich, auf der alle Zubehörteile mitsamt ihrem Neupreis einsehbar sind. Daher gilt wie bereits erwähnt: Informieren Sie sich vor Abschluss eines Vertrags darüber, welche Teile sowieso schon abgedeckt sind und welche nicht.
Ihr plant den Kauf von einem neuen Auto und sucht deshalb eine Finanzierung? Oder soll das modifizierte Schätzchen samt Anbauteile einfach bestmöglich versichert sein? Dann ist unsere Kredit, Finanzierung, Leasing, Versicherung & Co.-Kategorie genau die richtige Anlaufstelle um sich zu informieren. Und auch günstige Finanzierungen für Zubehör-Parts gibt es. Ist der neue Schmiederadsatz, das geplante Airride-Luftfahrwerk oder die gewünschte Folierung zu teuer? Dann hilft eventuell eine kleine Finanzierung dabei, die Modifikation am Fahrzeug zu realisieren. Und auch das Thema Leasing oder der Fahrzeugverkauf kommen hier nicht zu kurz. Klickt Euch doch einfach durch die Beiträge und erhaltet die Antwort auf Eure Fragen.
Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen!
tuningblog hat unzählige Beiträge rund um das Thema Kredit, Finanzierung, Leasing, Versicherung & Co. auf Lager. Wollt Ihr sie alle sehen? Klickt einfach HIER und schaut Euch um. Folgend ein Auszug der letzten Beiträge aus dieser Kategorie:
„tuningblog.eu“ – zum Thema Autotuning und Auto-Styling halten wir Euch mit unserem Tuning-Magazin immer auf dem Laufenden und präsentieren Euch täglich die aktuellsten getunten Fahrzeuge aus aller Welt. Am besten Ihr abonniert unseren Feed und werdet so automatisch informiert, sobald es zu diesem Beitrag etwas Neues gibt, und natürlich auch zu allen anderen Beiträgen.