Eine Unterbodenbeleuchtung ist im deutschen Straßenverkehr nicht zulässig, angeboten wird sie trotzdem. Sie kann aber auf abgeschlossenen Geländen wie zum Beispiel im Rennsport und Offroad-Bereich verwendet werden. Unter anderem kommen extrem starke Letronix-LEDs zum Einsatz, die sich perfekt – allerdings abseits der StVZO – für Showzwecke eignen.
Spezielle Tuning-Optik mit Letronix
Gerade die Letronix-Unterbodenbeleuchtung verleiht dem Fahrzeug eine Tuning-Optik wie beispielsweise in „The Fast-and the Furious“. Es gibt dazu eine kabellose Fernbedienung, das Auto kann nach unten weißes, blaues, rotes, grünes oder auch RGB-Multicolor Licht abstrahlen. Das finden die meisten Tuner sehr schick, zudem ist die Montage leicht. Leider erlaubt die deutsche StVZO so etwas nicht, sie gestattet nur weißes Licht nach vorn und bei den Rückfahrscheinwerfern, gelbes Blinklicht sowie rotes Licht für die Bremsleuchten und das Rücklicht. Eine amtliche Zulassung für Unterbodenleuchten gibt es dementsprechend nicht, sie sind illegal.
Warum ist die deutsche StVZO mit der Unterbodenbeleuchtung so streng?
Der deutsche Gesetzgeber geht davon aus, dass dieses Licht andere Verkehrsteilnehmer irritieren könnte und daher eine Gefahr darstellt. Wer damit im öffentlichen Straßenverkehr erwischt wird, zahlt ein Bußgeld, erhält Punkte in Flensburg und verliert die Betriebserlaubnis für den Wagen. Sollte es zu einem Unfall aufgrund des Lichts kommen, könnten dem Fahrer sogar strafrechtlichen Konsequenzen drohen. Auch seinen Versicherungsschutz ist er los. Daher sollten private Bastler sehr vorsichtig sein und sich zum Einbau lieber in einer Tuning-Werkstatt beraten lassen. Diese erklärt ihm auch, was er mit der Unterbodenbeleuchtung anstellen kann und wann er sie per Fernbedienung vielleicht doch einmal anschalten darf – zum Beispiel bei einer Vorführung auf rein privatem Gelände. Es ist auch möglich, mit einer speziellen Schaltung die Unterbodenbeleuchtung so anzusteuern, dass sie nur leuchtet, wenn die Fahrertür geöffnet wird. Dann kann das Auto sich leuchtend praktisch nicht bewegen, wenn der Fahrer nicht gerade mit geöffneter Tür unterwegs sein will.
Unterbodenbeleuchtungen auf Automessen
Da es die Unterbodenbeleuchtungen gibt, die in anderen Staaten wie den USA übrigens nicht so restriktiv betrachtet werden, können sie auch verbaut und zum Beispiel auf Messen am überwiegend stehenden Fahrzeug vorgeführt werden. Für den Einbau muss der Platz am Unterboden ausgemessen werden, um dann zu entscheiden, welche Art von Leuchten (bevorzugt LEDs) in welcher Zahl und in welchen Farben angebracht werden. Im Jahr 2018 werden fast ausschließlich LEDs verwendet, weil sich diese Technik aufgrund ihrer Leuchtstärke, Langlebigkeit und Farbenvielfalt durchgesetzt hat. Die Lichter erhalten ihren Strom meistens aus dem Zigarettenanzünder, Einbausets werden mitgeliefert. Die Farbenvielfalt ist grenzenlos, der Effekt begeistert jeden. Übrigens: Welche Strafen im Falle einer falsch aktivierten oder nicht aktivierten Beleuchtung drohen, könnt ihr in unserem großen Beitrag zum Thema „Licht am Auto: Funktion, Vorschriften, Bußgelder“ nachlesen.
Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen.
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