Wer sein Auto optisch aufwerten und individualisieren möchte, greift häufig auf Autosticker zurück. Denn diese Gadgets machen nicht nur einiges her, sondern sind in den meisten Fällen auch überaus Budget-freundlich. Allerdings unterliegen manche der stylishen Kleber einer Genehmigungspflicht. Autosticker eignen sich dank der vielen unterschiedlichen Motive gut, um das eigene Auto kostenfreundlich zu individualisieren und zu „tunen“. Wer den Look seines Fahrzeugs jedoch mit einem größeren Kleber aufpeppen möchte, sollte dabei einige Regeln unbedingt beachten.
Hierauf sollten Sie unbedingt achten:
- Freie Sicht voraus: Der Fahrer muss immer gute und freie Sicht haben. Die freie Sicht sollte deshalb keinesfalls durch eine Folie behindert werden. Wer trotzdem eine Folie auf dem Fenster anbringen möchte, benötigt eine Bauartgenehmigung, sofern der Kleber ein Viertel der Fensterfläche beziehungsweise mehr als 0,1 Quadratmeter einnimmt. Liegt diese Genehmigung nicht vor, erlischt die Betriebserlaubnis für das Auto. In den meisten Fällen erhalten die Autofans diese Bauartgenehmigung beim Kauf der Folie. Sollte dies nicht der Fall sein, sollten die Scheiben am besten frei bleiben. Mehr Infos dazu gibt es in unserem Beitrag „Tipp: Sonnenblendstreifen erlaubt? Wir sagen es Euch!„.
- Bei der Wahl der Autosticker sind der Fantasie nahezu keine Grenzen gesetzt. Lediglich verfassungsfeindliche Symbole oder Ähnliches sind verboten. Darüber hinaus dürfen die Sticker niemanden beleidigen.
- Nach § 30 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung dürfen Fahrzeuge nur dann betrieben werden, wenn sie so gebaut beziehungsweise ausgerüstet sind, dass durch ihren verkehrsüblichen Betrieb niemand über das unvermeidbare Maß hinaus geschädigt oder gefährdet wird. Aus diesem Grund dürfen Autoaufkleber nicht auf Scheinwerfern oder Außenspiegeln angebracht werden.
Im Zweifelsfall geht schon aus Eigeninteresse die Verkehrssicherheit auch beim Thema Autosticker vor. Deshalb sollten alle, die sich bezüglich ihrer Autoaufkleber noch nicht komplett sicher sind, beim TÜV nachfragen und sich beraten lassen.
Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.
tuningblog.eu hat noch jede Menge anderer Artikel rund um das Thema Auto & Tuning auf Lager. Wollt Ihr sie alle sehen? Klickt einfach HIER und schaut Euch um. Aber auch geplante Gesetzesänderungen, Verstöße im Straßenverkehr, aktuelle Regelungen im Bereich der STVO oder zum Thema Prüfstellen möchten wir Euch regelmäßig informieren. Alles dazu findet Ihr in der Kategorie „Prüfstellen, Gesetze, Vergehen, Infos„. Folgend ein Auszug der letzten Infos dazu:
USA: Was bedeutet legales Cannabis für die Verkehrssicherheit? |
„tuningblog.eu“ – zum Thema Autotuning und Auto-Styling halten wir Euch mit unserem Tuning-Magazin immer auf dem Laufenden und präsentieren Euch täglich die aktuellsten getunten Fahrzeuge aus aller Welt. Am besten Ihr abonniert unseren Feed und werdet so automatisch informiert, sobald es zu diesem Beitrag etwas Neues gibt, und natürlich auch zu allen anderen Beiträgen.