Grundsätzlich ist mit Bußgeldern beim Parken an einer Kreuzung zu rechnen, wenn dabei kein Abstand eingehalten wird. Durch das Beachten der Fünf-Meter-Regel schützen Sie sich aber vor Bußgeldern. Dabei soll beim Parken an einer Kreuzung fünf Meter Abstand zum Schnittpunkt der Kreuzungsstraßen eingehalten werden. Hält man von der Ecke in beide Richtungen gemessen einen Abstand von mindestens fünf Metern ein, ist nicht mit Bußgeldern zu rechnen.
Falschparken wird teuer bestraft
Das einfache zu dicht an einer Kreuzung parken wird mit einem geringen Bußgeld von 10 Euro bestraft. Behindert man dabei allerdings Verkehrsteilnehmer, weil man beispielsweise auf einem Fußgängerüberweg parkt, erhöht sich das Bußgeld auf 15 Euro. Steht man sogar über eine Stunde mit Behinderung an dieser Stelle, so werden vielleicht bald 35 € fällig. Abgeschleppt wird man in der Regel für ein solches Vergehen nur, wenn man andere geparkte Fahrzeuge erheblich behindert. Die Kosten hierfür variieren sehr stark, es muss aber mit einer deutlich höheren Summe gerechnet werden.
bis zu 60 Euro für das Falschparken
Und die Bußgelder für das Falschparken werden in Zukunft noch teurer. Der neue Bußgeldkatalog sieht nämlich vor, dass Falschparker nach Inkrafttreten der neuen Regelungen mit bis zu 60 Euro rechnen müssen. Am 17. September möchte sich der Bundesrat mit dem neuen Bußgeldkatalog auseinandersetzen. Tritt dieser in Kraft, ist mit hohen Bußgeldern bei Verstößen gegen das Verkehrsrecht zu rechnen. Damit Sie auch in Zukunft keine hohen Strafen zahlen müssen, sollten Sie die Fünf-Meter-Regel verinnerlichen und anwenden.
Strafen für Falschparken
Folgend die Bußgeldtabelle, wie teuer ein Strafzettel für das Falschparken nach dem Beschluss des neuen Bußgeldkatalogs werden kann.
Vergehen | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
am folgenden Ort geparkt: – unübersichtliche Straßenstelle – scharfe Kurve – auf Fußgängerüberweg – 5 m vor/10 m nach Lichtzeichen – im Halteverbot |
15 € | ||
… inklusive Behinderung | 25 € | ||
… über 1 Std. | 25 € | ||
… über 1 Std. inklusive Behinderung | 35 € | ||
Auf Geh- oder Radweg geparkt | 20 € | ||
… inklusive Behinderung | 30 € | ||
… über 1 Std. | 30 € | ||
… über 1 Std. inklusive Behinderung | 35 € | ||
An engen Stellen geparkt, so dass Rettungsfahrzeuge behindert wurden |
60 € | 1 | |
geparkt vor oder in Feuerwehrzufahrt | 35 € | ||
… und Einsatzfahrzeuge behindert | 65 € | 1 | |
auf Sperrflächen geparkt | 25 € | ||
… inklusive Behinderung | 25 € | ||
… über 15 Min. | 30 € | ||
… über 15 Min. inklusive Behinderung | 35 € | ||
in zweiter Reihe geparkt | 20 € | ||
unzulässiges Parken (verkehrsberuhigte Zone) |
10 € | ||
… inklusive Behinderung | 15 € | ||
… über 3 Std. | 20 € | ||
… über 3 Std. inklusive Behinderung | 30 € | ||
An folgendem Ort geparkt: 5 m vor einer Kreuzung/Einmündung vor Grundstücksein- und -ausfahrten Bereich von Haltestelle / Taxistand vor / hinter Andreaskreuzen über Schachtdeckeln |
10 € | ||
… inklusive Behinderung | 15 € | ||
… über 3 Std. | 20 € | ||
… über 3 Std. inklusive Behinderung | 30 € | ||
ohne Parkscheibe / Parkschein geparkt Überschreiten der Parkdauer um… |
|||
… bis zu 30 Minuten | 10 € | ||
… bis zu 1 Std. | 15 € | ||
… bis zu 2 Std. | 20 € | ||
… bis zu 3 Std. | 25 € | ||
… über 3 Std. | 30 € | ||
auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt |
35 € | ||
nicht platzsparend geparkt | 10 € | ||
Parklücke Berechtigten weggenommen |
10 € | ||
im Fußgängebereich / Verbotszonen (PKW) geparkt |
30 € | ||
… inklusive Behinderung | 35 € | ||
… über 3 Std. | 35 € | ||
Abfahrtsweg anderes Kfz zugeparkt | 20 € | ||
Unberechtigt in Nothalte- oder Pannenbucht geparkt |
25 € | ||
im geschützten Bereich geparkt (in nicht zugelassenem Zeitraum mit Kfz über 7,5 t od. Anhänger über 2 t) |
30 € | ||
Über zwei Wochen Anhänger ohne Zugfahrzeug geparkt |
20 € | ||
Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt |
25 € | ||
… inklusive Behinderung | 35 € | ||
Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen geparkt |
70 € | 1 |
Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.
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