Montag , 6. Mai 2024
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Schützt vorm Bußgeld: Das ist die Fünf-Meter-Regel!

Lesezeit 4 Min.

Schützt vorm Bußgeld: Das ist die Fünf-Meter-Regel!

Grundsätzlich ist mit Bußgeldern beim Parken an einer Kreuzung zu rechnen, wenn dabei kein Abstand eingehalten wird. Durch das Beachten der Fünf-Meter-Regel schützen Sie sich aber vor Bußgeldern. Dabei soll beim Parken an einer Kreuzung fünf Meter Abstand zum Schnittpunkt der Kreuzungsstraßen eingehalten werden. Hält man von der Ecke in beide Richtungen gemessen einen Abstand von mindestens fünf Metern ein, ist nicht mit Bußgeldern zu rechnen.

Falschparken wird teuer bestraft

Das einfache zu dicht an einer Kreuzung parken wird mit einem geringen Bußgeld von 10 Euro bestraft. Behindert man dabei allerdings Verkehrsteilnehmer, weil man beispielsweise auf einem Fußgängerüberweg parkt, erhöht sich das Bußgeld auf 15 Euro. Steht man sogar über eine Stunde mit Behin­­derung an dieser Stelle, so werden vielleicht bald 35 € fällig. Abgeschleppt wird man in der Regel für ein solches Vergehen nur, wenn man andere geparkte Fahrzeuge erheblich behindert. Die Kosten hierfür variieren sehr stark, es muss aber mit einer deutlich höheren Summe gerechnet werden.

Schützt vorm Bußgeld: Das ist die Fünf-Meter-Regel!

bis zu 60 Euro für das Falschparken

Und die Bußgelder für das Falschparken werden in Zukunft noch teurer. Der neue Bußgeldkatalog sieht nämlich vor, dass Falschparker nach Inkrafttreten der neuen Regelungen mit bis zu 60 Euro rechnen müssen. Am 17. September möchte sich der Bundesrat mit dem neuen Bußgeldkatalog auseinandersetzen. Tritt dieser in Kraft, ist mit hohen Bußgeldern bei Verstößen gegen das Verkehrsrecht zu rechnen. Damit Sie auch in Zukunft keine hohen Strafen zahlen müssen, sollten Sie die Fünf-Meter-Regel verinnerlichen und anwenden.

Schützt vorm Bußgeld: Das ist die Fünf-Meter-Regel!

Strafen für Falschparken

Folgend die Bußgeldtabelle, wie teuer ein Strafzettel für das Falschparken nach dem Beschluss des neuen Bußgeldkatalogs werden kann.

Vergehen Bußgeld Punkte Fahrverbot
am folgen­­den Ort geparkt:
– unüber­­sichtliche Straßen­­­stelle
– scharfe Kurve
– auf Fuß­gän­­ger­über­­weg
– 5 m vor/10 m nach Licht­­­zeichen
– im Halte­­verbot
15 €
… inklusive Behin­derung 25 €
… über 1 Std. 25 €
… über 1 Std. inklusive Behin­­derung 35 €
Auf Geh- oder Radweg geparkt 20 €
… inklusive Behin­derung 30 €
… über 1 Std. 30 €
… über 1 Std. inklusive Behin­­derung 35 €
An engen Stel­­len geparkt, so dass
Rettungs­­fahr­­zeuge behin­­dert wur­­den
60 € 1
geparkt vor oder in Feuer­­wehr­zu­­fahrt 35 €
… und Einsatz­­­fahr­­zeuge behindert 65 € 1
auf Sperr­­flächen geparkt 25 €
… inklusive Behin­derung 25 €
… über 15 Min. 30 €
… über 15 Min. inklusive Behin­­derung 35 €
in zweiter Reihe geparkt 20 €
unzu­­­läss­­iges Parken
(verkehrs­­­beruhig­­te Zone)
10 €
… inklusive Behin­derung 15 €
… über 3 Std. 20 €
… über 3 Std. inklusive Behin­­derung 30 €
An folgen­dem Ort geparkt:
5 m vor einer Kreu­zung/Einmün­dung
vor Grund­­­stücksein- und -aus­­fahrten
Bereich von Halte­­­stelle / Taxi­­­stand
vor / hinter Andreas­­­kreuzen
über Schacht­­deckeln
10 €
… inklusive Behin­derung 15 €
… über 3 Std. 20 €
… über 3 Std. inklusive Behin­­derung 30 €
ohne Park­­scheibe / Park­­schein geparkt
Über­­schreiten der Park­­dauer um…
… bis zu 30 Mi­nu­ten 10 €
… bis zu 1 Std. 15 €
… bis zu 2 Std. 20 €
… bis zu 3 Std. 25 €
… über 3 Std. 30 €
auf Schwer­­be­hinder­­ten-Park­­platz
geparkt
35 €
nicht platz­s­­parend geparkt 10 €
Park­­lücke Berech­­­tigten
wegge­­nom­men
10 €
im Fuß­­gänge­­­berei­­ch / Verbots­­­zonen
(PKW) geparkt
30 €
… inklusive Behin­derung 35 €
… über 3 Std. 35 €
Ab­­fahrts­­­weg anderes Kfz zuge­parkt 20 €
Unbe­­rechtigt in Not­­halte-
oder Pannen­­bucht geparkt
25 €
im geschüt­­zten Bereich geparkt
(in nicht zugelas­­senem Zeitraum
mit Kfz über 7,5 t od. An­­hänger
über 2 t)
30 €
Über zwei Wochen
An­­hänger ohne Zug­­fahr­zeug
ge­­parkt
20 €
Im Fahr­­raum von Schie­­nen­fahr­­zeugen
geparkt
25 €
… inklusive Behin­derung 35 €
Auf Auto­­­bahnen oder
Kraft­­fahr­­­straßen geparkt
70 € 1

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Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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