Die meisten Nutzer eines Fahrzeugs halten sich an die geltende Verkehrsregeln, fahren verantwortungsbewusst und rücksichtsvoll. Es gibt aber leider auch Ausnahmen! Mit zunehmender Häufigkeit kommt es nämlich auf öffentlichen Verkehrswegen zu gefährlichen Autorennen mit teils extrem hohen Geschwindigkeiten. Im schlimmsten Fall endet ein solches Rennen sogar tödlich. Seit 2017 wird die Teilnahme an verbotenen Kraftfahrzeugrennen gemäß § 315d Abs. 1 des Strafgesetzbuches (StGB) als Straftat gewertet (vorher war es laut § 29 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) eine Ordnungswidrigkeit). Demnach können sowohl Teilnehmende als auch die Veranstalter mit empfindlichen Geldstrafen oder einer bis zu zweijährigen Haftstrafe rechnen.
Konsequenzen der Teilnahme!
Laut einem der führenden Automobilclubs in Deutschland, dem ADAC, sei die Hauptintention bei solchen illegalen Rennveranstaltungen insbesondere das Gefühl von „Wettbewerb und Geschwindigkeit„. Voraussetzung hierfür seien mindestens zwei Teilnehmer, wobei die Länge der gefahrenen Strecke hierbei keine Rolle spiele. Typische Indizien für „verbotene Kraftfahrzeugrennen“ seien unter anderem ein zeitgleicher Start, ein riskanter Fahrstil, gemeinsame Etappenziele, Zeitmessungen sowie die Verwendung hochmotorisierter Kraftfahrzeuge. Laut Gesetzgebung gibt es jedoch eine weitere Besonderheit, nämlich den Tatbestand des sogenannten „Alleinrasens“ genauer gesagt des „Einzelrennens„. Gemäß § 315d, Absatz 3 wird demnach ebenso unter Strafe gestellt, wenn ein Fahrer sich „mit nicht angepasster Geschwindigkeit (…) grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen.“
Anfang des Jahres 2022 machte ein Besitzer eines Bugatti-Chiron Schlagzeilen, als dieser mit 417 km/h über die Autobahn A2 gefahren ist. Das Bundesverkehrsministerium prüfte diesen Sachverhalt und bezog sich dabei unter anderem auf § 1 der Straßenverkehrsordnung (STVO). Dieser besagt, dass Verkehrsteilnehmer sich so zu verhalten haben, dass „kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ Da der Bugatti-Fahrer jedoch stets die Kontrolle über sein Fahrzeug behielt und der Streckenabschnitt zu dieser Zeit wenig befahren war und zudem kein Tempolimit vorgeschrieben war, wurde in diesem Falle nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
Bußgeldkatalog: illegale Autorennen
Tatvorwurf | Punkte | Strafe |
---|---|---|
Sie veranstalteten oder nahmen als Kraftfahrer an einem verbotenen Autorennen teil. | 3 | Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe; Fahrerlaubnisentzug |
…mit Gefährdung | 3 | Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe; Fahrerlaubnisentzug |
…mit Personenschaden | 3 | Freiheitsstrafe von 1 bis zu 10 Jahren; in minder schweren Fällen von 6 Monaten bis zu 5 Jahren; Fahrerlaubnisentzug |
Illegales Straßenrennen – Verurteilung wegen Mordes?
Das Strafmaß für illegale Autorennen kann jedoch auch weitaus höher ausfallen. Werden andere Menschen in Gefahr gebracht oder fremde Dinge von bedeutendem Wert gefährdet, können Haftstrafen bis zu 5 Jahren drohen. Sollten dabei auch noch Menschen schwer verletzt oder gar, getötet werden, können sogar Haftstrafen bis zu 10 Jahren verhängt werden. „Raser“ können sogar wegen Mordes verurteilt werden und das finden wir auch gut so. Das bekannteste Urteil hierzu bezieht sich auf einen Fall wegen eines illegalen Autorennens am Berliner Kurfürstendamm. Die Polizei ist zudem dazu berechtigt „teilnehmende“ Fahrzeuge zu beschlagnahmen oder das Fahrzeug gemäß § 315 f StGB in Gänze einzuziehen. Dies hätte zur Folge, dass das Eigentum an dem betroffenen Fahrzeug an den Staat übergeht.
Führt ein illegales Autorennen zu einer MPU?
- Nicht zwangsläufig, aber prinzipiell JA. Dann stellt die Fahrerlaubnisbehörde durch die Teilnahme an einem illegalen Autorennen die Fahreignung des Lenkers in Frage, dann kann eine MPU mit der Pflicht zur Teilnahme angeordnet werden, selbst dann, wenn noch nicht acht Punkte erreicht sind.
Sind zivilrechtliche Folgen denkbar?
- Führ ein illegales Autorennen zum Unfall, dann kann das teuer werden. Entstehen Personenschäden oder Sachbeschädigungen zwischen den Kontrahenten, dann ist in der Regel keine Möglichkeit vorhanden, den Schaden zu regulieren. Soll heißen, jeder bleibt auf seinen Kosten sitzen. Fast immer scheidet eine wechselseitige Haftung aus. Zwar gibt es einige wenige Möglichkeiten, wirklich sicher sind diese aber nicht. Die Haftpflichtversicherung ist von der Leistungspflicht in dieser Situation befreit, denn die Teilnahme an einem illegalen Autorennen führt nach gängiger Rechtsprechung zu einer Haftungsfreistellung der Versicherung.
Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.
tuningblog.eu hat noch jede Menge anderer Artikel rund um das Thema Auto & Tuning auf Lager. Wollt Ihr sie alle sehen? Klickt einfach HIER und schaut Euch um. Aber auch geplante Gesetzesänderungen, Verstöße im Straßenverkehr, aktuelle Regelungen im Bereich der STVO oder zum Thema Prüfstellen möchten wir Euch regelmäßig informieren. Alles dazu findet Ihr in der Kategorie „Prüfstellen, Gesetze, Vergehen, Infos„. Klickt einen der folgenden Beiträge an!