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Tödlicher Crash auf der A66: Welche Strafen kommen auf Raser zu?

Lesezeit 4 Min.
Tödlicher Crash auf der A66: Welche Strafen kommen auf Raser zu?
Screenshot Privatvideo

Auf der A66 in Hessen kam es vor etwas mehr als einer Woche zu einem tödlichen Unfall, verursacht wahrscheinlich durch ein illegales Autorennen. Der Vorfall sorgte für landesweiten Aufruhr und es wurde gefordert, dass die Täter harte Strafen erhalten. Der Vorwurf ist, so scheint es, Mord. Doch nun stellt sich auch die Frage: Ändert sich aufgrund dieses Vorfalls vielleicht sogar der Bußgeldkatalog?

Haftbefehl gegen Fahrer erlassen

Tödlicher Crash auf der A66: Welche Strafen kommen auf Raser zu?

Gegen die drei beteiligten Fahrern wurde seitens der Staatsanwaltschaft Haftbefehl erlassen. Der Vorwurf: Mord aus niedrigen Beweggründen. Nach einem der drei Männer, 34 Jahre alt und ohne festen Wohnsitz, wurde bis vor Kurzem (14. Oktober 2020) öffentlich gefahndet. Grund ist wie bereits erwähnt vermutlich ein illegales Straßenrennen, welches am 10. Oktober 2020 stattgefunden haben soll. Den Aussagen der Ermittler zufolge sind die drei Männer an jenem Tag mit ihren Sportlern, zwei Lamborghinis und ein Porsche, mit stark überhöhter Geschwindigkeit auf der A66 bei Hofheim am Taunus ein Straßenrennen gefahren. Bei diesem Rennen verlor einer der drei Männer wohl die Kontrolle über sein Fahrzeug, wobei ein unbeteiligter Skoda gerammt wurde. Beide Autos gingen in Flammen auf. Dabei kam die Fahrerin des Skodas, eine 71-jährige Frau, ums Leben. Der vermutlich schuldige Mann ist jedoch keine gänzlich unbekannte Person: Auf Instagram folgen Navid F. 1,1 Millionen User, wo dieser gerne leistungsstarke Fahrzeuge präsentierte.

Peter Beuth (CDU), seinerseits Innenminister von Hessen, macht seine Position in diesem Fall deutlich und fordert harte Strafen für die drei Männer. Seiner Meinung nach müsse der Rechtsrahmen so gut wie möglich ausgeschöpft werden, was nicht nur der Bestrafung der Raser dienen soll, sondern auch alle abschrecken soll, die ein solches Rennen eventuell nachahmen möchten. Laut Peter Beuth habe jemand, der so egoistisch und rücksichtslos ein Fahrzeug führt, nichts am Steuer einen Sportwagens verloren, sondern müsse inhaftiert werden.

Bedingter Mordvorsatz steht im Raum

Es wäre nicht das erste Mal, dass es aufgrund eines Unfalltods zu lebenslangen Haftstrafen kommt. Erstmals geschah dies vor drei Jahren im Rahmen der Prozesse um die sogenannten Kudamm-Raser. Davon ist ein Urteil sogar rechtskräftig, während das andere vom BGH aufgehoben wurde, wobei das Ende noch offen steht. Ausschlaggebend ist der seit dem 13. Oktober 2017 existierende §315d Absatz 5 StGB. Dieser besagt, dass eine Person, die eine andere Person im Rahmen eines illegalen Straßenrennens getötet oder schwer geschädigt hat, mit einer Haftstrafe zwischen einem Jahr und 10 Jahren sanktioniert werden kann. Hierunter fällt auch das „Rennen gegen sich selbst“. Außerdem könne laut einem BGH-Urteil (18.06.2020; Az: StR 482/19) die Tötung einer Person während einem Rennen die Anklage des Mordes aufgestellt werden, die gemäß §211 StGB mit einer lebenslangen Haftstrafe belegt ist.

Oder war ein unbekanntes Fahrzeug schuld?

Aktueller Stand (19.10.2020): Die Staatsanwaltschaft glaubt nun den wahren Grund für den Unfall zu kennen. Nicht die Fahrer der Sportwagen, sondern ein „noch“ Unbekannter soll für den Unfall verantwortlich sein aufgrund eines Manövers. Vermutlich sorgte ein Spurwechsel eines unbeteiligten Wagens dafür, dass einer der Sportwagenfahrer, der beim Rennen mitgemacht haben soll, ausweichen musste und die Kontrolle verlor. Laut einer Sprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft habe die Auswertung eines Videos das Szenario ergeben. Das unbekannte Fahrzeug sei zum Überholen von der Mittelspur nach links ausgeschert und in Folge krachte der Sportwagenfahrer dann in die Mittelleitplanke und danach in einen weiteren Wagen. Die Ermittlungen laufen weiter.

Kommt die StVO-Novelle?

Die Verkehrsminister der Länder hielten einige Videokonferenzen ab, bei denen eine Neuauflage der StVO im Mittelpunkt stand. Zu einer Einigung kam es jedoch nicht. Bisheriger Stand der Dinge war, dass die umstrittene StVO-Novelle aufgrund eines Formfehlers als ungültig anerkannt wurde. Während beispielsweise die Grünen den Formfehler korrigieren wollen und somit bei den harten Strafen bleiben wollen, setzt sich unter anderem die CDU für eine Milderung ein.

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Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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