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Abgasnormen, Kosten, Gesetze: Das ändert sich 2021!

Lesezeit 6 Min.

Kürzlich aktualisiert am 20. Dezember 2022 um 03:11 Uhr

Abgasnormen, Kosten, Gesetze: Das ändert sich 2021!

Für viele war 2020 aufgrund der Corona-Krise kein besonders tolles Jahr. Daher hoffen einige im Jahr 2021 diesbezüglich auf eine Verbesserung der Gesamtsituation. Wie sich die Situation in Bezug auf Corona verändern wird, können wir natürlich nicht sagen. Was wir aber sagen können, ist was sich im kommenden Jahr für die Auto- und Motorradfahrer verändern wird. Hier handelt es sich zwar nicht um schwerwiegende Änderungen wie zum Beispiel die StVO-Novelle oder die Steigerung der Umweltprämie in diesem Jahr – nichtsdestotrotz ist es gut, die Änderungen zu kennen, die wir im Folgenden vorstellen.

Kfz-Steuer und Versicherungsbeiträge

Abgasnormen, Kosten, Gesetze: Das ändert sich 2021!Wer einen SUV oder einen hochmotorisierten Sportwagen fährt, wird sich ganz sicher nicht über die im nächsten Jahr greifende, umweltorientierte Kfz-Steuerreform freuen. Aufgrund dieser werden Besitzer solcher Fahrzeuge mehr Steuern zahlen müssen. Betroffen sind hiervon Neufahrzeuge, die mehr als 115 g CO/km ausstoßen. Besitzer eines Fahrzeugs, das unter 95 g CO/km ausstößt, sparen hingegen 30 Euro an Steuern pro Jahr. Auch bei der Kfz-Versicherung kann es zu höheren Beiträgen kommen, weil die Typklassen für den Schadensfall alljährlich überarbeitet werden. Der Unterschied kann beispielsweise bei einem Tesla Model S mit bis zu 250 Euro ins Gewicht fallen. Andere Fahrzeuge wie zum Beispiel der Seat Arona 1.5 (seit 2017) verbessern sich dagegen hinsichtlich der Typklasse.

Hier kann man die KFZ-Steuer berechnen

Preiserhöhung für Neuwagen und Gebrauchte

Abgasnormen, Kosten, Gesetze: Das ändert sich 2021!

Wegen der strenger werdenden CO-Richtlinien werden Händler die Preise für Fahrzeuge entsprechend erhöhen müssen. Des Weiteren steigt die Mehrwertsteuer wieder auf die regulären 19 Prozent an. Die Prämie beim Kauf eines Elektroautos bleibt vorerst aber bestehen. Mit dieser Prämie können beim Kauf eines neuen Elektroautos bis zu 9000 Euro gespart werden. Die neue Richtlinie besagt nämlich, dass neu zugelassene Pkw nicht mehr als 95 Gramm CO pro Kilometer ausstoßen dürfen. Bei einem Benziner entspricht das einem Verbrauch von 4,1 Litern und bei einem Diesel einem Verbrauch von 3,6 Litern. Ausschlaggebend ist hier jedoch der sogenannte Flottengrenzwert. Der Flottengrenzwert beschreibt den Durchschnitt aller Fahrzeuge, die in einem Jahr in der EU zugelassen wurden. Und eben jener Flottengrenzwert soll den neuen Grenzwert von 95 g CO/km nicht überschreiten. Das bedeutet also, dass nicht jedes Fahrzeug den Flottengrenzwert einhalten muss. Jener Grenzwert soll bis 2030 erneut um mindestens 37,5 Prozent reduziert werden.

Fiat-Chrysler kooperiert mit Tesla

Streng gesehen galt dieser Grenzwert schon dieses Jahr für 95 Prozent der Neuwagen. Kritisiert wird hier oft eine zu starke Lockerung der Regeln, da durch die Berücksichtigung des Gewichts schwere Fahrzeuge einen Vorteil haben. Ein positiver Aspekt ist allerdings, dass Hersteller von Fahrzeugen, die besonders wenig verbrauchen, eine Gutschrift bekommen. Für den Kunden ändert sich aufgrund der strengeren Werte nicht viel. Was jedoch wie gesagt sein kann, ist eine leichte Erhöhung der Preise. Aus diesem Grund haben sich Unternehmen wie zum Beispiel Fiat-Chrysler, die über eine äußerst hohe CO-Flotte verfügen, mit dem Unternehmen Tesla zusammengeschlossen, was in einem sogenannten CO-Pool resultiert. Dies ist ein Trick seitens der Unternehmen, welcher das Ziel verfolgt, Strafgelder aufgrund erhöhter Werte zu vermeiden.

Tesla baut neues Werk bei Berlin

Abgasnormen, Kosten, Gesetze: Das ändert sich 2021!

Ganz im Gegensatz zu manchen deutschen Herstellern spart Tesla nicht ein, sondern plant die Eröffnung eines Werks bei Berlin. Im Sommer 2021 soll es fertiggestellt werden, sodass ab diesem Zeitpunkt in diesem Werk Elektroautos vom Band rollen können. Geplant hat das Unternehmen, bis zu 500.000 Modelle pro Jahr zu produzieren.

Euro 5 für Motorräder

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Ab dem 1. Januar des kommenden Jahres gilt die Abgasnorm Euro 5 für alle Neuzulassungen auf dem Motorradmarkt. Davon sind auch 125er betroffen. Die neue Abgasnorm ist ungefähr um ein Drittel strenger als die Homologation, die im Jahr 2016 aufgrund der damals eingeführten Euro 4-Norm nötig wurde. Die Normen sind bei vielen Fahrern unbeliebt, da diese sich ihrer Meinung nach negativ auf den Sound des Motorrads auswirkt.

Farbe der TÜV-Plaketten

Jeder, der auf seinem Fahrzeug eine gelbe HU-Plakette hat, muss im kommenden Jahr zum TÜV. Verläuft dieser gut, bekommt man die rosafarbene Plakette, die bis zum Jahr 2023 gültig ist.

Automatische Verbrauchsmessung

Ab dem 1. Januar 2021 ist es verpflichtend für alle Autohersteller, die echten Verbräuche gegenüber der EU-Kommission offenzulegen. Bewerkstelligt wird das durch das On-Board Fuel Consumption Meter, kurz OBFCM, welches ab dem kommenden Jahr in neuen Fahrzeugen verbaut sein muss. Diese Regel war bereits seit Beginn dieses Jahres verpflichtend bei Typgenehmigungen. Eine Testphase, in welcher der seitens der Hersteller angegebene Verbrauch mit dem tatsächlichen Verbrauch verglichen wird, läuft bis ins Jahr 2026.

Modifiziertes Öko-Label

Seit dem 1. Dezember 2011 gibt es ein Öko-Label für Autos. Dieses ist ganz gut vergleichbar mit den Labels für Elektrogeräte. Dieses Label berücksichtigt den Verbrauch, die Energieeffizienz und die Skala reicht von A plus (grüne Plakette) bis G (rote Plakette). Hier wird oft von Etikettenschwindel gesprochen, weil die Klassifizierung unter anderem nicht sehr transparent ist und das Fahrzeuggewicht in Relation zum CO-Ausstoß setzt. Aus diesem Grund steht eine Anpassung des Labels im Jahr 2021 im Raum – wie diese dann im Endeffekt aussieht, darüber debattieren Umwelt- und Wirtschaftsministerium im Moment noch.

Mautgebühren im benachbarten Ausland

Abgasnormen, Kosten, Gesetze: Das ändert sich 2021!

Ab nächstem Jahr kostet eine Jahresvignette für Pkws in Österreich (apfelgrün) 92,50 Euro. Für 2 Monate kostet sie 27,80 Euro und für 10 Tage 9,50 Euro. Motorradfahrer zahlen für die Jahresvignette 36,70 Euro, für 2 Monate 13,90 Euro und für 10 Tage 5,50 Euro. Im Vergleich zu diesem Jahr ist das eine Steigerung in Höhe von 1,5 Prozent. Eine Nichtbeachtung resultiert in der Zahlung einer Ersatzmaut in Höhe von 120 Euro. Wer diese nicht sofort bezahlen kann, muss eine Geldstrafe von mindestens 300 Euro entrichten. Die Jahresvignette der Schweiz aus diesem Jahr gilt noch bis zum 31. Januar 2021. Was die neuen Vignetten kosten werden, ist leider noch unbekannt.

Zukunft der Autoindustrie nicht sicher!

Das kommende Jahr wird für die Automobilindustrie, welche eine Schlüsselindustrie in Deutschland darstellt, vermutlich ein ereignisreiches Jahr. Schließlich hängen rund 800.000 Arbeitsplätze sowohl direkt als auch indirekt an der Automobilbranche.

Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen.

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Bußgeldkatalog / StVO-Panne – Das sagt der Anwalt!

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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