Deutschland ist ein Land mit einer Fülle von Gesetzen und Regelungen, darunter natürlich auch solche, die sich auf den Bereich der Kraftfahrzeuge und des Straßenverkehrs beziehen. Die Straßenverkehrsordnung und der Bußgeldkatalog sind Beispiele für solche Vorschriften. Auch Autokennzeichen, die für jedes Fahrzeug in Deutschland vorgeschrieben sind, unterliegen bestimmten Beschränkungen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Regelungen für die Kennzeichen in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich ausfallen können, sodass in einigen Bundesländern mehr Kennzeichen zugelassen sind als in anderen.
Verbotene Nummernschilder: rassistisch, diskriminierend, fremdenfeindlich!
Besonders wichtig ist das Verbot von Kennzeichen, die aufgrund ihrer Symbolik oder Bedeutung problematisch sind. Die Zulassungsbehörden vergeben beispielsweise keine Kennzeichen, die rassistisch oder diskriminierend sind. Dazu gehören offen rassistische oder fremdenfeindliche Botschaften und deren Abkürzungen. Wenn Kennzeichen politische oder extremistische Aussagen enthalten oder in Verbindung damit gebracht werden können, sind sie ebenfalls verboten. Des Weiteren sind Kennzeichen, die vulgäre Ausdrücke, beleidigende Worte und Botschaften beinhalten oder gegen die öffentliche Ordnung und gute Sitten verstoßen, oftmals (nicht immer) nicht zulässig. Auch Kennzeichen, die Straftaten oder Gewalttaten darstellen, wie „MO-RD“ sind vereinzelt nicht gestattet.
Verbotene Nummernschilder in den jeweiligen Bundesländern
Es ist wichtig zu wissen, dass die zuständige Behörde aber im Einzelfall darüber entscheidet, ob ein bestimmtes Kennzeichen erlaubt oder verboten ist. Schließlich können neue beleidigende oder diskriminierende Begriffe entstehen und zudem regionale Unterschiede bestehen. Um sicherzustellen, dass das gewünschte Kennzeichen legal ist und zugelassen wird, sollte man bereits vor der Anmeldung prüfen, ob das Wunschkennzeichen den Vorschriften entspricht. Die in der folgenden Tabelle in der Spalte „Problemfälle“ genannten Kürzel sind je nach Bundesland auf den Kennzeichen teils sogar erlaubt. Einige könnten jedoch zu Missverständnissen oder Problemen im Straßenverkehr oder im persönlichen Umfeld führen.
Bundesland | Verbotene Kennzeichen | Problemfälle |
---|---|---|
Baden-Württemberg | KZ, HJ, NS, SA, SS | HH, für Heil Hitler |
Bayern | KZ, HJ, NS, SA, SS; Kombinationen: AH & HH mit 88 od. 18, ggf. auch mit 28, N-PD, N-SU |
HJ, für Hitler-Jugend |
Berlin | KZ, HJ, NS, SA, SS | NS, für Nationalsozialismus |
Brandenburg | KZ, HJ, NS, SA, SS; Zahlen: 14, 18, 28, 88, 188, 1888, 8888 und 8818; Kombinationen: JN, HH sowie AH mit 18 | KZ, für Konzentrationslager |
Bremen | KZ, HJ, NS, SA, SS | SS, für Schutzstaffel der NSDAP |
Hamburg | KZ, HJ, NS, SA, SS, SD, AH oder HH in Kombination mit 18, 88, 28 |
SA, für Sturmabteilung |
Hessen | KZ, HJ, NS, SA, SS, SD | SD, für Reichssicherheitsdienst |
Mecklenburg-Vorpommern | KZ, HJ, NS, SA, SS | NPD, für Nationaldemokratische Partei Deutschlands |
Niedersachsen | KZ, HJ, NS, SA, SS | NSU, für Nationalsozialistischer Untergrund |
Nordrhein-Westfalen | KZ, HJ, NS, SA, SS | 18, für den ersten und den 8. Buchstaben im Alphabet: |
Rheinland-Pfalz | KZ, HJ, NS, SA, SS, SD Kombinationen: HH 18 und HH 88 |
AH, für Adolf Hitler |
Saarland | KZ, HJ, NS, SA, SS | 88, für zweimal 8. Buchstaben im Alphabet, also HH = Heil Hitler |
Sachsen | KZ, HJ, NS, SA, SS | 74, für GD=Großdeutschland |
Sachsen-Anhalt | KZ, HJ, SA, SS; Zifferkombination: 88; Im Saalekreis verboten: SK-IN |
|
Schleswig-Holstein | KZ, HJ, NS, SA, SS; Kritisch: IZ-AN (rückwärts für NAZI) & HEI-L |
|
Thüringen | KZ, HJ, NS, SA, SS |
auch diese Nummernschilder sorgen für Ärger
Vor ein paar Jahren wurde das Kennzeichen „HH 1933“ von einem Gericht wegen Verbindungen zum Nationalsozialismus verboten. Leider sind der genaue Name und das Geburtsdatum der betroffenen Person in diesem Verfahren unbekannt. Fest steht jedoch, dass der Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf verloren ging. Das Fahrzeug war im Landkreis Viersen mit der Kombination „HH 1933“ angemeldet worden. Zunächst hatte das Straßenverkehrsamt das Kennzeichen zugelassen, zog es jedoch nach einer Beschwerde eines Bürgers wieder zurück. Dies führte zur Klage des Fahrzeughalters, doch das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigte die Entscheidung des Straßenverkehrsamtes und zog das Kennzeichen ein (Az.: 6 L 175/19).
manche verbotenen Nummernschilder sind wieder erlaubt
Inzwischen werden einige andere Themen aber weniger streng gehandhabt. Zum Beispiel war das Kennzeichen „S-EX“ in Stuttgart für eine Weile nicht erlaubt, ist aber mittlerweile zulässig. Ähnliches gilt für Kombinationen wie „S-AU“, „S-OS“, „S-KY“, „ANA-L“ und auch „SE-XY“ stellt heutzutage kaum noch ein Problem dar. Ein Grund dafür könnten auch die Einnahmen sein, die Kommunen durch solche Wunschkennzeichen erzielen. Allein Berlin verzeichnet jährlich Einnahmen im hohen sechsstelligen Bereich durch Wunschkennzeichen. Übrigens gibt es auch viele lustige Kombinationen von Autokennzeichen. Eine umfassende Übersicht gibt es in unserem Beitrag „Lustige Autokennzeichen – wir haben die Spaß-Liste!“.
Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.
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