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Wildunfall? Das gilt es jetzt zu beachten!

Lesezeit 8 Min.

Kürzlich aktualisiert am 17. März 2023 um 10:42 Uhr

Wildunfall? Das gilt es jetzt zu beachten!

In Deutschland werden Jahr für Jahr tausende bei einem Wildunfall verletzt. Dazu kommen noch getötete Tiere und natürlich der Schaden am Fahrzeug. Der kann nach einem Wildunfall erheblich sein. Meist weiß ein Autofahrer gar nicht, was nach einem Wildunfall alles zu machen ist. Doch, was gilt eigentlich als Wildunfall? Nach geltendem deutschem Recht ist nicht jeder Zusammenstoß mit einem Tier auch ein Wildunfall. Man spricht nur dann von einem Wildunfall, wenn eine Kollision mit einem Tier vorliegt, das dem Jagdrecht unterliegt. In Deutschland zählen dazu folgende Tierarten: Rotwild, Rehwild, Damwild, Schwarzwild, Wildschwein, Wildkaninchen, Feldhase, Fuchs, Iltis, Dach.

Was ist kein Wildunfall?

Wildunfall? Das gilt es jetzt zu beachten!

Viele wild lebende Tiere unterliegen nicht dem Jagdrecht, sondern nur dem Naturschutzrecht. Das sind etwa Igel, Echsen und kleinere Vögel. Eine Kollision mit diesen Tieren ist demzufolge kein Wildunfall. Ebenso fällt auch ein Zusammenstoß mit Haus- und Nutztieren in diese Kategorie. Das ist wichtig! Denn in diesem Fall müssen in der Regel der Tierhalter oder seine Haftpflichtversicherung für die Regulierung des Schadens aufkommen. Die Teilkasko– oder Vollkaskoversicherung ist nur bei einem Unfall mit einem Tier, das dem Jagdrecht unterliegt, zur Regulierung des Schadens verpflichtet.

Was soll man unmittelbar nach dem Wildunfall machen?

  • Zuerst sollten Sie die Unfallstelle: absichern. Ziehen Sie sich die Warnweste an und schalten Sie Ihr Warnblinklicht ein. Weiter sollten sie das Warndreieck aufstellen. Hier genügt im Ortsgebiet ein Abstand von etwa 50 Metern. Auf Landstraßen sollte der Abstand wegen des verlängerten Bremsweges mindestens 100 Meter und auf Autobahnen sogar 150 Meter zur Unfallstelle betragen.
  • Wenn weitere Personen zu Schaden gekommen sind, rufen Sie zuerst die Notrufnummer 112 und leisten, falls erforderlich, Erste Hilfe.
  • Sie sollten auch immer den Unfall der Polizei über die Notrufnummer 110 melden. Diese verständigen auch die Jagdorgane, wenn eine Meldepflicht für Wildunfälle vorliegt.
  • Als Nächstes ist die Fahrbahn freizuräumen. Versuchen Sie, verendete Tiere an den Rand der Fahrbahn zu ziehen. So verringern Sie eine weitere Gefährdung des Straßenverkehrs. Es ist ratsam, bei dieser Tätigkeit Handschuhe anziehen, um sich vor Infektionen zu schützen. Bei verletzten, noch lebenden Tieren ist es besser, Abstand zu halten. Selbst normalerweise harmlose Tiere können aggressiv werden, wenn sie Angst haben.
  • Nun sollten sie Beweise sammeln. Wenn Sie die Straße abgesichert und sich um verletzte Menschen und Tiere gekümmert haben, sollten sie Beweise sichern und sammeln. Das ist wichtig, um später bei der Ihre Ansprüche durchzusetzen. Fotografieren Sie mit Ihrem Handy die Schäden am Auto und die Schäden in der Umgebung. Das können zum Beispiel beschädigte Leitplanken, Zäune oder Verkehrszeichen sein. Wenn es Zeugen vom Unfall mit dem Wild gibt, dann fragen Sie nach den Kontaktdaten. Auch ein Video von der Unfallstelle oder eine fest verbaute Dashcam im Fahrzeug können behilflich sein.
  • Zum Schluss heißt es einfach nur Warten. Sie sollten so lange an der Unfallstelle ausharren, bis entweder die Polizei oder der für das Revier zuständige Förster oder Jäger eintrifft. Wichtig ist, dass Sie sich eine Unfallbescheinigung ausfüllen lassen.

Was ist nach einem Wildunfall auf alle Fälle zu vermeiden?

Es gibt einiges, was Sie noch einer Kollision mit einem Wild keinesfalls tun sollten. Der wichtigste Punkt ist, dass Sie nicht einfach weiterfahren und das verletzte Tier sich selbst überlassen. Das fällt unter Tierquälerei und ist in vielen Fällen ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Oft kann so etwas ein empfindliches Bußgeld nach sich ziehen. Das gilt auch bei einem Unfall mit kleineren Wildtieren und nicht nur für solche mit Hirschen, Rehen oder Wildschweinen. Es ist auch keine gute Idee, das Wildtier vom Unfallort zu entfernen und mitzunehmen oder zu vergraben. Das fällt unter dem Strafbestand der Wilderei. Um sich vor solchen Verdächtigungen zu schützen, ist es richtig, immer die Polizei zu rufen, auch wenn es für einen Wildunfall eigentlich keine Meldepflicht in dem entsprechenden Bundesland gibt. Dennoch als Info: das Verschwinden vom Unfallort ist keine Fahrerflucht. Eine Fahrerflucht ist es nur bei einem Personenschaden. Ein Wildschaden ist laut deutschem Gesetz ein Sachschaden

Müssen Wildunfälle immer gemeldet werden?

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Einen Wildunfall mit einem größeren Wildtier ist in den meisten Bundesländern Deutschlands zu melden. Eine Ausnahme von der Meldepflicht gibt es in Berlin, Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Aber auch in diesen Bundesländern können Sie nicht nach einem Unfall mit einem Wildtier einfach weiterfahren. Es ist besser, immer die Polizei zu benachrichtigen. Diese stellt Ihnen nach der Meldung des Unfalls die Unfallbescheinigung aus. Dieses Dokument wird von der Versicherung als Nachweis benötigt. Ein Schaden des Fahrzeuges infolge eines Wildunfalles ist unverzüglich der Teil- oder Vollkaskoversicherung zu melden. Und natürlich muss für den Schaden vor der Reparatur eine Deckungszusage erfolgt sein. Wenn dies nicht der Fall ist, müssen Sie die Kosten des Schadens aus eigener Tasche zahlen.

Kann man Schadensersatz erhalten?

Die Chance, vom Besitzer des Waldes Schadensersatz zu erhalten, ist in der Praxis gleich null. Im geltenden deutschen Recht werden Wildtiere als herrenlose Sachen eingestuft. Das bedeutet, dass es keinen Verantwortlichen gibt. Besondere Umstände, wie bei einer Jagd oder wenn an bekannten Wildwechselstellen Warnschilder fehlen, können (aber müssen nicht) eine Ausnahme sein. Hier ist es möglich, dass Sie Schadensersatz geltend machen können.

Wann springt die Versicherung ein?

Es ist vom jeweiligen Versicherungsfall abhängig, ob eine Teil- oder Vollkaskoversicherung den Schaden begleicht. Es gibt Verträge, die lediglich Schäden mit einem sogenannten Haarwild abdecken. Bei anderen sind auch Unfälle mit Federwild, das sind Vögel, eingeschlossen. Es gibt auch einen Versicherungsschutz, der Unfälle mit allen Tieren abdeckt. Hier werden also auch Schäden, die durch Unfälle mit kleinen wild lebenden Tieren und mit Haus- und Nutztieren geschehen, beglichen. Im Zweifel kontaktieren Sie Ihren Versicherungsagenten oder lesen Sie den Vertrag und besonders das Kleingedruckte. Sie können, wenn nötig, auch den Tarif ändern. Manchmal ist das sogar „nach“ dem Unfall noch möglich. Abhängig ist das aber ganz klar von der Versicherung.

Wildunfall? Das gilt es jetzt zu beachten!

Und in der Regel begleicht die Versicherung Schäden, die durch ein Ausweichmanöver oder einen Zusammenprall entstanden sind. Meist muss der Versicherung aber der Wildunfall nachgewiesen werden. Hier genügen jedoch schon in der Regle Fotos und eine Bestätigung des zuständigen Jägers oder die polizeiliche Unfallmeldung. Zu Problemen kann es kommen, wenn durch ein Ausweichmanöver ein weiterer Unfall verursacht wurde. Hier sind dann oftmals Zeugenaussagen erforderlich. Das ist größtenteils kein Problem, wenn ihnen andere Verkehrsteilnehmer helfen. Aber in einigen Fällen gibt es keine Zeugen. Hier wird überwiegend ein Gutachter von der Versicherung mit der Klärung beauftragt. Auch in solch einem Fall raten wir zu einer Dashcam im Fahrzeug. Und wer bezahlt Schäden von Dritten? Oft wird bei einem Wildunfall nicht nur das eigene Auto beschädigt. Es können auch weitere Fahrzeuge in den Unfall verwickelt sein. Es können zudem auch Dinge wie Leitplanken, Umzäunungen oder sogar Gebäude beschädigt werden. Diese Schäden werden von der Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Wie kann man Wildunfälle verhindern?

Es kann immer passieren, dass ein Reh oder ein Hase in ein Fahrzeug kracht. Aber das Gefahrenpotenzial kann durch eine vorausschauende Fahrweise teils stark gemindert werden.

  • Verringern Sie das Tempo, wenn Schilder vor einem Wildwechsel warnen. Das gilt ebenfalls, wenn Sie in einem waldreichen Gebiet unterwegs sind. Hier sollten Sie immer wachsam und bremsbereit sein und bei starken Kurven lieber den Fuß vom Gas nehmen.
  • Wenn Sie ein Tier sehen, reduzieren Sie sofort mit Rücksicht auf eventuelle Fahrzeuge hinter ihnen das Tempo. Sie können notfalls auch komplett stehen bleiben. Aktivieren Sie dann aber am besten kurz die Warnblinkanlage.
  • Fahren Sie ohne Fernlicht. Das grelle Licht kann Tiere blenden. Sie bleiben dann häufig wie erstarrt einfach stehen. Hupen Sie, wenn ein Tier die Fahrbahn queren möchte. Das könnte es vertreiben.
  • Die größte Gefahr, in einen Wildunfall verwickelt zu werden, besteht während der Dämmerung und in den frühen Morgen- und späten Abendstunden, denn hier ist Wildwechsel besonders häufig. Hier ist also besondere Vorsicht angesagt.
  • Oftmals sind die Tiere in Gruppen unterwegs. Wenn ein Tier die Fahrbahn gequert hat, warten Sie besser noch einen Moment und schauen Sie, ob noch weitere folgen.
  • Wildtiere können die Geschwindigkeit von Autos logischerweise nicht beurteilen. Wenn sie ein Tier am Straßenrand ansieht, heißt das auf keinen Fall, dass es stehen bleiben und abwarten wird, bis sie vorbeigefahren sind. Aus diesem Grund sollten Sie immer bremsbereit sein.

Besondere Vorsicht ist bei kleinen Wildtieren, wie einem Hasen oder einem Dachs geboten. Sie sollten unbedingt bei erhöhtem Verkehrsaufkommen eine Vollbremsung vermeiden, wenn das Tier vor Ihnen auf die Straße läuft. Es besteht sonst die Gefahr, dass das nachfahrende Fahrzeug in Ihr Auto kracht. Es kann ein Schaden entstehen, der weitaus höher ist als, wenn Sie das Tier überfahren hätten. Bremsen Sie also immer kontrolliert und achten Sie ganz besonders auch auf den Gegenverkehr. Nichts ist schlimmer, als wenn Sie wegen eines Hasen in den Gegenverkehr ausweichen und einen Frontalunfall verursachen. Nach geltendem Recht tragen Sie bei einem Auffahrunfall eine Mitschuld. Im schlimmsten Fall wird Ihnen sogar ein Bußgeld (Ordnungswidrigkeit) für eine unnötige Vollbremsung aufgebrummt. Noch schlimmer wäre es natürlich beim Crash mit dem Gegenverkehr.

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Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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