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Aufbauseminar (ASF) / Nachschulung für Fahranfänger: die Infos!

Lesezeit 6 Min.

Kürzlich aktualisiert am 6. März 2023 um 08:40 Uhr

Aufbauseminar (ASF) / Nachschulung für Fahranfänger: die Infos!

Ist man in der Probezeit gescheitert, etwa wegen rechts überholen oder Handy am Steuer, dann steht ein sogenanntes Aufbauseminar (nicht zu verwechseln mit einem Punkteabbauseminar/Fahreignungsseminar) an! Zumindest dann, wenn die Delikte laut Anlage 12 zur Fahrerlaubnisverordnung in die Kategorien A oder B eingestuft sind. Denn in der zweijährigen Probezeit stehen die Fahranfänger unter besonders strenger Beobachtung. So kann bei einem Verstoß ein sogenanntes Aufbauseminar/ASF (auch als Nachschulung bekannt) angeordnet werden, um den Fahranfänger in Puncto Fahrtüchtigkeit und Verantwortung im Straßenverkehr nachzuschulen. Info: Es handelt sich bei der Führerschein-Nachschulung um keine Prüfung. Durchfallen ist also nicht möglich. Nur die Teilnahme ist erforderlich.

Wie sieht ein Aufbauseminar aus?

Grundsätzlich wird ein Aufbauseminar von der deutschen Fahrerlaubnisbehörde/Straßenverkehrsamt dann angeordnet, wenn die in der Probezeit geltenden Fahrregeln missachtet wurden. In einer Fahrschule, die Aufbauseminare (ASF) / Nachschulungen anbietet, kann das Aufbauseminar dann absolviert werden, wobei eigens dafür geschulte Fahrlehrer es leiten. Innerhalb einer meist zweimonatigen Frist hat sich der Fahrer dann bei einem Seminar anzumelden. In einem Kurs mit sechs bis zwölf Personen werden innerhalb von zwei bis vier Wochen vier Theorie-Sitzungen á 135 Minuten (zuzüglich Pausenzeiten), eine Beobachtungsfahrt/Fahrprobe von 30 Minuten sowie einer anschließenden Nachbesprechung von 15 Minuten abgehalten.

Aufbauseminar (ASF) / Nachschulung für Fahranfänger: die Infos!

Die Beobachtungsfahrt/Fahrprobe wird zwischen der ersten und zweiten Sitzung von bis zu drei Teilnehmern durchgeführt. Sie zielt darauf ab, die unsicheren oder unangemessen Fahreigenschaften des Fahranfängers ausfindig zu machen und zu analysieren. So kann unter Besprechung zwischen Fahrer, Seminarleiter und Mitfahrern ein individuelles Bild der Fahreigenschaften geschaffen werden, um mit dem Teilnehmer optimal zu verfahren. Beim vorletzten ASF-Treffen wird das Verkehrsrecht näher besprochen. In der vierten und letzten Sitzung gibt es Informationen, wie es mit der Probezeit weitergeht. Ferner erfolgt ein Rückblick auf das Seminar, um das Gelernte zu verinnerlichen. Nach erfolgreicher Beendigung des Aufbauseminars wird eine Bescheinigung ausgegeben. Wird diese vom Fahranfänger nicht binnen der auferlegten Frist der entsprechenden Behörde vorgelegt, wird der Führerschein so lange eingezogen, bis die Bescheinigung vorliegt.

Worauf zielt ein ASF ab?

Wie bereits angedeutet geht es bei einem Aufbauseminar darum, das Fahrverhalten zu reflektieren sowie das Risikobewusstsein zu schärfen. Insgesamt sollen die durch die Unachtsamkeit des Fahranfängers hervorgerufenen, gefährlichen Situationen im Straßenverkehr beseitigt und ein sicherer Umgang mit dem Fahrzeug gewährleistet werden. Dafür wird sich zum einen mit Aufgaben und bestimmten Sachverhalten allein oder in Paar- und Kleinarbeit befasst. Zudem werden geleitete Gruppengespräche und Aussprachen geführt. Zum anderen wird ein Begleitheft ausgegeben, mit zusätzlichen Informationen und Arbeitsmaterialien, welche zwischen den Sitzungen zu bearbeiten sind.

Wann genau wird ein Aufbauseminar angeordnet?

Generell gilt: Wer drastisch gegen die in der Probezeit geltenden Auflagen verstößt, bekommt ein ASF verordnet. Zur präzisen Unterscheidung zwischen geringfügigen und schwerwiegenden Verstößen werden diese, wie eingangs bereits erwähnt, nach Anlage 12 zur Fahrerlaubnisverordnung in Kategorie A und B eingeteilt. Wo welcher Verstoß speziell zugehört, lässt sich online in einem Katalog nachsehen. Bei Verstößen der Kategorie A spricht man einem schwerwiegenden Delikt. Diese haben eine Verordnung zu einem ASF, ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie eventuelle Punkte im Fahreignungsregister zur Folge. Außerdem zieht dies eine Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre mit sich.

  • Kategorie A: Zu häufigen Vergehen der Kategorie A gehören unter anderem die Nutzung des Smartphones während des Fahrens, rechts überholen, Fahren unter 18 ohne Begleitperson (Führerschein ab 17), Unterschreitung eines angemessenen Abstandes zum vorausfahrenden Fahrzeug oder die Überschreitung des erlaubten Tempolimits um mindestens 21 km/h. Des Weiteren gelten strafrechtlich belangbare Verstöße, wie etwa Fahrerflucht oder fahrlässige Körperverletzung, generell als Verstoß der Kategorie A.
  • Kategorie B: Bei Verstößen der Kategorie B handelt es sich um geringfügige Verstöße. Diese sind weitaus weniger schwerwiegend als Vergehen der Kategorie A, weshalb hier die oben genannten Folgen erst beim zweiten Mal in Kraft treten. Es werden zwei B-Verstöße wie ein A-Verstoß gewertet. Zu häufigen Verstößen der Kategorie B zählen unter anderem das Fahren mit abgefahrenen Reifen, die Überziehung der Hauptuntersuchung oder auch die Mitnahme von Kindern im Auto ohne vorschriftsgemäße Sicherung. Ein einzelner B-Verstoß wirkt sich nicht auf die Probezeit aus.
A-Verstöße sind B-Verstöße sind
Rechtsfahrgebot missachtet Kraftfahrzeug ohne Erlaubnis genutzt
Geschwindigkeit
(Probezeitmaßnahme greift ab über 20 km/h)
Behinderung/Gefährdung beim Abbiegen, bei Personen
in Haltestellen (öffentliche Verkehrsmittel)
Promillegrenze Verstoß (0,0)  Parken auf Autobahnen/Kraftfahrstraße
Ampel missachtet Termin zur HU mehr als 8 Monate überzogen
Smartphone genutzt Kennzeichenmissbrauch
Unfallflucht begangen abgefahrenen Reifen am Fahrzeug
Rettungsgasse genutzt oder nicht gebildet
am Fußgängerüberweg falsch verhalten
Nötigung (Drängeln, Lichthupe)
Vorfahrt missachtet (mit Gefährdung Dritter)
unerlaubtes Überholen
auf Autobahnen/Kraftfahrtstraße
gewendet/rückwärts gefahren
am Bahnübergang falsch verhalten
an öffentlichen
Verkehrsmitteln/Schulbussen falsch verhalten
Drängeln / dichtes Auffahren
bei Einsatzfahrzeugen mit
Blaulicht/Einsatzhorn falsch verhalten
Führerschein mit 17 ohne
Begleitperson unterwegs
Fahrzeug ohne Kfz-Zulassung gefahren

Überdies hinaus wird Fahrern, die ein Aufbauseminar aufgrund von Drogen- oder Alkoholmissbrauchs am Steuer bekommen haben, ein sogenanntes „besonderes Aufbauseminar“ auferlegt. Dabei beläuft sich die Dauer einer Theorie-Sitzung auf 180, statt den üblichen 135 Minuten. Zusätzlich gibt es ein Vorgespräch mit einem Verkehrspsychologen, um die Fahrtauglichkeit zu bestätigen.

  • Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar ist Pflicht
  • der Gesetzgeber definiert den Zeitpunkt, wann die Teilnahme fällig wird
  • die Teilnehmer eines solchen Seminars untersuchen gemeinsam, was zu der Alkohol- oder Drogenfahrt geführt hat
  • das besondere Aufbauseminar dauert zehn Stunden (auf drei Termine innerhalb von zwei Wochen verteilt)

Aufbauseminar (ASF) / Nachschulung für Fahranfänger: die Infos!

Auf wie viel belaufen sich die Kosten eines ASFs?

Pauschal lässt sich das nicht genau sagen. Neben den Kosten für den Verstoß selbst (über Rot gefahren, geblitzt worden) sowie 60 Euro Bußgeld, kommen noch je nach Fahrschule 200 bis 550 Euro on top. Und eine Verwaltungsgebühr von 25 bis 30 Euro. Bis die Anordnung zum ASF erteilt wird, können mehrere Monate vergehen. Meist dauert es drei Monate, bis ein entsprechendes Schreiben beim Fahranfänger eintrifft.

Was ist die Auswirkung bei einer Nicht-Teilnahme?

Die Nicht-Teilnahme binnen der gesetzten Frist hat den sofortigen Einzug des Führerscheins zur Folge. Dieser kann dann erst nach Abgabe der Teilnahmebescheinigung bei der Behörde und durch die Behörde wieder neu erteilt werden. Wichtig dabei ist, dass ein Seminar vollständig durchlaufen werden muss. Das bedeutet einzelne Inhalte wie die Fahrprobe können NICHT zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Die Sitzungen bauen aufeinander auf und sind somit voneinander abhängig, weshalb die Reihenfolge der Inhalte strikt einzuhalten ist.

Übrigens: Einige Fahrschulen bieten die Führerschein-Nachschulung auch in Einzel- statt Gruppensitzungen an. Das Aufbauseminar wird dadurch aber teurer.

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Was droht bei wiederholten Verstößen?

Bei wiederholten Vergehen innerhalb der verlängerten Probezeit wird zunächst eine schriftliche Verwarnung ausgestellt. Zudem wird angeraten im Zeitraum von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, wobei dies freiwillig ist. Sollten danach erneut Verstöße folgen, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Mehr zum Thema MPU (auch gern Idiotentest genannt) gibt es in unserem Beitrag „Gefürchtet: Die MPU (Idiotentest) und was es zu beachten gilt!„.

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Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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