Die Fähigkeit, ein Fahrzeug sicher zu führen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Personen, die schwere Krankheiten überwunden haben oder dauerhaft Medikamente einnehmen müssen, könnten als nicht fahrtauglich eingestuft werden. In diesem Artikel erfahren Sie, was unter dem Begriff Fahrtauglichkeit verstanden wird, wie diese geprüft wird und welche Maßnahmen ergriffen werden können, um die Fahrtauglichkeit wiederzuerlangen.
Was bedeutet Fahrtauglichkeit?
Um zu verstehen, wann eine Person nicht mehr fahrtauglich ist, ist es wichtig, den Begriff „Fahrtauglichkeit“ zu kennen. Fahrtauglichkeit bezieht sich auf die allgemeine geistige, körperliche und charakterliche Eignung zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeugs. Eine einmalige Erfüllung dieser Voraussetzungen bedeutet nicht automatisch, dass diese immer gegeben sind. Bestimmte Krankheiten, Unfälle oder andere Ereignisse können dazu führen, dass die Fahreignung verloren geht. Es ist auch zu beachten, dass die Fahrtauglichkeit unabhängig von der Fahrerlaubnis ist. Ein gültiger Führerschein ist keine automatische Bescheinigung für die Fahrtauglichkeit einer Person. Bei einem Führerscheinerwerb mit Behinderung muss auch die Fahreignung nachgewiesen werden.
Verlust der Fahrtauglichkeit
Leider können im Laufe des Lebens unvorhergesehene Schwierigkeiten auftreten. Insbesondere gesundheitliche Probleme können die Fahreignung beeinträchtigen, da ein sicheres und verantwortungsbewusstes Führen eines Kraftfahrzeugs dann nicht mehr vollständig möglich ist. Aber auch geistige Beeinträchtigungen und das Alter können die Fahrtüchtigkeit mindern. Personen, die im hohen Alter ein Fahrzeug führen möchten, sollten besonders darauf achten, dass eventuelle Einschränkungen die Sicherheit im Straßenverkehr nicht gefährden.
Welche Krankheiten beeinträchtigen die Fahreignung?
Die Begutachtungsleitlinien für die Kraftfahrereignung regeln genau, welche Erkrankungen die Fahreignung einer Person beeinträchtigen können. Das bedeutet aber nicht, dass das Fahren mit dem Fahrzeug grundsätzlich verboten ist, aber die Eignung kann eingeschränkt sein. Folgende Krankheiten können die Fahreignung beeinträchtigen:
- Schäden nach Schlaganfall
- Diabetes mit schwerer Unterzuckerung
- Schlaf-Apnoe-Syndrom
- Herzrhythmusstörungen
- Niedriger Blutdruck
- Epilepsie
- Schizophrenie
- Parkinson
- Bluthochdruck mit Seh- oder Durchblutungsstörungen im Kopf
- Schwere Niereninsuffizienz
- Demenz
Es ist deshalb wichtig, regelmäßige ärztliche Untersuchungen durchzuführen, um sicherzustellen, dass die Fahreignung gegeben ist. Wenn eine Krankheit diagnostiziert wird, die die Fahreignung beeinträchtigen könnte, sollte dies dem zuständigen Straßenverkehrsamt gemeldet werden. Allerdings ist es nicht vorgeschrieben, die Erkrankung zu melden und man muss auch keine Fahrtauglichkeitsprüfung ablegen.
Vorsicht bei Medikamenteneinnahme im Straßenverkehr
Die Einnahme von Medikamenten kann sich auf die Fahrtüchtigkeit auswirken und zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr führen. Insbesondere bei Schwindel, Müdigkeit oder Wahrnehmungsstörungen, die durch Medikamente verursacht werden, ist Vorsicht geboten. Die betroffenen Personen sollten daher unbedingt den Beipackzettel lesen und sich bei etwaiger Unsicherheit von einer Fahrt im Straßenverkehr enthalten. Zu den Medikamenten, die besonders vorsichtig eingenommen werden sollten, gehören unter anderem Antidiabetika, Insulin, Blutdruckmedikamente, Psychopharmaka, Muskelentspannungsmittel, Parkinson-Medikamente, Schmerz- und Beruhigungsmittel sowie Antihistaminika.
Psychische Erkrankungen und Fahreignung
Auch psychische Erkrankungen können die Fahreignung beeinträchtigen, jedoch meist nur bei akuten Symptomen. Bei starken Depressionen oder einer Psychose besteht beispielsweise keine Fahreignung in akuten Zuständen. Sobald die Symptome jedoch abgeklungen sind und ein Arzt die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs bestätigt hat, kann die Fahreignung wiedererlangt werden. Betroffene sollten hierbei auf ihre eigene Sicherheit sowie die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer achten und im Zweifelsfall auf das Autofahren verzichten.
Fahrtauglichkeit: Wie wird sie überprüft und warum ist das wichtig?
Die Fahreignung eines jeden Fahrzeugführers muss regelmäßig überprüft werden, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. In der Regel wird diese Untersuchung von einem Arzt oder einer Ärztin mit Zusatzqualifikation in der Verkehrsmedizin durchgeführt. Doch auch behandelnde Ärzte können ihre Patienten auf eine mögliche Einschränkung der Fahreignung hinweisen und eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung empfehlen.
Eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung endet in der Regel mit einem Verkehrs-medizinischen Gutachten, das von einem qualifizierten Mediziner auf der Grundlage der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung erstellt wird. Das Gutachten hat empfehlenden Charakter und wird nur dem Auftraggeber, also dem Patienten, zugestellt. Niemand kann dazu gezwungen werden, das Auto stehenzulassen, doch im Falle eines negativen Gutachtens ist es unbedingt ratsam, der Empfehlung zu folgen, um Gefährdungen im Straßenverkehr zu vermeiden.
Um eine Eignungsprüfung durchführen zu können, muss die Ursache des aktuellen Leidens bekannt sein. Beispielsweise bei einem Schlaganfall muss geklärt werden, was den Schlaganfall ausgelöst hat, um das Wiederholungsrisiko einschätzen zu können. Für die Fahrtauglichkeitsuntersuchung sollten der Entlassungsbericht aus dem Krankenhaus, ein ausführlicher Arztbrief des behandelnden Arztes sowie Angaben zur Diagnostik und Therapie vorliegen. Eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung ist wichtig, um die eigene Sicherheit im Straßenverkehr sowie die der anderen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Im Falle eines Unfalls ist es möglich, dass man die Fahrerlaubnis verliert oder die Versicherung nicht zahlt, da der Verdacht der Nicht-Eignung bereits vorlag.
MPU vs. Fahrtauglichkeitsuntersuchung – was sind die Unterschiede?
Obwohl die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) und die Fahrtauglichkeitsuntersuchung oft miteinander verwechselt werden, gibt es signifikante Unterschiede zwischen den beiden Verfahren. Während die MPU angeordnet wird, weil jemand etwa unter Alkohol– oder Drogeneinfluss ein Fahrzeug führte oder die maximale Punktzahl in Flensburg erreichte, setzt die Fahrtauglichkeitsuntersuchung kein Fehlverhalten voraus.
Die Fahrtauglichkeitsuntersuchung wird für Personen durchgeführt, die entweder auf freiwilliger Basis oder auf Anraten ihres behandelnden Arztes zur Überprüfung vorstellig werden. Es ist wichtig zu beachten, dass eine Einschränkung der Fahreignung aufgrund von Folgeschäden oder dauerhaften Lähmungen, beispielsweise nach einem Schlaganfall, im Führerschein durch Schlüsselziffern eingetragen werden muss. Wenn sich der Zustand des Patienten verbessert, kann die Fahreignung durch eine wiederholte Prüfung wieder hergestellt werden. Es ist also kein dauerhafter Zustand, nur weil die Nichteignung einmal festgestellt wurde.
Im Gegensatz zur MPU, die auf ein Fehlverhalten hinweist, zeigt die Fahrtauglichkeitsuntersuchung an, ob der Fahrer oder die Fahrerin überhaupt in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen, ohne die eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Der Sehtest (alle Infos zum Sehtest) bei der Beantragung des Führerscheins ist die einzige verpflichtende Untersuchung. Die Fahrtauglichkeitsuntersuchung ist jedoch eine wichtige Untersuchung für diejenigen, die Bedenken bezüglich ihrer Fahreignung haben oder bei denen eine Einschränkung der Fahreignung aufgrund von Krankheiten oder medizinischen Bedingungen vermutet wird.
Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.
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