Mittwoch , 21. Februar 2024
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Hohe Strafen bei Fahrerflucht: darauf muss man achten!

Lesezeit 5 Min.

Hohe Strafen bei Fahrerflucht: darauf muss man achten!

Sie möchten nach einem Rempler-Unfall Ihren Führerschein behalten. Doch was ist zu tun? Reicht es, einen Zettel mit der Adresse am geschädigten Fahrzeug zu lassen? Wie lange muss gewartet werden? Muss die Polizei verständigt werden? Welche Strafen können Ihnen drohen? Wir haben die Antworten. Wie man es NICHT machen sollte, dass zeigte vor einigen Jahren der Sänger der Band „Böhse Onkelz“ (Kevin Russell). Er ist nach einem Unfall einfach abgehauen um der Strafe zu entgehen. Daraufhin wurde er zu zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Lauter einer Statistik begeht jeder dritte Unfallverursacher Fahrerflucht und die Tendenz dazu ist leider steigend. In einer Großstadt wie Frankfurt wird etwa jede viertel Stunde ein Unfall verursacht, bei dem sich der Verursacher danach nicht zur Tat bekennt. Dabei handelt es sich aber nicht um etwas Belangloses. Vielen Autofahrern ist gar nicht klar, wie schnell sie sich damit strafbar machen und welche Strafen Ihnen drohen können. Auf die wichtigsten Fragen zur Thematik „Fahrerflucht“ haben wir im Folgenden ein paar Antworten.

Was zählt überhaupt als Fahrerflucht?

Sobald Sie sich unerlaubt vom Unfallort entfernen, zählt das als Fahrerflucht. Als „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ wird die Straftat unter Paragraf 142 des Strafgesetzbuchs (StGB) definiert. Selbst wenn Sie an einem Unfall nur beteiligt, aber nicht schuld sind, dürfen Sie sich nicht vom Geschehen entfernen, sonst machen Sie sich auch strafbar.

Hohe Strafen bei Fahrerflucht: darauf muss man achten!

Grundsätzlich gilt, dass Sie sofort anhalten, die Personalien und die Art der Unfallbeteiligung mit den Beteiligten austauschen müssen. Also wer der Fahrer von welchem Fahrzeug war, ob es sich um Fußgänger oder Radfahrer handelt. Oder Sie rufen gleich die Polizei und warten auf deren Ankunft.

Wie hoch können die Strafen ausfallen?

  • Für Ersttäter liegt die Strafe je nach Höhe des Fremdschadens bei 20 bis 40 Tagessätzen, der Entziehung des Führerscheins für circa ein Jahr und bis zu drei Punkten. Bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe können aber im schlimmsten Fall drohen.

Muss bei einem Auffahrunfall/hängen bleiben am Fahrzeug auf den Besitzer gewartet werden?

  • Sie müssen auf jeden Fall eine angemessene Zeit auf den Geschädigten warten. Wenn dieser nicht auftaucht, müssen Sie die Polizei verständigen. Wenn Sie das nicht machen, wird dies auch als Fahrerflucht gezählt und ist somit eine Straftat.

Wie lange müssen Sie am Unfallort warten?

  • Die Wartezeit ist abhängig von der Art und dem Ausmaß des Schadens. Ebenfalls eine Rolle spielen die Verkehrsdichte, Tageszeit, das Wetter und ob Sie die Möglichkeit haben, um den Geschädigten aufzusuchen. Generell wird alles zwischen 20 Minuten bis 60 Minuten als angemessene Wartezeit angesehen.

Ist es ausreichend, wenn Sie einen Zettel mit Ihrem Namen und Telefonnummer am Scheibenwischer des Geschädigten hinterlassen?

  • Nein, da nicht sichergestellt werden kann, dass der Geschädigte Autofahrer auch den Zettel mit Ihren Daten erhält.

Hohe Strafen bei Fahrerflucht: darauf muss man achten!

Dürfen Sie den Unfallort für kurze Zeit verlassen?

  • Nein, da es schon als Fahrerflucht gilt, wenn Sie den Unfallort in einem Radius von mehr als 200 Metern verlassen. Dies gilt ebenfalls, wenn Sie beispielsweise bei einem Unfall vor der eigenen Haustür in Ihr Haus gehen.

Dürfen Sie gehen, wenn Sie eine Stunde auf den Geschädigten gewartet haben und einen Zettel an den Scheibenwischer angebracht haben?

  • Nein, wenn Sie eine angemessene Wartezeit am Unfallort verbracht haben, dürfen Sie diesen nur verlassen, wenn Sie zuvor die Polizei verständigt und den Unfallort gemeldet haben.

Wie lange können Sie den Unfall noch bei der Polizei melden, wenn Sie nach dem Verlassen des Unfallortes ein schlechtes Gewissen haben, ohne dass es als Fahrerflucht gilt?

  • Sobald Sie den Unfallort verlassen haben, ohne die oben genannten Schritte einzuleiten, gilt dies als Fahrerflucht. Allerdings kann eine Strafmilderung stattfinden oder sogar von einer Strafe abgesehen werden, wenn sich der Verursacher binnen 24 Stunden bei der Polizei stellt. Allerdings ist dies nur möglich, wenn der Schaden sich in einem Rahmen hält, zum Beispiel bei einem Parkrempler und wenn der Unfall in einem Bereich ohne fließenden Verkehr stattgefunden hat.

Kann die Polizei sofort Ihren Führerschein einziehen, nachdem Sie der Fahrerflucht beschuldigt wurden?

  • Wenn die Polizisten von einem sogenannten „bedeutenden Fremdschaden“ ausgehen, können diese den Führerschein sofort einziehen. Dieser wird je nach Gericht ab 1.500 Euro geltend gemacht. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie dann kein Kfz mehr auf öffentlichen Straßen bewegen.

Ist die Höhe des Schadens bei einer Unfallflucht wichtig?

  • Ja. Falls ein Mensch tödlich oder schwer verletzt wurde oder ein großer Schaden am anderen Fahrzeug entstanden ist, gilt laut dem Strafgesetzbuch eine regelmäßige Entziehung des Führerscheins. Ein belangloser Schaden wird übrigens nur bis 50 Euro gezählt und dabei spricht man nicht von Unfallflucht. Allerdings ist heutzutage selbst ein simples Spiegelglas teurer, sodass eigentlich kaum noch ein Schaden unter 50 Euro machbar ist.

Müssen Sie es anzeigen, wenn Sie einen Begrenzungspfahl umgefahren oder bei einem Ausparkmanöver einen Poller verbogen haben?

  • Ja, da sich der Schaden in der Regel auf mehr als 50 Euro beläuft.

Was ist zu tun, wenn Sie mit einem Einkaufswagen eine Schramme in ein fremdes Auto gekratzt haben?

  • Hier gibt es keine klare Antwort, da das Rempeln mit einem Einkaufswagen nicht zu den „typischen Gefahren des Straßenverkehrs“ zählen. Wenn Sie beispielsweise beim Öffnen der Tür ein anderes Fahrzeug beschädigen, zählt dies aber als Unfall und Sie müssen die oben genannten Schritte einleiten.

Gibt es Ausnahmen, bei denen Sie sich vom Unfallort entfernen dürfen?

  • Ja, aber diese Gründe müssen am Ende vor Gericht anerkannt werden. Beispielsweise bei einem Arzttermin müssen sie diesen dokumentieren und den Schaden danach melden.

Selbst kleine Schäden, die kaum zu sehen sind, kosten heutzutage sehr viel Geld. Deshalb sollten Sie niemals einfach wegfahren. Stellen Sie sich vor, dass Ihr Fahrzeug beschädigt wurde und der Täter einfach wegfährt. Und sie werden sicher nachts besser schlafen, wenn Sie den Schaden melden.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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