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Den Führerschein auf Probe: das gilt in der Probezeit!

Lesezeit 7 Min.

Den Führerschein auf Probe: das gilt in der Probezeit!

In Deutschland gilt, wer seine Fahrprüfung bestanden hat und den Führerschein frisch erhält, der muss eine zweijährige Probezeit überstehen. Und in dieser Zeit ist besondere Vorsicht geboten. Missachtungen oder Regelverstöße gegen die Straßenverkehrsordnung bringen nämlich schwerwiegende Folgen mit sich und die Probezeit wird oftmals verlängert. Verkehrsdelikte werden in dieser Zeit strenger geahndet als bei Autofahrern außerhalb der Probezeit. In Folgendem Text erfahren Sie, wie Sie unversehrt durch die Probezeit kommen und was bei Regelverstößen droht.

Wieso gibt es die Probezeit?

Den Führerschein auf Probe: das gilt in der Probezeit!

Statistisch gesehen ist die Altersgruppe von 18 bis 24 Jahren am häufigsten in Verkehrsunfälle involviert. Aufgrund von mangelnder Erfahrung dieser Altersgruppe im Straßenverkehr werden Gefahrensituationen oft falsch eingeschätzt und es kommt zum Unfall. Deshalb wurde seit 1986 die Regelung eingeführt, Fahranfängern den Führerschein zunächst zwei Jahre auf Probe zu geben. Um weniger Verkehrsunfälle zu verursachen, wird somit besonders bei Fahranfängern auf die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung geachtet. In der Probezeit werden Verkehrsverstöße zudem strenger geahndet und seit 1999 wird die Probezeit bei einem Verstoß sogar um bis zu zwei Jahre verlängert. Die Regelungen dienen zur Reduzierung von Verkehrsunfällen durch Fahranfänger und sollen dazu führen, dass diese besonders am Anfang wachsamer im Straßenverkehr sind.

Ab wann und für wen gilt die Probezeit?

Die Probezeit beginnt ab dem ersten Erwerb eines Führerscheines. Wenn Sie mit 16 Jahren den A1 Führerschein ausgestellt bekommen, gilt die zweijährige Probezeit ab dem Datum der absolvierten Praxisprüfung. Wer danach einen neuen Führerschein erwirbt, muss mit der Probezeit nicht neu anfangen. Wenn man etwa nach 2 Jahren im Besitz des A1 Führerscheines den B Führerschein ausgestellt bekommt, ist die Probezeit bereits vorbei.

Sind die 2 Jahre noch nicht ganz vorbei, dann läuft nur noch die Restzeit der Probezeit der niedrigeren Klasse.

Selbes gilt, wenn man zuerst den Autoführerschein macht und sich nach 2 Jahren noch für den Führerschein der Klasse C entscheidet. Der Führerschein der Klasse C hat zudem die Voraussetzung des B Führerscheines. Wenn die Probezeit des zuerst erhaltenen Führerscheines noch nicht ganz abgeschlossen ist, wenn man eine neue Klasse beginnt, so gilt die restliche Probezeit auch für die neue Führerscheinklasse. Die Probezeit startet dann nicht neu. Wenn Sie Zum Beispiel den A1 Führerschein seit einem Jahr besitzen und soeben den B Führerschein erworben haben, dann gilt eine restliche Probezeit von einem Jahr. Die Probezeitregelung greift immer nur beim ersten Führerschein!

begleitetes Fahren mit 17 und die Klassen AM, L und T

Eine Ausnahme dieser Regelung stellt das begleitende Fahren mit 17 Jahren dar. In diesem Fall ist es irrelevant, ob man bereits einen Mofa- oder Moped-Führerschein besitzt. Hierbei beginnt die zweijährige Probezeit vom Neuem. Und dann gibt es noch die Klassen AM, L und T. Für die Klassen AM (u.a. Kleinkrafträder L1e-B), L und T (landwirtschaftliche Fahrzeuge) gibt es übrigens keine Probezeit. Für den Fahrzeugführer beginnt die Probezeit erst mit der nächsthöheren Klasse.

Regelverstöße in der Probezeit

Für alle Autofahrer gelten in Deutschland dieselben Gesetze. Allerdings werden Verkehrsdelikte in der Probezeit strenger bestraft. Dies soll den Fahranfängern die Wichtigkeit der Einhaltung von Verkehrsregeln nahebringen. Bei Regelverstößen wird noch einmal zwischen A-Verstößen und B-Verstößen unterschieden. Ein A-Verstoß bringt schlimmere Folgen mit sich als ein B-Verstoß. Beide Verstöße werden mit Punkten in Flensburg geahndet. Wer sich einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße zuschulden kommen lässt, dem droht die Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre, eine Geldstrafe und ein Aufbauseminar (Nachschulung). Zudem bringen manche A-Verstöße auch strafrechtliche Folgen mit sich.

Den Führerschein auf Probe: das gilt in der Probezeit!

Bei einem B-Verstoß drohen Punkte in Flensburg und eine Geldbuße, aber keine Verlängerung der Probezeit. Ob man für ein Delikt einen Punkt erhält, entscheidet der Bußgeldkatalog. Diesen kann man online einsehen und nachschlagen, welche Strafe man bei welchem Verstoß erhält. Alle Punkte werden nach Flensburg zum Kraftfahrbundesamt gemeldet und ein Punkt wird im Fahreignungsregister vermerkt. Ein Abbau der Punkte ist durch Seminare an Fahrschulen möglich, allerdings nur für Fahrer außerhalb der Probezeit. Bei mehr als 8 Punkten wird der Führerschein entzogen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie bereits die Probezeit abgeschlossen haben oder nicht.

A-Verstöße sind schwerwiegender. In der Probezeit darf man sich keinen A-Verstoß leisten. Der B-Verstoß ist weniger schlimm. Doch beim zweiten Verstoß droht auch hier die Verlängerung der Probezeit, ein Aufbauseminar und ein Bußgeld.

  • A-Verstöße sind unter anderem die Missachtung einer roten Ampel, Trunkenheit am Steuer, starke Unterschreitung des Sicherheitsabstandes (Nötigung), unterlassene Hilfeleistung bei Unfällen, Tempoüberschreitung von mehr als 20 km/h oder Vorfahrtmissachtung.
  • B-Verstöße sind das Überfahren eines Stoppschildes, mangelnde oder fehlende KFZ- Ausrüstung, Fahren ohne Licht bei eingeschränkter Sicht, Handynutzung am Steuer und die fehlende oder falsche Absicherung von Unfallstellen.

Es gibt auch Regelverstöße, die die Probezeit nicht verlängern. Etwa falsches Parken oder wenn die Parkuhr nicht korrekt eingestellt ist. Alle Verwarngelder unter 60 € haben keine Verlängerung der Probezeit zur Folge. Sie gelten laut Bußgeldkatalog nur als Ordnungswidrigkeit, ganz im Gegensatz zu Verstößen, die mit Punkten in Flensburg bestraft werden. Generell gilt, sobald man Delikte begeht, die mit Punkten bestraft werden, ist die Zweijährige Probezeit in Gefahr.

Blitzer in der Probezeit

Den Führerschein auf Probe: das gilt in der Probezeit!

Überschreitungen des Tempolimits sind ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung und werden bestraft. In vielen Fällen führt eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu Unfällen, weshalb besonders Fahranfängern die Wichtigkeit der Einhaltung des Tempolimits verdeutlicht werden soll. Wer mit mehr als 20 km/h geblitzt wird, der wird mit mindestens 1 Punkt und einer Geldstrafe von mindestens 70 € bestraft. Hierbei handelt es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um einen A-Verstoß, der definitiv zur Verlängerung der Probezeit führt. Bei weniger als 20 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung handelt es sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit und es droht nur eine Geldstrafe. Info: Ein Blitzer wird beispielsweise beim Überfahren einer roten Ampel, Geschwindigkeitsüberschreitungen und bei Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes ausgelöst.

die Konsequenzen

In der Probezeit gilt ein 3-stufiges Sanktionssystem. Bei einem Vergehen wird die Probezeit auf vier Jahre verlängert und man muss ein Aufbauseminar absolvieren. Dieses muss man selbst bezahlen und es kann bei vielen Fahrschulen absolviert werden. Hierbei werden einem noch einmal die Verkehrsregeln nahegebracht. Wer danach noch einmal einen Regelverstoß begeht, wird schriftlich verwarnt und gebeten, freiwillig eine verkehrspsychologische Beratung innerhalb von zwei Monaten zu machen. Die Beratung ist freiwillig und man hat zwei Monate Zeit, sie in Anspruch zu nehmen. Bei erneutem Verkehrsdelikt wird der Führerschein für mindestens 3 Monate entzogen. Nach Ablauf dieser Zeit muss eine Neuerteilung beantragt und eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) absolviert werden. Und diese ist in vielen Fällen nicht so leicht zu bestehen, wie gedacht. Gegebenenfalls ist auch eine wiederholte Fahrprüfung nötig.

Trunkenheit in der Probezeit

Den Führerschein auf Probe: das gilt in der Probezeit!

Nach Ablauf der Probezeit gilt es, mit nicht mehr als 0,5 Promille Auto zu fahren. Während der Probezeit darf man nur nüchtern (mit 0,0 Promille) ein Fahrzeug führen. Wird einem innerhalb der Probezeit Alkohol am Steuer nachgewiesen, wird die Probezeit verlängert und ein Aufbauseminar muss absolviert werden. Dies gilt seit 2007 auch für alle unter 21 Jahren, selbst wenn die Probezeit abgelaufen ist. Abgesehen davon, dass man bei Trunkenheit am Steuer seine Fahrerlaubnis riskiert, ist es auch eine immense Gefährdung für sich selbst, eventuelle Mitfahrer und natürlich für andere Verkehrsteilnehmer. Wer also mit 16 Jahren die Führerscheinklasse A1 macht, für den ist Alkohol vor dem Fahren bis zu Ihrem 21. Geburtstag komplett tabu. Und das gilt auch für die Klassen AM, L und T!

Überstehen der Probezeit

Der Neuerwerb des Führerscheines bringt viele Vorteile mit sich. Man ist nun ungebundener und mobil. Allerdings kommt es bei Fahranfänger häufiger zu Verkehrsunfällen, weshalb es den Führerschein auf Probe gibt. Viele unterschätzen leider das Risiko, was der Straßenverkehr mit sich bringt und schätzen Situationen aufgrund fehlender Erfahrung falsch ein. Bedenken Sie immer, wenn Sie Verkehrsregeln brechen, gefährden Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Die Probezeit bedeutet, dass man in den zwei Jahren bei Verkehrsverstößen schwerwiegendere Folgen in Aussicht hat als Fahrzeugführer außerhalb der Probezeit.

Den Führerschein auf Probe: das gilt in der Probezeit!

Je nach Schwere des Deliktes droht eine Geldstrafe bis hin zur Verlängerung der Probezeit inklusive eines Aufbauseminars. Diese Kosten können bis zu 500 € betragen und dazu kommt die Neuerteilung des Führerscheines mit um die 300 €. Bei Verkehrsdelikten kommt somit eine sehr hohe Strafe zusammen. Daher gilt, fahren Sie jederzeit aufmerksam und mit Bedacht. Nehmen Sie sich Zeit beim Erlernen der Fahrpraxis und werden Sie nicht übermütig. Eine verkehrssichere Fahrweise benötigt Zeit und Ruhe. Üben Sie stets die Verkehrsregeln und achten Sie auf alle Verkehrsschilder. Wenn Sie alle diese Dinge im Kopf behalten, werden Sie die Probezeit sicher überstehen.

Den Führerschein auf Probe: das gilt in der Probezeit!

Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

2 Kommentare

  1. Hola. Tengo una pregunta, tube antes una infracción por velocidad alta 21 km de más y me alargaron el periodo de prueba y hice un seminario también. Hace un día me pase un semáforo en rojo y la policía me detuvo para multarme. Mi pregunta es que ya que tengo mi segundo multa y me alargaron el tiempo de prueba, tengo riesgo de perder mi carnet

    • Hola,

      eso paso en alemania? Entonces, un semáforo en rojo es, por supuesto, muy malo. Recomendamos no firmar / admitir nada y definitivamente contratar a un abogado de tráfico.

      Greetings Tom

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