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Fahrzeug Vorgaben für eine ABE in Deutschland!

Lesezeit 9 Min.

Kürzlich aktualisiert am 9. November 2022 um 01:52 Uhr

Fahrzeug Vorgaben für eine ABE in Deutschland!

Sicherheit im Straßenverkehr hat in Deutschland oberste Priorität. Daher müssen Teile eines Fahrzeugs und das Fahrzeug an sich mit diversen Vorgaben übereinstimmen. Haben Sie die Absicht, einen Neuwagen bei einem Händler oder aus einem Privatverkauf zu erwerben, so sind diese Vorgaben in aller Regel schon erfüllt. Sollten Sie jedoch die Absicht haben, Ihr Fahrzeug mit Tuning zu modifizieren oder andere Änderungen vorzunehmen, so gilt es, bestimmte Vorgaben zu beachten. Andernfalls riskieren Sie den Verlust der allgemeinen Betriebserlaubnis für Ihr Kfz oder Motorrad. Werden Sie beim Führen eines solchen Fahrzeugs ohne ABE erwischt, drohen hohe Geldstrafen. Um dies zu verhindern und Ihnen einen bestmöglichen Überblick zu verschaffen, erhalten Sie nachfolgend von uns alle Informationen, die mit der ABE zusammenhängen. Zudem informieren wir Sie darüber, weshalb die ABE ins Leben gerufen wurde und den Zusammenhang zwischen dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und der allgemeinen Betriebserlaubnis.

Was ist eine allgemeine Betriebserlaubnis?

  • Die allgemeine Betriebserlaubnis, kurz ABE, ist eine Genehmigung für das Führen diverser Kraftfahrzeuge oder Motorräder auf deutschen Straßen. Eine detaillierte Liste aller Fahrzeuge, die eine ABE benötigen, befindet sich in der StVO oder StVZO.

Werden Sanktionen beim Fehlen der ABE verhängt?

  • Wird ein Fahrzeug ohne eine allgemeine Betriebserlaubnis auf deutschen Straßen geführt, so droht ein Bußgeld von 50 Euro. Wird von einer Gefährdung für andere ausgegangen, kann sich das Bußgeld auf 90 Euro erhöhen und 1 Punkt in Flensburg droht.

Wie muss bei Verlust oder Diebstahl der ABE reagiert werden?

  • In Ausnahmefällen gewährt das KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) eine neue Betriebserlaubnis. Hierzu muss ein Antrag eingereicht werden.

Voraussetzungen, damit ein Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wird!

Fahrzeug Vorgaben für eine ABE in Deutschland!

Einige Fahrzeuge dürfen auf deutschen Straßen nicht bewegt werden, beispielsweise, wenn sie die Vorgaben der StVO nicht erfüllen. Zwingend notwendig für das Fahren eines Kfz auf öffentlichen Straßen ist eine Zulassungsbescheinigung. Die Ausstellung der Zulassung basiert auf nachfolgenden Verordnungen:

  • der Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
  • Ausnahmen lt. Paragraf 16 der StVZO für einige Fahrzeuge aufgrund besonderer Erlaubnisverfahren

Eine Zulassung benötigen all jene Fahrzeuge, die bauartbedingt schneller als sechs Kilometer pro Stunde fahren können, aber auch Anhänger. Für eine reguläre Zulassungsbescheinigung werden hierzu ein amtliches Kennzeichen und gegebenenfalls eine Erlaubnis des Betriebs benötigt. ACHTUNG: Selbst zulassungsfreie KFZ müssen eine Genehmigung haben.

Beispiele für zulassungsfreie Fahrzeuge:

  • Kleinkrafträder/Mopeds
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit max. 20 km/h
  • Anhänger, die mit max. 25 km/h gezogen werden

Beispiele aller Bescheinigungen, die bei zulassungsfreien Fahrzeugen als Genehmigung gelten:

  • Genehmigung zur Inbetriebnahme von Einzelfahrzeugen nach Paragraf 21 StVZO
  • Gutachten, das von einer befugten Prüfstelle ausgestellt wurde (nach EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung)
  • ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis)
  • EU-Betriebserlaubnis: Certificate of Conformity – eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung

Bedeutung der allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE)

Jegliche Voraussetzungen, die ein Fahrzeug für eine Zulassung zum öffentlichen Straßenverkehr zu erfüllen hat, sind in der Straßenverkehrsordnung vermerkt und bestimmt. Die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) darf nicht mit der EBE (Einzelbetriebserlaubnis) verwechselt werden. Die ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) ist eine durch Prüfung erworbene Bestätigung für serienmäßig produzierte Fahrzeuge. Sie erlaubt, diese Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen zu bewegen. Etwaige entstehende Kosten für diese Prüfung sind vom Besitzer des Fahrzeugs selbst zu tragen. Überdies ist der Fahrzeughalter dazu verpflichtet, die Vorgaben der ABE zu erfüllen.

Fahrzeug Vorgaben für eine ABE in Deutschland!

Sollte das Fahrzeug im Ausland produziert worden sein, kann unter folgenden Voraussetzungen eine ABE ausgestellt werden:

  1. Die Produktion des Fahrzeugs wurde in einem Land durchgeführt, das den Vertrag zur Gründung der „Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft“ unterzeichnet hat
  2. Der Hersteller des Fahrzeugs kann beweisen, dass es ihm erlaubt ist, Fahrzeuge im Geltungsbereich der StVZO herzustellen und zu verkaufen

Um eine ABE zu erhalten, muss der Hersteller in einem Land, für das, das Abkommen des Europäischen Wirtschaftsraums gilt, seinen Sitz haben. Für die finale Erteilung einer ABE muss das Kraftfahrt-Bundesamt konsultiert werden. Eine Ausstellung erfolgt in der Regel nach Antragstellung. Dem Antrag müssen die erforderlichen Dokumente beigelegt werden. Des Weiteren wird eine Prüfung durch einen Sachverständigen oder eine vergleichbar befugte Person vorgenommen. Der Hersteller ist in der Pflicht, einen Fahrzeugbrief für jedes produzierte Fahrzeug, das eine Zulassung benötigt, auszufüllen.

Der Fahrzeugbrief kann unausgefüllt beim Kraftfahrt-Bundesamt erworben werden.

Fahrzeug Vorgaben für eine ABE in Deutschland!

Falls diverse Fahrzeugteile nach Erteilung der Genehmigung noch ein- oder ausgebaut werden sollen, kann dies bei der Behörde der allgemeinen Betriebserlaubnis angesucht und genehmigt werden. In diesem Fall ist der Antragsteller verpflichtet, dies im Vorfeld im Antrag anzumerken. Sollten sich im Nachhinein Änderungen der im Antrag stehenden technischen Modifikationen ergeben, so muss eine neue Erlaubnis beim KBA eingeholt werden. Sollte das KBA keine Einwände haben, muss keine neue Genehmigung eingeholt werden. Eine allgemeine Betriebserlaubnis wird lediglich für einen bestimmten Zeitraum erteilt. Nach Ablauf dieser Frist ist eine neue ABE zu beantragen. Die ABE verliert ihre Gültigkeit zudem bei Widerruf durch das KBA oder bei Modifikationen oder Tuning des Fahrzeugs, sofern keine Genehmigung eingeholt wurde. Die StVZO behält sich nach ausgestellter Genehmigung vor, die Hersteller zu einem beliebigen Zeitpunkt in Bezug auf Einhaltung der Vorgaben zu überprüfen. Wird ein Verstoß gegen die Vorgaben festgestellt, so müssen die Kosten der Überprüfung vom Hersteller übernommen werden.

Was ist eine Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge?

Eine Alternative zur ABE ist eine Betriebserlaubnis. Sie wird für Fahrzeuge ausgestellt, die sich nicht auf der Liste der genehmigten Fahrzeugtypen befinden. Eine solche Betriebserlaubnis wird in der Regel von der Zulassungsstelle des jeweiligen deutschen Bundeslands, in der der Besitzer des Fahrzeugs seinen Hauptwohnsitz hat, ausgestellt. Um eine solche Betriebserlaubnis zu erhalten, muss ein Sachverständiger im Vorfeld ein Gutachten erstellen, das dem Antrag beigelegt wird. Im Gutachten werden die technischen Eigenschaften des Fahrzeugs beschrieben.

Beispiele hierfür:

  • Art des Fahrzeugs
  • Hubraum und Leistung
  • Gesamtgewicht
  • Abmessungen des Fahrzeugs
  • Identifikationsnummer des Fahrzeugs
  • u. v. m.

Dem Antrag auf ein Gutachten muss ein Dokument beigelegt werden, das die technischen Vorgaben detailliert aufweist. Nach Prüfung dieser technischen Details durch den Gutachter trägt die zuständige Behörde (Zulassungsstelle) diese in die Zulassungsbescheinigung Teil I, unter Umständen auch in Teil II, ein. Laut StVZO darf das Fahrzeug erst nach Ablauf der Erlaubnis wieder begutachtet werden. Es wird empfohlen, die Prüfungsprotokolle des Gutachtens bis zu 10 Jahre aufzubewahren. In diesem Zeitraum können die Genehmigungs- oder Aufsichtsbehörde Einsicht in die Protokolle verlangen. Die Durchführung einer Kontrolle der Papiere wird in der Regel vom Technischen Überwachungsverein, kurz TÜV, durchgeführt. Nach gesetzlichen Bestimmungen muss ein Fahrzeug jedes Jahr neu begutachtet werden. Dies gilt für folgende Fahrzeuge:

  • Fahrzeuge, die seit 7 Jahren oder länger auf Straßen bewegt wurden. Der Halter kann für dieses Fahrzeug keine EG-Übereinstimmungsbescheinigung, Einzelgenehmigungsbescheinigung oder Datenbestätigung mehr vorweisen.
  • Importierte Fahrzeuge aus Ländern, die nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum zählen – Beispiel Russland.

In Ausnahmefällen gewährt der TÜV auch eine Erlaubnis, wenn das geprüfte Fahrzeug nicht vollständig den Vorgaben der EWG oder STVZO entspricht. Dieser Ausnahmefall besteht dann, wenn für Umbauten so viel Zeit und Geld investiert werden müsste, die den Restwert des Fahrzeugs übersteigen. Für die Ausstellung einer solchen Ausnahmegenehmigung muss aber die zuständige Behörde konsultiert werden.

Kann eine Betriebserlaubnis für einzelne Fahrzeugteile ausgestellt werden?

Fahrzeug Vorgaben für eine ABE in Deutschland!

Eine Betriebserlaubnis kann in Deutschland nicht nur für serienmäßig hergestellte Fahrzeuge, sondern auch für Fahrzeugteile ausgestellt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Teile eine technische Einheit sind. Ein bekanntes Beispiel hierfür sind Alufelgen. Sollte ein Fahrzeug getunt oder modifiziert werden, muss darauf geachtet werden, welche Bauteile verwendet werden können. Bei Nichtbeachtung der Auflagen droht ein Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis. In der Betriebserlaubnis werden in der Regel Beschränkungen festgelegt, die bestimmen, in welche Fahrzeuge welche Teile eingebaut oder ausgebaut werden dürfen. Unter besonderen Umständen muss die Modifizierung durch einen Sachverständigen, etwa dem TÜV selbst, abgenommen werden. Ob der TÜV diese Änderungsabnahme durchgeführt werden muss, kann dem Prüfzeugnis entnommen werden. Vor dem Einbau sollte das Zertifikat, das dem erworbenen Fahrzeugteil beiliegt, genau studiert werden. Das Zertifikat entspricht in der Regel den Bestimmungen der StVZO. Es gibt normalerweise zwei verschiedene Arten dieser Zertifikate:

  1. Eine Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile, die dem Paragraf 22 der StVZO entsprechen.
  2. Eine allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE), ebenfalls nach Paragraf 22 der StVZO.
  3. In Ausnahmefällen kann auch ein nach EG- oder ECE-Vorgaben entsprechendes und genehmigtes Fahrzeugteil eingebaut werden.

Jedes Fahrzeugteil, das aus EU-Ländern nach Deutschland importiert wird, muss eine EWG-Betriebserlaubnis vorweisen. Die Hersteller weisen mit diesem Prüfsiegel nach, dass alle in Deutschland geltenden Vorgaben eingehalten werden. Das amtliche E-Prüfzeichen wird diesen Fahrzeugteilen beigelegt und kennzeichnet sie als konform mit der deutschen Straßenverkehrsordnung. Haben Sie ein solches Fahrzeugteil erworben, so muss die Betriebserlaubnis beim Fahren nicht mitgeführt werden. Eine Betriebserlaubnis für ein Moped oder ein Mofa wird erteilt, wenn das sichtbare E-Prüfzeichen der eingebauten Fahrzeugteile nach:

  • ECE-Richtlinie
  • EU-Richtlinie

vergeben wurde. Die EU-Richtlinie bestätigt, dass bei der Produktion des Fahrzeugteils die Bauartgenehmigung berücksichtigt wurde. Bei der ECE-Richtlinie handelt es sich um eine Bestätigung der EG-Typengenehmigung.

Welche Strafen hängen laut Bußgeldkatalog mit der Betriebserlaubnis zusammen?

Fahrzeug Vorgaben für eine ABE in Deutschland!

Die Betriebserlaubnis stellt ein wichtiges Dokument dar, das bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen ist. Sollten Sie die Betriebserlaubnis einmal nicht zur Hand haben, drohen Straf- und Verwarngelder. Je nach Verstoß können die Summen hoch ausfallen, zudem drohen Punkte in Flensburg.

Mögliche Verstöße:

  • Kann die Betriebserlaubnis im Zuge einer Kontrolle nicht vorgelegt werden, beträgt die Strafe 10 Euro.
  • Wird das Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen ist, beträgt die Strafe 50 Euro.
  • Wird ein Anhänger mit einem KFZ mitgeführt, dessen Betriebserlaubnis erloschen ist und die Verkehrssicherheit wird gefährdet, beträgt die Strafe 90 Euro. Zudem wird ein Punkt in Flensburg eingetragen.
  • Wird ein Lkw oder Kraftomnibus ohne Betriebserlaubnis auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen, wird eine Strafe von 180 Euro fällig.

Sollten Sie eine andere Person zur Inbetriebnahme eines Fahrzeugs ohne Betriebserlaubnis auffordern, steigt die Höhe der Geldstrafen um ein Vielfaches an. Nachstehend zwei Beispiele:

  • Wird ein Lkw oder Kraftomnibus ohne gültige Betriebserlaubnis von einer anderen Person in Betrieb genommen und wird die Verkehrssicherheit durch diesen gefährdet, ist eine Geldstrafe von 270 Euro zu entrichten. Zudem erhalten Sie einen Punkt in Flensburg.
  • Wird ein Kfz ohne gültige Betriebserlaubnis von einer anderen Person in Betrieb genommen und die Verkehrssicherheit durch dieses Kfz gefährdet, ist eine Geldstrafe von 135 Euro zu entrichten. Hier wird ebenfalls ein Punkt in Flensburg eingetragen.

Um diesen Geldstrafen und Sanktionen zu entgehen, sollten Sie (oder ein Bekannter/Freund) kein Fahrzeug ohne gültige Betriebserlaubnis auf öffentlichen Straßen bewegen.

Wie sollte bei Verlust oder Diebstahl der Betriebserlaubnis vorgegangen werden?

Eine Ausnahme stellen etwa in der DDR hergestellte Fahrzeuge, wie Mopeds oder Roller (Simson, Schwalbe, Star etc.), dar. Häufig können Verkäufer solcher Fahrzeuge keinen Registrierschein vorweisen. Sollte kein Registrierschein vorhanden sein, kann eine Betriebserlaubnis beim KBA beantragt werden. Dort wird bestätigt, dass eine allgemeine Betriebserlaubnis für diese Fahrzeuge bereits vorliegt.

Beschränkt ist dieser Ausnahmefall auf folgende Fahrzeugtypen:

  • Kleinkrafträder – Mopeds, Mokicks etc.
  • Fahrräder mit integriertem Hilfsmotor
  • Leichtkrafträder (gilt nur für jene, die vor dem 01.03.1992 erstmalig in Betrieb genommen wurden)
  • Rollstühle mit integriertem Motor (gilt nur für jene, die vor dem 01.03.1991 das erste Mal in Betrieb genommen wurden)

Bei Verlust oder Diebstahl der allgemeinen Betriebserlaubnis Ihres Kfz oder Anhänger können Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern. Für den Antrag dieser Bescheinigung wird aber der Kaufvertrag benötigt. Mit diesem wird bestätigt, dass Sie der Eigentümer des Kfz oder Anhängers sind. Eingereicht wird der Antrag beim Hersteller des Kfz, Sie erhalten im Anschluss die Zweitschrift der allgemeinen Betriebserlaubnis. Als Alternative können Sie sich auch an den TÜV wenden. Sollten Sie diese Option wählen, müssen Sie allerdings eine neue Betriebserlaubnis bei der Zulassungsbehörde beantragen, der das Gutachten des TÜV beigelegt wird. Bei Antragstellung beim KBA müssen folgende Informationen bekanntgegeben werden:

  • Vor- und Nachname des Antragstellers
  • Adresse des Antragstellers
  • Gültige Telefonnummer
  • Fahrzeugtyp
  • Fahrzeugidentifikationsnummer
  • Baujahr des Fahrzeugs
  • Hersteller des Fahrzeugs
  • Gesamtgewicht des Fahrzeugs (anzugeben in kg)
  • Achsanzahl des Fahrzeugs

Die Kosten für einen Nachweis vom KBA belaufen sich auf mindestens ca. 13,00 € pro Fahrzeug.

Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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