Dienstag , 20. Februar 2024
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Bußgeldbescheid anfechten? So funktioniert der Einspruch!

Lesezeit 4 Min.

Bußgeldbescheid anfechten? So funktioniert der Einspruch!

Wenn Sie mit dem Fahrzeug zu schnell unterwegs waren und beispielsweise geblitzt wurden, oder bei Rot über die Ampel gefahren sind, dann drohen Ihnen womöglich ein Bußgeld und vielleicht auch Punkte in Flensburg. Wenn Sie aber der Meinung sind, dass die Strafe nicht rechtens ist, dann können Sie dagegen vorgehen. Wichtig ist allerdings, dass dabei alle Fristen eingehalten werden.

Bußgeldbescheid anfechten

Viele Autofahrer kennen die Problematik: Kaum sind Sie zu schnell unterwegs, werden Sie schon geblitzt und müssen eine teure Strafe bezahlen. Wenn Sie allerdings der Meinung sind, dass die Strafe nicht gerechtfertigt ist, können Sie gegen diese innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt per Post Einspruch erheben. Handelt es sich um ein Vergehen mit einer Strafe bis zu 55 Euro droht lediglich ein Verwarnungsgeld (Verwarngeld), welches mittels Zahlungsaufforderung auf normalen Postweg eingefordert wird.

Bußgeldbescheid anfechten? So funktioniert der Einspruch!

Bußgeldbescheide über 60 Euro – Einschreiben

Ab einer Summe von 60 Euro werden Bußgeldbescheide per Einschreiben versendet. Aus diesem Grund kommen noch zusätzlich 25 Euro Verfahrensgebühr und die Kosten für die Zustellung dazu. Gegen einen solchen Bußgeldbescheid muss innerhalb von 2 Wochen Einspruch erhoben werden, wenn es für sie Ungereimtheiten im angeblichen Vergehen gibt. Die zweiwöchige Frist beginnt mit der Zustellung des Bescheides in den Postkasten des Empfängers. Legen Sie Einspruch ein, dann kommt es in der Regel zu einer Verhandlung vor dem Amtsgericht.

Tipp: den aktuellen Bußgeldkatalog finden Sie HIER. Und eine Berechnung der drohenden Strafe kann HIER vorgenommen werden.

Nach 2 Wochen wird der Bescheid automatisch rechtskräftig!

Geht dem Bußgeldbescheid ein Anhörungsbogen voraus, gibt Ihnen die Behörde dadurch die Gelegenheit sich zum Delikt zu äußern. Dabei sind personenbezogene Angaben Pflicht, zum Tatvorwurf müssen Sie sich allerdings nicht zwingend äußern. Vergehen nach dem Erhalt des Bußgelds zwei Wochen und es wurde kein Widerspruch eingelegt, dann wird der Bescheid rechtskräftig. Danach kann keine weitere Überprüfung mehr stattfinden und die Geldbuße muss bezahlt werden. Sollten Sie die Einspruchsfrist aber ohne Ihr eigenes Verschulden versäumt haben, und können dies auch beweisen, dann kann eine Wiedereinsetzung beantragt und das Verfahren fortgesetzt werden.

Bußgeldbescheid anfechten? So funktioniert der Einspruch!

Grundsätzlich sollten Sie vor einem Einspruch immer einen Verkehrsrechtsanwalt aufsuchen. Dieser kann Sie am besten beraten und Ihnen detaillierte Auskünfte geben, welche Einwände überhaupt aussichtsreich sind und welche keine Chance haben. Der Verkehrsrechtsanwalt kann Sie auch darüber aufklären ob der Aufwand für den Einspruch und eine mögliche Gerichtsverhandlung überhaupt in Relation zu der drohenden Strafe und den Punkten in Flensburg stehen.

Fahrtenbuchauflage kann gefordert werden

Wenn Sie Einspruch erheben und beispielsweise angeben, dass sie nicht selbst gefahren sind, dann können Sie für die Zukunft zur Führung eines Fahrtenbuches verdonnert werden. Wenn Sie die Korrektheit der Geschwindigkeitsmessung anzweifeln, dann benötigen Sie einen Einblick in die Bußgeldakte. Dabei kann ein Anwalt hilfreich sein. Allerdings müssen Sie in einem solchen Fall mit Gutachterkosten rechnen.

Sollten Sie direkt nach dem Vergehen von der Polizei aus dem Verkehr gezogen werden, dann muss zwischen Verwarnungs- und Bußgeldern unterschieden werden. Verwarnungsgelder können direkt vor Ort bezahlt werden. Möchten Sie das nicht, können Sie diese auch per Post erhalten. Ein Bußgeld zieht allerdings immer eine postalische Zustellung mit sich und kann nicht direkt vor Ort bezahlt werden.

Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

ein Kommentar

  1. Ich finde es gut, dass ein Bußgeldbescheid angefochten werden kann. Besonders dann, wenn die Rechtslage nicht ganz klar ist. Manchmal fürchte ich, dass ich geblitzt werde, obwohl ich der Geschwindigkeitsbegrenzung folge. Zum Glück ist mir das noch nicht passiert.

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